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Erteilt das Gericht einen Hinweis entgegen § 139 Abs. 4 Satz 1 ZPO erst im Termin zur mündlichen Verhandlung und gewährt einen Schriftsatznachlass (§ 139 Abs. 5, § 296a Satz 2 ZPO), ist es verpflichtet, den fristgerecht
eingereichten Schriftsatz bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen und gegebenenfalls die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen. |
BGH - 10.12.2019 - VIII ZR 377/18 |
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Ein richterlicher Hinweis darauf, dass das Gericht an einer entscheidungserheblichen Rechtsauffassung nicht mehr festhalten will, kann auch dann geboten sein, wenn das Gericht diese Rechtsauffassung in einem früher zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit vertreten hat und eine Partei in einem weiteren zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit, für das Gericht erkennbar, davon ausgeht, dass das Gericht auch in diesem Verfahren keine abweichende Auffassung vertreten werde. |
BGH - 10.12.2019 - II ZR 451/18 |
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Der Rechtsanwalt muss seinen Mandanten zwar grundsätzlich auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung durch einen Prozessfinanzierer hinweisen, jedoch nicht (jedenfalls nicht ohne entsprechenden Auftrag) prüfen und darüber informieren, welcher Prozessfinanzierer für den Mandanten besonders günstig ist. Von einem Rechtsanwalt kann nicht ohne gesonderten Auftrag erwartet werden, dass er umfangreiche Marktrecherchen betreibt und mehrere Prozessfinanzierer kontaktiert.
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OLG Köln - 05.11.2018 - 5 U 33/18 |
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Auch bei einem beschränkten Mandat muss der Steuerberater den Mandanten auf eine außerhalb seines Auftrags liegende steuerliche Fehlentscheidung hinweisen, wenn sie für einendurchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlich ist oder er die Sach- und Rechtslage positiv kennt. |
OLG Köln - 12.04.2017 - 16 U 94/15 |
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Der Notar darf eine Weisung, deren Wirksamkeit eine Vertragspartei mit beachtlichen Gründen bestreitet, nicht ausführen, wenn dadurch - der Entscheidung des Streits der Beteiligten vorgreifend - dem Widersprechenden unter Umständen unberechtigterweise seine Rechte genommen würden. Er hat dann die Beteiligten auf den Prozessweg zu verweisen.
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BGH - 01.10.2015 - V ZB 171/14 |
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Ein Steuerberater, der mit der Vertretung im Verfahren über einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid beauftragt ist, ist nicht verpflichtet, seinen Mandanten auf einen möglichen Regressanspruch gegen einen früheren Steuerberater und auf die drohende Verjährung eines solchen Anspruchs hinzuweisen. |
BGH - 07.05.2015 - IX ZR 186/14 |
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Tritt der Steuerberater bei einem rein steuerrechtlichen Mandat in konkrete Erörterungen über eine etwaige Insolvenzreife der von ihm beratenen Gesellschaft ein, ohne die Frage nach dem Insolvenzgrund zu beantworten, hat er das Vertretungsorgan darauf hinzuweisen, dass eine verbindliche Klärung nur erreicht werden kann, indem ihm oder einem fachlich geeigneten Dritten ein entsprechender Prüfauftrag erteilt wird. |
BGH - 06.02.2014 - IX ZR 53/13 |
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Die zivilprozessuale Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO gilt auch im Verfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz. Sie erfordert aber nicht allgemeine Ausführungen über die Rechte der Beteiligten, sondern kommt in erster Linie zum Tragen, wenn das Gericht Anlass zu der Annahme hat, dass ein Beteiligter die Rechtslage falsch einschätzt und ihm deshalb ein Rechtsnachteil droht.
