Rechtsdienstleistungsgesetz
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Rechtsberatende Tätigkeiten unter Strafgefangenen sind geeignet, die Ordnung der Vollzugsanstalt zu stören. Hieran hat sich nach Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) nichts geändert. |
OLG Celle - 26.09.2008 - 1 Ws 477/08 |
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Siehe auch: Rechtsberatungsgesetz |