Dolmetscher
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Bei Streitigkeiten über die Streichung aus der bei der Justizverwaltung geführten Liste beeidigter und ermächtigter Dolmetscher und Übersetzer ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. |
BGH - 28.03.2007 - IV AR(VZ) 1/07 |
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Ist eine Urkundspartei der deutschen Sprache nur weitgehend mächtig, hat der Notar die Verpflichtung den gesamten Vertrag nebst Anlagen zu übersetzten oder durch einen Dolmetscher übersetzen zu lassen. |
LG Dortmund - 27.01.2005 - 2 O 370/04 |
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