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BGH - 10.10.2013 - V ZB 181/12 |
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Bei einer erkennbaren Erfolglosigkeit einer Klage, muss ein Rechtsanwalt einen rechtsschutzversicherten Mandanten nicht nur über die Erfolglosigkeit seines Begehrens, sondern auch darüber aufklären, dass kein Versicherungsschutz besteht, weil die Übernahme von Kosten durch den Versicherer nicht erforderlich ist (§ 125 VVG). |
OLG Düsseldorf - 03.06.2013 - 9 U 147/12 |
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Ein richterlicher Hinweis erfüllt nur dann seinen Zweck, Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Irrtümer auszuräumen, wenn er rechtzeitig erteilt wird und gezielt den fehlenden Sachvortrag anspricht, den das Gericht als entscheidungserheblich ansieht. |
BGH - 18.04.2013 - I ZR 66/12 |
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Ein Rechtsanwalt ist nach Treu und Glauben verpflichtet, den Mandanten ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung aufzuklären, wenn diese das vom Mandanten verfolgte Ziel wirtschaftlich sinnlos erscheinen lässt, weil die Kosten der anwaltlichen Vertretung in einem krassen Missverhältnis zu dem erreichbaren wirtschaftliche Vorteil stehen. |
LG Duisburg - 12.10.2012 - 7 S 51/12 |
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Ein gerichtlicher Hinweis ist gemäß § 139 ZPO stets geboten, wenn das Gericht Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte, insbesondere wenn das erkennende Gericht - und sei es auch zuvor in anderer Besetzung oder durch den bisherigen Verfahrensverlauf - den Eindruck erweckt hat, auf einen später im Urteil für maßgeblich gehaltenen Gesichtspunkt komme es nicht bzw. nicht ohne weiteres an. Gerichtliche Hinweise dürfen nicht pauschal, sondern müssen konkret und unmissverständlich formuliert werden.
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OLG Düsseldorf - 30.08.2012 - 23 U 148/11 |
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Von einer in einem gerichtlichen Hinweis geäußerten Rechtsauffassung darf das Gericht in der Endentscheidung nur abweichen, wenn für die Verfahrensbeteiligten - sei es durch den Verlauf der mündlichen Verhandlung, sei es durch einen ausdrücklichen weiteren Hinweis des Gerichts - erkennbar wird, dass sich entweder die Grundlage verändert hat, auf der das Gericht den ursprünglichen Hinweis erteilt hat, oder dass das Gericht bei unveränderter Entscheidungsgrundlage nunmehr eine andere rechtliche Beurteilung in Erwägung zieht als den Beteiligten angekündigt.
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BGH - 16.06.2011 - X ZB 3/10 |
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Ein Mandant ist von einem Rechtsanwalt auch über die zu erwartenden Risiken der Rechtsverfolgung aufzuklären. Durch geeignete Fragen muss der Rechtsanwalt rechtlich relevante Sachverhaltslücken aufklären und über ein besonders hohes Risiko aufklären. |
OLG Düsseldorf - 14.12.2010 - I-24 U 126/10 |
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Die sekundäre Hinweispflicht des Steuerberaters im Hinblick, auf die Möglichkeit der eigenen Haftung sowie die kurze Verjährungsfrist des § 68 StBerG hinzuweisen, entsteht nur dann, wenn der Steuerberater vor Ablauf der Verjährung des Primäranspruchs begründeten Anlass zu der Annahme hatte, seinen Auftraggeber durch seine Fehler geschädigt zu haben. Die sekundäre Hinweispflicht entfällt nur dann, wenn der Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist wegen der Haftungsfrage einen Rechtsanwalt beauftragt hat. In diesem Fall treten die Hinweispflichten des Rechtsanwalts an die Stelle des ursprünglichen Beraters. |
OLG Frankfurt - 19.08.2010 - 16 U 198/09 |
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Bei einem Grundstückskaufvertrag ist die Eintragung eines Zwangsversteigerungsvermerks regelmäßig ein Warnhinweis auf mögliche bestehende finanzielle Schwierigkeiten eines Vertragspartners, sodaß ein Notar bei der Beurkundung auch auf die für die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Vertrags entstehenden Gefahren hinweisen muß. |
BGH - 22.07.2010 - III ZR 293/09 |
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Das Gericht muß, um eine Überraschungsentscheidung zu vermeiden, den Kläger auf eine rechtliche Einschätzung hinweisen, die in jedem Fall zur Klagabweisung führt und mit der der Kläger nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht rechnen muß. |
BVerwG - 19.07.2010 - 6 B 20/10 |
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Nur auf Verlangen des Mandanten hat ein Rechtsanwalt die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung für die Bearbeitung des Mandats mitzuteilen. |
OLG Stuttgart - 29.06.2010 - I-24 U 212/09 |
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Der Steuerberater muss den Mandanten vor etwaigen Fehlleistungen des anderen Beraters nur dann warnen, wenn er diese erkennt oder erkennen kann und zugleich annehmen muss, dass der Mandant die Gefahr möglicherweise nicht bemerkt. |
BGH - 18.03.2010 - IX ZR 192/08 |
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Wenn das Beschwerdegericht im Verfahren der Wiedereinsetzung einer eidesstattlichen Versicherung keinen Glauben schenkt, muß er den Antragsteller darauf hinweisen und entsprechenden Zeugenbeweis erheben. |
BGH - 24.02.2010 - XII ZB 129/09 |
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Die Pflicht des Anwalts, die Interessen seines Auftraggebers nach
jeder Richtung umfassend wahrzunehmen und sich so zu verhalten, dass Schädigungen des Mandanten möglichst vermieden werden, besteht grundsätzlich nur in den Grenzen des erteilten Mandats. Indes muss der Rechtsanwalt vor Gefahren, die ihm bekannt oder für ihn offenkundig sind, den Mandanten auch bei einem eingeschränkten Mandat warnen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sich der Mandant der ihm drohenden Nachteile nicht bewusst ist.
