Vermögensverwalter
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Ein inländischer Vermögensverwalter ist nach dem Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) verpflichtet, auch Vermögensgegenstände bei der Vermögensanzeige anzugeben, die im Ausland von einer Zweigstelle des Vermögensverwalters verwahrt oder verwaltet werden. |
BFH - 31.05.2006 - II R 66/04 |
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