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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Rechtsprechung

Ein Steuerberater ist ohne besonderen Anlass nicht verpflichtet, die Jahresberichte des Bundesfinanzhofs einzusehen. Er kann sich darauf verlassen, die für ihn bedeutsamen Informationen der allgemeinen Presse und der Fachliteratur entnehmen zu können.
BGH - 25.09.2014 - IX ZR 199/13

Ein Beschwerdegericht, das eine Sache an die erste Instanz zurückverwiesen hat, ist, wenn es erneut damit befasst wird, nicht mehr an seine entscheidungserhebliche Rechtsansicht gebunden, wenn zwischenzeitlich erstmalig eine davon abweichende höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist.
BGH - 22.11.2012 - VII ZB 42/11

Die Rechtsprechung deutscher Gerichte zu § 138 Abs. 1 BGB in Fällen eines besonders groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung (rund 100%) ist nicht Bestandteil des inländischen ordre public.Die Beweiswürdigung eines ausländischen Schiedsgerichts unterliegt im Verfahren nach § 1061 ZPO i.V.m. Art. 3 ff. UNÜ keiner umfassenden Richtigkeitskontrolle. Die Überprüfung hat sich an revisionsrechtlichen Grundsätzen zu orientieren.
OLG Saarbrücken - 30.05.2011 - 4 Sch 3/10

Ändert sich die einer unverbindlichen Auskunft zugrunde liegende Rechtslage, ist das Finanzamt nicht nach Treu und Glauben gehindert, einen der geänderten Rechtslage entsprechenden erstmaligen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen, es sei denn, es hat anderweitig einen Vertrauenstatbestand geschaffen. Das Finanzamt schafft in der Regel nicht dadurch einen Vertrauenstatbestand, dass es nach Änderung der einer unverbindlichen Auskunft zugrunde liegenden Rechtslage einen entsprechenden Hinweis an den Steuerpflichtigen unterlässt.
BFH - 30.03.2011 - XI R 30/09

Von einem Rechtsanwalt ist zu verlangen, daß er sich anhand einschlägiger Fachliteratur, vor allem Fachzeitschriften und Kommentare, über den aktuellen Stand der Rechtsprechung informiert.
BGH - 03.11.2010 - XII ZB 197/10

Ein Steuerberater braucht eine nicht mit einem Leitsatz versehene Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die lediglich in einer nicht amtlichen Entscheidungssammlung, aber in keiner der einschlägigen allgemeinen Fachzeitschriften abgedruckt wurde, vorbehaltlich anderer Hinweise nicht zu kennen.
BGH - 23.09.2010 - IX ZR 26/09

Nach der Rechtsprechung des für die Rechtsberaterhaftung zuständigen Senats des Bundesgerichtshofs (BGH) hat der im Schadensersatzprozeß zuständige Richter bei der Beantwortung von Fragen, die der Kontrolle einer anderen Gerichtbarkeit als der Ziviljustiz unterstehen, sich an der dort geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten, die sich in dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt gebildet hatte.
BGH - 11.05.2010 - IX ZR 80/07

Ein Steuerberater ist nicht verpflichtet, eine Entscheidung eines Finanzgerichts zur Kenntnis zu nehmen, die einen Steuertatbestand wegen Europarechtswidrigkeit nicht anwendet, wenn diese Frage bislang in Rechtsprechung und Literatur nicht diskutiert worden war. Soweit eine Verpflichtung besteht, eine obergerichtliche Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen, ist dem Steuerberater grundsätzlich eine längere Karenzzeit zuzubilligen, als im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung.
OLG Stuttgart - 15.12.2009 - 12 U 110/09

Mit der Veröffentlichung eines Urteils im Internet, in dem lediglich das Rubrum geschwärzt und der sonstige Inhalt nicht anonymisiert wurde, wird eine im Urteil erwähnte Person (Partei) in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.
LG Hamburg - 31.07.2009 - 325 O 85/09

Das Regreßgericht hat bei der Beurteilung von Entscheidungen einer anderen Gerichtsbarkeit im Vorverfahren, der jeweiligen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Fachgerichtsbarkeit zu folgen, weil dieser bei der Rechtsfindung eine überragend wichtige praktische Bedeutung zukommt.
BGH - 05.03.2009 - IX ZR 90/06

