Urteilszustellung
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Es gereicht dem Anwalt nicht zum Vorwurf, wenn er sich auf die seiner geschulten und zuverlässigen Kanzleikraft erteilte Weisung beschränkt, den Ablauf der Berufungsfrist einzutragen, ohne zugleich die Notierung des Datums der Urteilszustellung zu veranlassen. |
BGH - 22.01.1997 - XII ZB 195/96 |
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