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OLG Köln - 11.11.2009 - 13 U 190/08 |
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Beurkundet der Notar eine Bestellung einer Buchgrundschuld und zugleich den Rangrücktritt eines bereits eingetragenen, im Grundbuch als Eigentümerbriefgrundschuld bezeichneten Grundpfandrechts, ohne daß ihm der Grundschuldbrief vorgelegt wird, hat er auf die Folgen hinzuweisen, die sich aus dem Fehlen der Briefvorlage ergeben können (§ 17 Abs.1 BeurkG). |
BGH - 22.10.2009 - III ZR 250/08 |
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Wenn ein Steuerberater eine schriftliche Fixierung des Gesprächsinhalts für seinen Mandanten für erforderlich hält, dann muß diese Niederschrift ebenso vollständig sein, wie der mündlich gegebene Rat, insbesondere dann, wenn dem Rat in Schriftform der Charakter einer Handlungsanweisung an den Mandanten zukommt. |
OLG Naumburg - 03.09.2009 - 1 U 57/08 |
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Eine streitwerterhöhende Aufrechnung liegt nicht vor, wenn der auf Zahlung von Anwaltshonorar verklagte Mandant hilfweise einen auf Freistellung von der Honorarforderung gerichteten Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt wegen dessen Verstoßes gegen § 49 b Abs.5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) einwendet. Danach hat der Anwalt seinen Mandanten vor Auftragserteilung darauf hinzuweisen, daß sich die Höhe seines Honorars nach der Höhe des Gegenstandswerts des Mandats richtet. Tut er das nicht, besteht der Schaden des Auftraggebers, der sich bei einem Hinweis anders entschieden hätte, in einer Verbindlichkeit aus einem aufgedrängten oder nutzlos gewordenen Vertrag und die Ersatzleistung des Anwalts besteht darin, daß dieser keinen Anspruch auf eine Gegenleistung geltend machen kann. |
BGH - 09.07.2009 - IX ZR 135/08 |
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Verletzt ein Rechtsanwalt seine gesetzliche Belehrungspflicht, wonach er seinen Mandanten vor Aufragsübernahme darauf hinzuweisen hat, daß sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 49 b Abs.5 BRAO), muß der Mandant zur Begründung seines Schadensersatzanspruchs keinen bestimmten anderen Anwalt namentlich bezeichnen und behaupten, daß dieser bereit gewesen wäre, das Mandat zu anderen, günstigeren Bedingungen abzurechnen. |
OLG Hamm - 16.06.2009 - 28 U 1/09 |
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Eine Pflichtverletzung des Steuerberaters ist darin zu sehen, wenn er - ohne valide Kenntnis vom Gesamtvermögen seines Mandanten - den Hinweis auf eine möglicherweise durch das Finanzamt erfolgende Schätzung seines Vermögens und auf dieser Grundlage ergehende Vermögensteuerbescheide unterläßt. Gleiches gilt, wenn er dem Finanzamt Kapitalerträge in der Schweiz im Wege der Selbstanzeige offenbart (§ 371 AO) und nicht die strafbefreiende Erklärung wählt (§ 1 Abs.1 StraBEG), was die Festsetzung der Vermögenssteuer vermieden hätte.
