Rechtsfrage
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Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nicht allein deshalb zu, weil ein Tatsachengericht zur Klärung der darin aufgeworfenen Rechtsfrage in einem parallel gelagerten Verfahren ein Rechtsmittel zugelassen hat. |
BVerfG - 24.01.2011 - 2 B 2/11 |
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Wenn es zu einer Rechtsfrage keine obergerichtliche Rechtsprechung gibt, deutet dies darauf hin, daß die Rechtsfrage keine besondere Bedeutung für die Rechtsprechung hat. |
OLG Hamburg - 19.06.2006 - 9 U 55/06 |
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