Unbedenklichkeitsbescheinigung
|
Weist die den Kauf finanzierende Bank den Notar an, den Kaufpreis erst auszuzahlen, wenn die Eintragung des Käufers im Grundbuch sichergestellt ist, so verletzt der Notar den mit der Bank abgeschlossenen Treuhandauftrag, wenn er den Kaufpreis vor Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts auszahlt.
|
BGH - 08.05.2003 - III ZR 294/02 |
|
Siehe auch: Notarhaftung |