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OLG Celle - 11.02.2009 - 3 U 226/08 |
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Ein Rechtsanwalt, dem die Führung eines Rechtsstreits vor dem Finanzgericht oder die Führung eines Regressprozesses gegen einen anderen, zuvor gegenteilig beratenden Steuerberater übertragen worden ist, kann verpflichtet sein, für den Fall des negativen Ausgangs dieses Rechtsstreits das Bestehen von Regressansprüchen gegen den zuvor mit der Sache befassten Steuerberater in Betracht zu ziehen und zu prüfen, ob insoweit Verjährung droht. |
BGH - 08.05.2008 - IX ZR 211/07 |
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Hat ein Gericht die Partei eindeutig und unmißverständlich auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage hingewiesen, muß es den Hinweis nicht wiederholen, wenn die Partei ihren Sachvortrag nicht auf den rechtlichen Hinweis eingerichtet hat. |
BGH - 16.04.2008 - XII ZB 192/06 |
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Den Mandanten trifft die Beweislast dafür, daß der Rechtsanwalt seiner Hinweispflicht aus § 49 Absatz 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) nicht nachgekommen ist. Der Anwalt muß allerdings konkret darlegen, in welcher Weise er belehrt haben will. |
BGH - 11.10.2007 - IX ZR 105/06 |
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Ein Gericht muß auch eine anwaltlich vertretene Partei auf die Unschlüssigkei des Klagevortrags hinweisen. Dies gilt auch dann, wenn dem Hinweis sachgerecht nur durch eine Klageänderung Rechnung getragen werden kann, die aber keine wesentliche Änderung oder Erweiterung des Prozeßzieles zur Folge hätte und als sachdienlich zuzulassen wäre. |
OLG Köln - 27.09.2007 - 7 U 31/07 |
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Die Pflicht des Rechtsanwalts gemäß § 49 b Absatz 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bezieht sich ausschließlich darauf, den Mandanten auf die Berechnungsart "Gegenstandswert" hinzuweisen. Es besteht weder eine Pflicht den Mandanten darauf hinzuweisen, daß überhaupt Kosten entstehen bzw. in welcher konkreten Höhe. |
LG Berlin - 07.06.2007 - 51 S 42/07 |
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Erteilt das Gericht einen schriftlichen Hinweis oder stellt es schriftlich eine Frage mit dem Ziel der Ergänzung ungenügender Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen, ohne dass der Partei eine Frist zur Stellungnahme gesetzt wird, ist diese gehalten, darauf so rechtzeitig zu reagieren, wie es noch der Prozeßlage einer sorgfältigen und auf die Förderung des Verfahrens bedachten Prozeßführung entspricht. Welcher Zeitraum der Partei danach zuzubilligen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. |
BGH - 04.04.2007 - VIII ZB 109/05 |
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Bei der Beurkundung des Verkaufs eines Erbbaugrundstücks muß der Notar den Erwerber auf die fehlende Beleihbarkeit eines Erbbaugrundstücks hinweisen. |
OLG Frankfurt - 14.03.2007 - 3 O 488/05 |
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Ein Anwalt muß seinem Mandanten nicht notwendig eine vollständige rechtliche Analyse, sondern allein die Hinweise liefern, die ihm im Hinblick auf die aktuelle Situation und sein konkretes Anliegen die notwendige Entscheidungsgrundlage vermitteln. Erscheint unter mehreren rechtlich möglichen Alternativen die eine deutlich vorteilhafter als die andere, hat der Anwalt darauf hinzuweisen und eine entsprechende Empfehlung zu erteilen. |
BGH - 01.03.2007 - IX ZR 261/03 |
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Bei aussichtslosen Prozessen hat der Rechtsanwalt den Mandanten besonders sorgfältig auf die Risiken hinzuweisen. Allgemeine Redensarten genügen nicht. Widersprüchlich darf sich der Rechtsanwalt nicht verhalten. |
OLG Schleswig - 29.06.2006 - 11 U 46/05 |
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Hat ein Steuerberater auftragsgemäß die steuerlichen Vor- und Nachteile bestimmter Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen, muß er auf die anfallende Kirchensteuer hinweisen, wenn sie die übliche Quote übersteigt. Zur Empfehlung eines Austritts aus der Kirche ist er jedoch nicht verpflichtet. |
BGH - 18.05.2006 - IX ZR 53/05 |
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Ein Gericht verstößt gegen seine gesetzliche Hinweispflicht, wenn es davon ausgeht, daß in der Kanzlei eines Prozeßvertreters keine Vorfristen notiert werden, ohne dem Prozeßbevollmächtigten, der in einem Beschwerdeverfahren gegen einen versagenden Wiedereinsetzungsbeschluß hierzu nicht vorgetragen hatte, weil es seiner Meinung nach darauf nicht ankam, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. |
