Unfallersatztarif
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Ein mit der Abwickling von Verkehrsunfällen betrauter Rechtsanwalt hat regelmäßig darauf zu achten, daß bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nur der Normaltarif anfällt und nicht der teurere Unfallersatztarif. |
LG Nürnberg-Fürth - 06.04.2005 - 8 S 12645/04 |
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