Schiedsgericht
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Das Deutsche Skatgericht und das Verbandsgericht des Deutschen Skatverbands e.V. sind keine Schiedsgerichte im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO.
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BGH - 09.05.2018 - I ZB 53/17 |
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Vereinbaren die Parteien irrtümlich die Zuständigkeit eines nicht existierenden institutionellen Schiedsgerichts, ist die Schiedsabrede nicht ohne weiteres "undurchführbar" (§ 1032 Abs. 1 a. E.); vielmehr ist zunächst im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu prüfen, ob ein bestimmtes anderes Schiedsgericht zur Entscheidung berufen ist. |
BGH - 14.07.2011 - III ZB 70/10 |
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Die Patenschaft eines bestellten Schiedsrichters mit einem nicht sachbearbeitenden Mitglied der bevollmächtigten Sozietät einer Partei, begründet regelmäßig keine Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Schiedsrichters. |
OLG München - 05.07.2006 - 34 SchH 5/06 |
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Der Schlichtungsausschuß des Landesverbandes der Kleingärtner ist ein Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozeßordnung (ZPO). |
OLG Braunschweig - 12.05.2005 - 8 Sc 1/04 |
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