In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Prozeßanwalt gegenüber seiner Partei regelmäßig verpflichtet ist, zu versuchen, das Gericht unter Hinweis auf die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze von seiner Rechtsauffassung zu überzeugen.
BGH - 19.06.2008 - IX ZR 111/05

Hat ein Gericht die Partei eindeutig und unmißverständlich auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage hingewiesen, muß es den Hinweis nicht wiederholen, wenn die Partei ihren Sachvortrag nicht auf den rechtlichen Hinweis eingerichtet hat.
BGH - 16.04.2008 - XII ZB 192/06

Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Internet mit voller Nennung der anwaltlichen Parteivertreter ist zulässig.
OLG Hamm - 11.12.2007 - 4 U 132/07

Im März 2002 mußte ein Rechtsanwalt in einem Prozeß, in dem sein Mandant auf Rückzahlung eines Kredits in Anspruch genommen wurde, den er zur Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds aufgenommen hatte, nicht davon ausgehen, daß der Widerruf des Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) dazu führen könnte, daß die Bank seinen Mandanten nicht auf Rückzahlung der Darlehensvaluta in Anspruch nehmen kann.
OLG Frankfurt - 31.01.2007 - 9 U 68/05

Ein Steuerberater muß die einschlägige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kennen. Dazu gehört im weitesten Sinne auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflichtigkeit von GmbH-Geschäftsführern.
OLG Brandenburg - 07.11.2006 - 6 U 23/06

Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich ein Steuerberater grundsätzlich an dieser Rechtsprechung bei der Wahrnehmung eines Mandats auszurichten.
KG - 08.09.2006 - 4 U 119/05

Wenn es zu einer Rechtsfrage keine obergerichtliche Rechtsprechung gibt, deutet dies darauf hin, daß die Rechtsfrage keine besondere Bedeutung für die Rechtsprechung hat.
OLG Hamburg - 19.06.2006 - 9 U 55/06

In der NJW veröffentlichte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann zwei Monate danach für Juristen als allgemein bekannt gelten.
KG - 13.04.2006 - 1 W 108/06

Ein Steuerberater darf bei der Wahrnehmung seines Mandats in der Regel auf den Fortbestand der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen. Er ist nicht verpflichtet, in ihm zugänglichen Quellen nach anhängigen Revisionsverfahren zu forschen, wenn sich nicht aus den regelmäßigen Publikationen für Steuerberater evidente Anhaltspunkte ergeben, die auf eine neue Rechtsentwicklung hindeuten.
LG Freiburg - 21.03.2006 - 2 O 243/05

Bei der Beurteilung der für das Mandat einschlägigen Rechtslage hat sich ein Rechtsanwalt in erster Linie an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten, auf deren Fortbestand er in der Regel vertrauen darf. Er braucht in solchen Fällen grundsätzlich entgegenstehende Rechtsprechung von Instanzgerichten und abweichende Stimmen in der Literatur nicht zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn es keine gesicherte Rechtsprechung gibt (1), ein neues Gesetz in Kraft getreten ist zu dem es noch keine Rechtsprechung gibt (2) oder es Hinweise eines obersten Gerichts auf eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung gibt (3).
BGH - 15.02.2006 - XII ZR 202/03

Von einem Rechtsanwalt wird verlangt, daß er die höchstrichterliche Rechtsprechung kennt. Dies bedeutet jedoch nicht, daß von ihm eine computerähnliche Abspeicherung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Gedächtnis verlangt wird. Erwartet werden kann aber eine Einarbeitung anhand von Kommentaren und ähnlicher Hilfsmittel, um sich Kenntnis von der einschlägigen Rechtsprechung zu verschaffen; dabei muß die Recherchepflicht einen zumutbaren Umfang behalten.
OLG Stuttgart - 24.05.2005 - 12 U 160/04

