www.rechtsberaterhaftung.de

A B C D E F G
H I J K L M N
O P Q R S T U
V W X Y Z    
Urteilsdatenbank:  
Die Urteile sind alphabetisch nach Stichworten geordnet.
Ein Klick auf den Buchstaben zeigt die Stichworte an.
Ein Klick auf das Stichwort zeigt die Urteile an.
Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Steuerberatung

Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater ist verpflichtet zu prüfen, ob sich auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm sonst bekannten Umstände tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ergeben, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können. Hingegen ist er nicht verpflichtet, von sich aus eine Fortführungsprognose zu erstellen und die hierfür erheblichen Tatsachen zu ermitteln.
BGH - 26.01.2017 - IX ZR 285/14

Ein Steuerberater hat seinem Auftraggeber den relativ sichersten und ungefährlichsten Weg zum angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann.
BGH - 19.03.2009 - IX ZR 214/07

Ein Mitverschulden des Mandanten liegt noch nicht darin, daß er einen Hinweis seines Steuerberaters nicht umsetzt, wenn zum Auftrag des Steuerberaters gerade gehörte, den begangenen Fehler zu entdecken und zu vermeiden.
OLG Celle - 21.05.2008 - 3 U 26/08

Ist nicht eindeutig bestimmbar, ob wirtschaftliche oder steuerrechtliche Fragen bei einer Unternehmensberatung im Vordergrund stehen, handelt es sich bei dem steuerrechtlichen Teil nicht um ein bloßes Hilfsgeschäft im Rahmen einer anderweitigen Berufsaufgabe.
BGH - 20.03.2008 - IX ZR 238/06

Der Mandant eines Steuerberaters ist im Regelfall nicht verpflichtet, dem Steuerberater die Nachbesserung einzelner Teilleistungen zu ermöglichen.
OLG Köln - 14.06.2007 - 8 U 60/06

Für die Beurteilung der Frage, ob dem Mandanten durch die fehlerhafte Beratung des Steuerberaters ein Schaden entstanden ist, ist festzustellen, wie sich der Kläger bei pflichtgemäßer steuerlicher Beratung verhalten hätte. Hierzu müssen die Handlungsvarianten geprüft werden, die dem Mandanten offengestanden hätten. Deren Rechtsfolgen müssen ermittelt sowie miteinander und mit den Handlungszielen des Mandanten verglichen werden.
OLG Celle - 02.05.2007 - 3 U 238/06

Zweck der Steuerberatung ist es, die dem Auftraggeber fehlende Sachkenntnis und Rechtskunde auf diesem Gebiet zu ersetzen. Die pflichtgemäße Steuerberatung verlangt daher sachgemäße Hinweise über die Art, die Größe und die mögliche Höhe eines Steuerrisikos, um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und interessen zu wahren und eine Fehlentscheidung zu vermeiden.
BGH - 08.02.2007 - IX ZR 188/05

Ein Steuerberater hat im Rahmen des Auftrags seinen Mandanten, von dessen Belehrungsbedürftigkeit er grundsätzlich auszugehen hat, umfassend zu beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten.
OLG Celle - 20.04.2005 - 3 U 2/05

Werden durch eine landwirtschaftliche Vereinigung steuerliche Beratungen durch einen dort angestellten Steuerberater erbracht, findet für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen die Vorschrift des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) Anwendung.
LG Stade - 29.12.2004 - 5 O 312/04

Bei der Prüfung, für welche steuerliche Gestaltung sich der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung durch seinen Steuerberater entschieden hätte, sind nur solche Gestaltungen zu berücksichtigen, die den steuerlichen Vorschriften entsprechen.
OLG Celle - 08.12.2004 - 3 U 163/04

Die Pflichten eines Rechtsanwalts, der einen Mandanten steuerlich berät, beurteilen sich nach denselben Grundsätzen wie bei der Beratung in anderen Rechtsangelegenheiten. Empfiehlt der Anwalt aus steuerlichen Gründen einen bestimmten Vermögenserwerb, so hat er den Mandanten in der durch die Sachlage gebotenen Weise auch umfassend über die mit dem Geschäft zusammenhängenden zivilrechtlichen Fragen zu belehren und vor Risiken zu bewahren, die sich erkennbar aus diesem Rechtsbereich ergeben.
BGH - 22.10.1987 - IX ZR 175/86


top

+++ IMMER EINEN KLICK VORAUS +++ NEWSLETTER LESEN +++ IMMER EINEN KLICK VORAUS +++

© 2003 - 2023 ra-harms.de

Datenschutz