Rechtsmittelzuständigkeit
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Im Fistenkalender muß nicht das zuständige Rechtsmittelgericht eingetragen sein. Dieses hat der Rechtsanwalt selbst zu ermitteln. |
BGH - 30.10.2008 - III ZB 54/08 |
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Der Erlaß eines Teilurteils allein gegen den im Inland wohnenden Streitgenossen hat keinen Einfluß auf die Berufungszuständigkeit des Oberlandesgerichts. |
BGH - 27.03.2008 - VII ZR 76/07 |
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Die Anknüpfung der Rechtmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts daran, daß eine Partei bei Klagerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist formal zu verstehen. Sie greift auch dann ein, wenn sich im Einzelfall keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts stellen. |
BGH - 19.06.2007 - VI ZB 3/07 |
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