Ein Steuerberater hat nicht die berufliche Verpflichtung, die Beilage zum Bundessteuerblatt dahingehend zu überprüfen, ob beim Bundesfinanzhof Revisionsverfahren anhängig sind, die Auswirkungen auf Steuerbescheide seiner Mandanten haben.
LG Frankenthal - 08.03.2005 - 4 O 374/04

Ein Notar kann auch dann fahrlässig handeln, wenn er sich für sein Handeln auf die Rechtsprechung eines Oberlandesgerichts berufen kann.
OLG Schleswig - 10.06.2004 - 11 U 15/03

Über wesentliche Entscheidungen der obersten Gerichte hat sich ein Notar unverzüglich zu unterrichten.
OLG Hamm - 19.05.2004 - 11 U 198/01

Beim Fehlen höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Steuerberater verpflichtet die Rechtsprechung der Instanzgerichte, die Literatur und die Verwaltungsübung der zuständigen Finanzbehörden bei der Bearbeitung des Mandats zu berücksichtigen.
OLG Düsseldorf - 20.01.2004 - 23 U 28/03

Bei der Fallbearbeitung muss sich der Rechtsanwalt an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientieren und bei einer dort noch nicht entschiedenen Frage, sich über die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung informieren.
OLG Oldenburg - 24.01.2003 - 6 U 142/02

Der Steuerberater hat seinen Mandanten auf offene Rechtsprechung zu der ihm gestellten Frage und auf eine von seiner Auffassung abweichende Praxis der Finanzverwaltung hinzuweisen.
OLG Köln - 21.11.2002 - 8 U 44/02

Ein Anwalt hat seine Tätigkeit an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten; denn diese hat richtungsweisende Bedeutung für Entwicklung und Anwendung des Rechts. Über die höchstricherliche Rechtsprechung muß sich ein Rechtsanwalt nicht nur anhand der amtlichen Sammlungen, sondern auch unter Zuhilfenahme einschlägiger Fachzeitschriften unterrichten. Spezialzeitschriften (Agrarrecht) sind dann heranzuziehen, wenn sich ein Rechtsgebiet in der Entwicklung befindet und weitere höchstrichterliche Rechtsprechung zu erwarten ist.
BGH - 21.09.2000 - IX ZR 127/99

Im Rahmen eines Dauermandats ist ein Steuerberater verpflichtet, sich über die steuerlich bedeutsamen Fragen sowie deren Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren.
OLG Schleswig - 25.08.1998 - 6 U 1/98

Ein Rechtsanwalt kann in einem Mietprozeß darauf vertrauen, daß ein Landgericht, vor dem die Berufung verhandelt wird, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) beachtet oder, bei abweichender Meinung,die Sache dem BGH zum Rechtsentscheid vorlegt.
OLG Braunschweig - 24.09.1997 - 3 U 40/97

Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche und verfassungsunmittelbare Aufgabe eines jeden Gerichts.
BVerwG - 26.02.1997 - 6 C 3/96

Ein Rechtsanwalt darf sich auf die Fortdauer höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht blind verlassen. Er hat die Auswirkungen neuer Gesetze auf die alte Judikatur zu überprüfen.
BGH - 30.09.1993 - IX ZR 211/92

Der Steuerberater hat seine Beratung grundsätzlich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten, selbst wenn sie im Schrifttum bekämpft wird und eine Änderung der Rechtsprechung in Zukunft nicht auszuschließen ist.
BGH - 03.06.1993 - IX ZR 173/92

Ein Anwalt handelt fahrlässig, wenn er bei einem Mietprozess in Berlin die dortige Rechtsprechung der Mietekammern nicht berücksichtigt. Kommt es zum Schaden des Mandanten, hat er diesen zu ersetzen.
KG - 27.10.1992 - 18 U 3043/91

Die Rechtspflege ist durch die verfassungsmässig garantierte Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich.
BVerfG - 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

Der Rechtsanwalt hat die Pflicht sich unverzüglich über die veröffentliche höchstrichterliche Rechtsprechung zu informieren und diese bei seiner Berufstätigkeit zu berücksichtigen.
OLG Düsseldorf - 26.09.1979 - 6 UF 114/79

Siehe auch: Rechtskenntnis, Judikatur


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