Willkürverbot
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Im Internet begangene unerlaubte Handlungen führen nicht dazu, daß Schadensersatzklagen an einem beliebigen Gericht in Deutschland oder weltweit eingereicht werden können. Die Annahme eines weltweit für den Geschädigten wählbaren Gerichtsstandes verstößt gegen das Willkürverbot und das Gebot des gesetzlichen Richters. |
AG Krefeld - 18.10.2007 - 4 C 305/06 |
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Erteilt das Gericht einen schriftlichen Hinweis oder stellt es schriftlich eine Frage mit dem Ziel der Ergänzung ungenügender Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen, ohne dass der Partei eine Frist zur Stellungnahme gesetzt wird, ist diese gehalten, darauf so rechtzeitig zu reagieren, wie es noch der Prozeßlage einer sorgfältigen und auf die Förderung des Verfahrens bedachten Prozeßführung entspricht. Welcher Zeitraum der Partei danach zuzubilligen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. |
BGH - 04.04.2007 - VIII ZB 109/05 |
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Das Willkürverbot im Zivilprozeß kann verletzt sein, wenn die Verfahrensführung durch das Gericht nicht verständlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist. |
BayVerfGH - 22.07.2005 - Vf 72-VI-04 |
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