PDF-Datei
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Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Berufungsbegründung enthaltenen Bilddatei (PDF) vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines vom Prozeßbevollmächtigten unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch der Unterschriftserfordernis (§ 130 Nr.6 ZPO) genügt. |
BGH - 15.07.2008 - X ZB 8/08 |
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