Obliegenheitsverletzung
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Erfüllt der Rechtsanwalt Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, ist er Wissenerklärungsvertreter seines Mandanten. Sein Verschulden geht zu dessen Lasten. |
OLG Köln - 13.05.2003 - 9 U 138/02 |
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Der Anwalt jat seinen rechtsschutzversicherten Mandanten aufgrund der in der Rechtsprechung und der Literatur vertretenen Meinungen über die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers zu beraten, bevor er anwaltlich tätig wird. |
AG Würzburg - 23.10.1997 - 15 C 1458/97 |
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Der Versicherungsnehmer (VN) verletzt in der Regel seine Obliegenheit zur Anzeige des Versicherungsfalls nicht grob fahrlässig, wenn er - trotz entgegenstehenden Wortlauts der Versicherungsbedingungen - dem Rat seines Rechtsanwalts vertraut, ein bestimmtes Ereignis müsse nicht angezeigt werden. |
BGH - 08.01.1981 - IVa ZR 60/80 |
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Erhebt ein vom Rechtschutzversicherer bestimmter Anwalt ohne Zustimmung des Versicherers für den Versicherungsnehmer eine Klage, so liegt darin eine dem Versicherungsnehmer zurechenbare Obliegenheitsverletzung. |
OLG München - 20.09.1973 - 1 U 2406/73 |
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