Lastenausgleich
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Ein Notar ist nicht verpflichtet den Verkäufer eines Grundstücks über dessen mögliche Verpflichtung zur Rückzahlung von Lastenausgleich zu belehren, wenn er keine Kenntnis von der Gewährung einer Entschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz hatte und der Kaufpreis angemessen ist. |
KG - 08.07.2005 - 9 U 362/03 |
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