PC
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Rechtsanwälte, die in ihren Kanzleien PCs mit einem Internetanschluß beruflich nutzen, sind keine Rundfunkteilnehmer und müssen deshalb auch keine Rundfunkgebühren bezahlen. |
VG Koblenz - 15.07.2008 - 1 K 496/08.KO |
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Die Heranziehung eines Rechtsanwalts zu Rundfunkgebühren wegen des Bereithaltens eines internetfähigen PCs ist nicht verfassungswidrig. |
VG Ansbach - 10.07.2008 - AN 5 K 08.00348 |
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