Geldanlage
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Stellt ein Rechtsanwalt ein auf seinen Namen lautendes Treuhandkonto zur Verfügung, hat er die zweckentsprechende Verwendung der Gelder zu überprüfen. Auf ein Treuhandkonto einzahlende Dritte sind in den Schutzbereich eines Treuhandvertrages einbezogen, wenn dieser vermögensschützenden Charakter hat. Den Anleger trifft jedoch ein Mitverschulden, wenn er trotz offensichtlichen Scheiterns des versprochenen Anlageerfolges eine Einlage tätigt. |
OLG Celle - 25.01.2006 - 3 U 184/05 |
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Siehe auch: Vermögensanlage |