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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Sendeprotokoll

Besteht die allgemeine Kanzleianweisung, nach der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu prüfen, ob die Übermittlung vollständig sowie an den richtigen Empfänger erfolgt ist, und die Frist im Fristenkalender erst anschließend zu streichen, muss das Sendeprotokoll bei der allabendlichen Erledigungskontrolle nicht – erneut – inhaltlich überprüft werden.
BGH - 11.11.2020 - XII ZB 354/20

Besteht die allgemeine Kanzleianweisung, nach der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu prüfen, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist, und die Frist im Fristenkalender erst anschließend zu streichen, muss das Sendeprotokoll bei der allabendlichen Erledigungskontrolle nicht - erneut - inhaltlich überprüft werden.
BGH - 23.02.2016 - II ZB 9/15

Übernimmt der Rechtsanwalt die Fristenkontrolle für fristgebundene Schriftsätze im Einzelfall selbst, muss er auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen. Hierzu gehört bei der Übermittlung per Telefax, dass er sich vor Löschung der Frist im Fristenkalender darüber Klarheit verschafft, dass ein ord-nungsgemäßes Sendeprotokoll und eine Empfangsbestätigung vorliegen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. Februar 2009 IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785).
BGH - 10.02.2016 - VII ZB 36/15

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück trotz eines mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeprotokolls den Empfänger nicht erreicht, ist so gering, dass sich ein Rechtsanwalt bei Gestaltung seiner Büroorganisation in Fristensachen auf den "OK-Vermerk" verlassen darf.
BGH - 19.02.2014 - IV ZR 163/13

Zur ordnungsgemäßen Organisation einer Rechtsanwaltskanzlei gehört bei Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax die Weisung, den Sendebericht daraufhin zu überprüfen, ob die Zahl der übermittelten Seiten mit der Seitenzahll des Originalschriftsatzes übereinstimmt.
BFH - 22.08.2011 - III B 168/10

Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, muß sich die Ausgangskontrolle bei der Überprüfung des Sendeberichts auch darauf erstrecken, ob die zutreffende Telefaxnummer des Empfangsgericht angewählt wurde. Wird ein fristgebundener Schriftsatz nicht an das Rechtsmittelgericht, sondern an ein anderes Gericht adressiert, so kommt eine Wiedereinsetzung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn eine fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtmittelgericht nicht ohne weiteres zu erwarten war.
OLG Bremen - 27.12.2010 - 3 U 70/10

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) genügt ein Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze regelmäßig nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist und erst danach die Frist im Fristenkalender zu streichen.
BGH - 22.09.2010 - XII ZB 117/10

Zur Organisationspflicht desRechtsanwalts gehört es, eine Ausgangskontrolle zu schaffen, die ausreichende Gewähr dafür bietet, daß fristwahrende Schriftstücke nicht über den Fristablauf hinaus im Büro liegen bleiben. Die hiernach notwendige Endkontrolle erfordert die Anweisung, Fristen erst dann zu löschen, wenn das fristwahrende Schriftstück tatsächlich gefertigt und abgesandt ist oder zumindest postfertig vorliegt. Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax darf die jeweilige Frist erst gelöscht werden, wenn ein vom Telefaxgerät des Absenders ausgedruckter Einzelnachweis vorliegt, der die ordnungsgemäße Übermittlung belegt.
OLG Bremen - 31.08.2010 - 3 U 41/10

Bei der Übermittlung eines Prozeßhilfeantrags durch Telefax muß ein Sendeprotokoll ausgedruckt und anhand dessen überprüft werden, ob alle Seiten des Originalschriftsatzes neben den erforderlichen Anlagen übermittelt werden.
BGH - 29.06.2010 - VI ZA 3/09

Das Vorliegen eines "OK"-Vermerks im Sendebericht des Absenders eines Telefax belegt das Zustandekommen der Verbindung zwischen Absender und Empfänger und beweist den Zugang eines per Fax übermittelten Dokuments.
OLG Karlsruhe - 30.09.2008 - 12 U 65/08

Aufgrund der rasanten und sich qualitativ ständig verbessernden Entwicklung der Kommunikationstechnologie spricht wegen der sehr hohen Übertragungssicherheit bei einem Sendebericht mit dem Vermerk : OK der Anscheinsbeweis für einen Zugang des Telefaxes.
AG Schleiden - 01.09.2008 - 10 C 85/08

Ein Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist. Dabei ist ein Vergleich der Anzahl der zu übermittelnden Seiten mit den laut Sendeprotokoll versandten Seiten nachdrücklich anzuordnen, wenn die Vorgaben eines in der Anwaltskanzlei verwendeten Qualitätshandbuchs in diesem Punkt lückenhaft sind.
BGH - 14.05.2008 - XII ZB 34/07

Verschickt das Finanzamt einen Rechtmittelbescheid per Telefax, ist es für den Zugang des Fax beweisbelastet. Hierfür reicht nicht der Nachweis der Speicherung der übertragenen Daten auf dem Empfängergerät aus, vielmehr muß nachgewiesen werden, daß das Telefax vom Empfangsgerät auch ausgedruckt werden konnte.
FG Düsseldorf - 24.04.2008 - 12 K 4730/04 E

Siehe auch: Sendebericht


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