BGH - 10.05.2006 - XII ZB 42/05 |
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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schuldet ein Rechtsanwalt seinem Mandanten keinen Hinweis auf die Höhe der anfallenden Vergütung. |
BGH - 14.12.2005 - IX ZR 210/03 |
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Gerichtliche Hinweise, die in der mündlichen Verhandlung erteilt werden, sind in der Regel in das Verhandlungsprotokoll aufzunehmen. |
BGH - 22.09.2005 - VII ZR 34/04 |
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Die anwaltliche Belehrung über eine drohende Verjährung muss dem Mandanten eindeutige Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Verjährung aufzeigen. Selbst nach Belehrung muss der Rechtsanwalt die drohende Verjährung weiter im Auge behalten und rechtzeitig den Gegner zur Verlängerung der Frist für den Verzicht auf die Verjährungseinrede auffordern sowie ggf. den Mandanten unter Hinweis auf die bevorstehende Verjährung zur Entscheidung über das weitere Vorgehen auffordern. |
OLG Schleswig - 11.03.2004 - 11 U 27/02 |
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Die anwaltliche Belehrung über eine drohende Verjährung muss dem Mandanten eindeutige Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Verjährung aufzeigen. Selbst nach Belehrung muss der Rechtsanwalt die drohende Verjährung weiter im Auge behalten und rechtzeitig den Gegner zur Verlängerung der Frist für den Verzicht auf die Verjährungseinrede auffordern sowie ggf. den Mandanten unter Hinweis auf die bevorstehende Verjährung zur Entscheidung über das weitere Vorgehen auffordern. |
OLG Schleswig - 11.03.2004 - 11 U 27/02 |
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Ein Steuerberater muß seinen Mandanten nicht erneut über steuerrechtliche Fragen belehren, die dem Auftraggeber aus einer vorangegangenen Betriebsprüfung und damit zusammenhängenden Belehrungen des Finanzamts und eines Rechtsanwalts im Einzelnen bekannt sind. |
OLG Düsseldorf - 19.12.2003 - 23 U 41/03 |
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Erkennt der Notar. daß das Vorkaufsrecht eines Dritten, entgegen der Annahme aller Beteiligten, unwirksam ist, hat er den vermeintlich Vorkaufsberechtigten über die Unwirksamkeit seines Rechts zu belehren. |
BGH - 09.01.2003 - IX ZR 422/99 |
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An die anwaltliche Beratung über den Abschluss eines Vergleiches (hier: u. a. Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs) sind strenge Anforderungen zu stellen. Empfiehlt ein Anwalt, einen Vergleich nicht abzuschließen, darf er nach entspr. Beratung der Partei gleichwohl an der Protokollierung des Vergleichs mitwirken. |
OLG Schleswig - 26.09.2002 - 11 U 33/01 |
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Stehen einem Kläger mehrere Anspruchsgrundlagen zu und wird vom Beklagten generell die Verjährungseinrede erhoben, die nur für eine Anspruchsgrundlage erheblich ist, hat der Klägeranwalt das Gericht auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Denn die Erfahrung zeigt, dass Gerichte gelegentlich entscheidungserhebliche Gesichtspunkte übersehen und den einfachsten Lösungsweg beschreiten, der zu einem falschen Ergebnis führt. |
OLG Koblenz - 21.03.2002 - 5 U 908/01 |
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Der Rechtsanwalt muss einen Mandanten nur ausnahmsweise über die Höhe seiner Gebühren aufklären, wenn ein besonderes Bedürfnis des Auftraggebers besteht. |
OLG Düsseldorf - 23.11.1999 - 24 U 213/98 |
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Der Anwalt hat seinen rechtsschutzversicherten Mandanten über die Eintrittspflicht des Versicherers zu informieren, bevor er anwaltlich tätig wird. |
AG Würzburg - 23.10.1997 - 15 C 1458/97 |
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Hat ein Mandant einen Rechtsanwalt mit der Einholung einer Deckungszusage bei einem Rechtsschutzversicherer für eine Klage beauftragt, dann ist der Rechtsanwalt verpflichtet, dem Versicherer von sich aus alle bekannten Einwendungen des Gegners vollständig mitzuteilen, und der Versicherer diese nicht erst bei dem Anwalt anfordern muß. |
OLG Köln - 25.03.1994 - 19 U 136/93 |
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Auch wenn der Verkehrsanwalt neben dem Prozeßanwalt für fehlerhafte Prozeßführung nicht verantwortlich ist, haftet er jedoch für erkennbare Fehler, auf deren Beseitigung er hinwirken konnte. |
OLG Köln - 21.10.1993 - 7 U 47/93 |
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