Altersversorgung
|
Auf Rechtsanwälte und Steuerberater, denen aus Anlaß ihrer Tätigkeit für ein fremdes Unternehmen von diesem Leistungen der Altersversorgung zugesagt worden sind, finden die Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betieblichen Altersversorgung (BetrAVG) Anwendung. |
BGH - 13.07.2006 - IX ZR 90/05 |
|