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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Persönlichkeitsrecht

Mit der Veröffentlichung eines Urteils im Internet, in dem lediglich das Rubrum geschwärzt und der sonstige Inhalt nicht anonymisiert wurde, wird eine im Urteil erwähnte Person (Partei) in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.
LG Hamburg - 31.07.2009 - 325 O 85/09

Vollständig anonymisierte Sachverhalte, die keine Bezugherstellung zulassen, bedürfen, wenn sie nicht höherrangige Bedeutung als den Schutz des Persönlichkeitsrechtes des Mandanten haben, keiner Geheimhaltung.
AG Köln - 20.05.2009 - 10 EV 330/07

Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Internet mit voller Nennung der anwaltlichen Parteivertreter ist zulässig.
OLG Hamm - 11.12.2007 - 4 U 132/07

Die Identität eines Anzeigeerstatters kann gegenüber dem Steuerpflichtigen dem Steuergeheimnis unterliegen. Dabei kommt dem Informantenschutz regelmäßig ein höheres Gewicht gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Steuerpflichtigen zu, wenn sich die vertraulich mitgeteilten Informationen im Wesentlichen als zutreffend erweisen und zu Steuernachforderungen führen.
BFH - 07.12.2006 - V B 163/05

Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche und verfassungsunmittelbare Aufgabe eines jeden Gerichts.
BVerwG - 26.02.1997 - 6 C 3/96


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