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Wenn das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommt, dass die anwaltliche und eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten einer Partei keinen vollen Beweis für die fristgerechte Einreichung der Berufungsbegründung
erbringt, hat es die Partei darauf hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu geben, Zeugenbeweis anzutreten oder auf andere Beweismittel zurückzugreifen. |
BGH - 28.01.2020 - VI ZB 38/17 |
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Die zeitliche Dringlichkeit einer zur Vermeidung des Verjährungseintritts gebotenen Klageerhebung kann dem Mandanten durch den Hinweis des Rechtsanwalts hinreichend verdeutlicht werden, "sofort" Klage erheben zu müsen. Über den tatsächlichen Inhalt eines zwischen einem Mandanten und seinem rechtlichen Berater geführten Beratungsgesprächs ist in Ermangelung sonstiger Beweismittel eine beiderseitige Parteianhörung vorzunehmen. |
BGH - 09.06.2011 - IX ZR 75/10 |
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Die Verwertung einer heimlichen Aufzeichnung eines Telefonats im Zivilprozeß ist grundsätzlich unzulässig. Das Interesse, ein Beweismittel zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu schaffen, genügt für eine Ausnahme nicht. |
OLG Stuttgart - 18.11.2009 - 3 U 128/09 |
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Hat ein Gespräch allein zwischen den Parteien stattgefunden, kann die für den Inhalt des Gesprächs beweisbelastete Partei Beweis antreten, indem sie ihre eigene Anhörung oder Vernehmung beantragt. |
BAG - 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06 |
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Werden in einem Klageerzwingungsantrag fremdsprachliche Urkunden zum ergänzenden Vortrag und als Beweismittel in Bezug genommen, denen keine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beiliegt, so ist der Antrag unzulässig. |
OLG Stuttgart - 21.02.2007 - 1 Ws 47/07 |
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Die beglaubigte Abschrift einer französischen Akte erbringt regelmäßig den vollen Beweis für die Abgabe der darin beurkundeten Erklärungen. Das diese in französische Sprache verfaßt sind ist unbeachtlich. |
BGH - 16.01.2007 - VIII ZR 82/06 |
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Das aus dem Berufungsurteil ersichtliche Parteivorbringen erbringt den Beweis für das mündliche Parteivorbringen in der Berufungsinstanz. Dieser Beweis kann nur durch das Sitzungsprotokoll, nicht jedoch durch den Inhalt der Schriftsätze entkräftet werden. |
BGH - 08.01.2007 - II ZR 334/04 |
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Hängt die Frage, ob der Mandant durch eine fehlerhafte Beratung einen Schaden erlitten hat, allein davon ab, wie sich ein Dritter bei richtiger Beratung verhalten hätte, so verletzt der Richter das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wenn er den als Zeugen benannten Dritten nicht vernimmt, obwohl keine anderen gleichwertigen Beweismittel zur Verfügung stehen. |
BGH - 07.12.2006 - IX ZR 173/03 |
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Die in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen können im Zivilprozeß als Beweismittel verwendet werden. |
KG - 25.01.2006 - 11 U 6883/97 |
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Ein Rechtsanwalt hat die Verpflichtung, potentielle Beweismittel auf ihre Brauchbarkeit innerhalb eines möglichen Klageverfahrens sorgfältig zu prüfen. |
OLG Brandenburg - 31.08.2005 - 3 U 8/05 |
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