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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Haftung

Wird der Anwalt als Erfüllungsgehilfe eines Beraters tätig, haftet er dem Vertragspartner des Geschäftsherrn in der Regel nicht.
BGH - 07.12.2017 - IX ZR 45/16

Das Verfassen eines Anwaltsschreibens, in dem eine unberechtigte Forderung erhoben wird, kann als Beteiligung des Rechtsanwalts an dieser Handlung und demzufolge zu seiner Mithaftung führen.
OLG Frankfurt - 10.06.2015 - 2 U 201/14

Eine Haftung für Altverbindlichkeiten analog § 130 HGB einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beitretenden Gesellschafters kommt nicht in Betracht, wenn durch die gesellschaftsrechtliche Verbindung die Gesellschaft erst entsteht. Führt die Gesellschaft das bisherige nichtkaufmännische Einzelunternehmen - hier Statikerbüro- fort, kann die Nachhaftung für Altverbindlichkeiten auch nicht auf § 28 HGB gestützt werden. § 28 HGB ist außerhalb des kaufmännischen Bereichs nicht analogiefähig.
OLG Schleswig - 11.03.2011 - 17 U 38/10

Der Partner einer Partnerschaftsgesellschaft, der einen Auftrag nicht selbst bearbeitet und von dem sachbearbeitenden Partner nicht hinzugezogen wird, obwohl dies nach der internen Zuständigkeitsverteilung geboten gewesen wäre, ist mit der Bearbeitung des Auftrags nicht befaßt.
OLG Hamm - 14.02.2010 - 28 U 151/09

Wegen einer versäumten Rechtsmittelfrist kommt keine Wiedereinsetzung in der vorigen Stand kommt in Betracht, wenn einem von mehreren in einer Kanzlei beschäftigten Rechtsanwälten in einem von einem Kollegen bearbeiteten Fall eine Fristversäumnis unterläuft, und ausweislich der Vollmachtserteilung feststeht, daß der Auftraggeber jedem der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte Vollmacht erteilt hat.
OVG Saarlouis - 24.11.2009 - 1 D 494/09

Ist ein Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befaßt, so kann er auch für vor seinem Eintritt in die Partnerschaft begangene berufliche Fehler eines anderen mit dem Auftrag befaßten Partners haften; selbst wenn er sie nicht mehr korrigieren kann.
BGH - 19.11.2009 - IX ZR 12/09

Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Rechtsanwalts-GmbH kommt dann in Betracht, wenn er in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch nahm oder ein unmittelbar eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgte.
OLG Nürnberg - 21.01.2008 - 6 U 2208/07

Der ausgeschiedene Sozius haftet in der Regel für Verbindlichkeiten der Sozietät, die bis zu seinem Ausscheiden begründet wurden (§ 160 HGB). Begründet wird die Verbindlichkeit mit dem Abschluß des Anwaltsvertrages.
OLG Saarbrücken - 30.04.2007 - 1 U 148/06-40

Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), daß sich ein Rechtsanwalt nur von der routinemäßigen Fristberechnung und Fristenkontrolle durch Übertragung dieser Tätigkeit auf zuverlässiges und sorgfältig überwachtes Büropersonal entlasten kann.
BGH - 19.04.2005 - X ZB 31/03

Für Fehler eines ausgeschiedenen Sozius während seiner Sozietätszugehörigkeit haften die verbleibenden Sozien gesamtschuldnerisch.
OLG Hamm - 14.09.2004 - 28 U 158/03

Ein Rechtsanwalt haftet auch dann für einen Schaden seines Mandanten, wenn dieser das Mandat zu einem Zeitpunkt gekündigt hat, als der Schaden noch vermeidbar war.
BGH - 29.11.2001 - IX ZR 278/00


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