Staatsanwalt
|
Begründet ein Strafverteidiger die Revision mit der Rüge, daß der Staatsanwalt während der Hauptverhandlung eingeschlafen sei, muß zur Länge der Abwesenheit des Staatsanwalts durch das Schlafen Stellung genommen werden. |
OLG Hamm - 02.03.2006 - 2 Ss 47/06 |
|