Pensionszusage
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Auf Rechtsanwälte und Steuerberater, denen aus Anlaß ihrer Tätigkeit für ein fremdes Unternehmen von diesem Leistungen der Altersversorgung zugesagt worden sind, finden die Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betieblichen Altersversorgung (BetrAVG) Anwendung. |
BGH - 13.07.2006 - IX ZR 90/05 |
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Ist die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs einer Steuernorm, wie der verdeckten Gewinnausschüttung in Form einer Pensionszusage, offen und für die vom Steuerpflichtigen zu treffende Entscheidung bedeutsam, muß der verantwortliche Berater grundsätzlich auf das mit der ungewissen Beurteilung der Rechtslage verbundene Risiko hinweisen. |
BGH - 20.10.2005 - IX ZR 127/04 |
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