Annahmestelle
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Wird eine Rechtsmittelschift bei einer gemeinsamen Annahmestelle eingereicht, ist sie bei dem Gericht eingegangen, an das sie adressiert ist. Bei falscher Adressierung wird die Verfügungsgewalt des Berufungsgerichts begründet, sobald der mit der Postverteilung betraute Bedienstete die Fehladressierung bemerkt und den Schriftsatz an das Berufungsgericht weiterleitet. |
OLG Saarbrücken - 12.04.2007 - 4 U 631/06-203 |
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