Postzustellungsurkunde
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Bei der förmlichen Zustellung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen durch Postzustellungsurkunde, müssen die Zustellungsurkunde und die Sendung einen Hinweis auf den Gegenstand der Feststellung enthalten. |
BFH - 13.10.2005 - IV R 44/03 |
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Der Beweiswert einer Postzustellungsurkunde, in der der Postzusteller vermerkt hat, eine Einspruchsentscheidung des Finanzamts in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten eingelegt zu haben, kann nicht allein durch den Hinweis des Adressaten erschüttert werden, daß sich durch den ständigen Wechsel von Postzustellern Mängel in der Briefzustellung häufen würden. |
FG Saarbrücken - 24.05.2005 - 1 K 73/05 |
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Siehe auch: Zustellung |