Vermögensschadensversicherung
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Ignoriert ein Rechtsanwalt die Zustellung eines Versäumnisurteils und legt weder ein Rechtsmittel ein noch informiert er seinen Mandanten, verletzt er wissentlich seine Pflichten aus dem Anwaltsvertrag, sodaß sein Versicherer nicht für den Schaden aufkommen muß. |
OLG Köln - 22.09.2008 - 20 W 43/08 |
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Die Übernahme der Beträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn, weil Rechtsanwälte gesetzlich zum Abschluß der Versicherung verpflichtet sind und deshalb ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers ausscheidet. |
BFH - 26.07.2007 - VI R 64/06 |
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