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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Berufungsbegründung

Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen.
BGH - 21.06.2022 - VI ZB 87/21

Ein Prozessbevollmächtigter, der erkennt, eine Rechtsmittelbegründungsfrist nicht einhalten zu können, muss durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird. Dies setzt allerdings voraus, dass die Fristverlängerung rechtlich zulässig und ein Vertrauen auf deren Bewilligung begründet ist.
BGH - 27.05.2021 - III ZB 64/20

Die Berufungsbegründung muss Ergebnis der geistigen Arbeit des Berufungsanwalts sein. Erforderlich ist, dass der unterzeichnende Anwalt die Berufungsbegründung selbständig prüft und aufgrund der Prüfung die volle Verantwortung für den Schriftsatz übernimmt.
BGH - 11.02.2021 - V ZR 137/20

Der Zweck des Begründungserfordernisses ist gewahrt, weil sich dem Schriftsatz in noch ausreichender Weise entnehmen lässt, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Kläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.
BGH - 21.07.2020 - VI ZB 7/20

Erkrankt ein Rechtsanwalt unvorhersehbar am Tag vor dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, ist er in der Regel nicht gehalten, einen vertretungsbereiten Kollegen mit der Anfertigung der Berufungsbegründung zu beauftragen.
BGH - 28.05.2020 - IX ZB 8/18

Die Berufungsbegründung muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.
BGH - 07.05.2020 - IX ZB 62/18

Ein Patentanwalt, der kurz vor Ablauf der dafür maßgeblichen Frist feststellt, dass die Telefax-Übermittlung einer Berufungsbegründung in einem Patentnichtigkeitsverfahren wegen nicht von ihm zu vertretender technischer Probleme voraussichtlich scheitern wird, ist nicht verpflichtet, nach einem Rechtsanwalt zu suchen, der den Versand für ihn über das besondere elektronische Anwalts-postfach (beA) vornehmen kann.
BGH - 28.04.2020 - X ZR 60/19

Eine Berufungsbegründung muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.
BGH - 11.02.2020 - VI ZB 54/19

Wenn das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommt, dass die anwaltliche und eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten einer Partei keinen vollen Beweis für die fristgerechte Einreichung der Berufungsbegründung erbringt, hat es die Partei darauf hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu geben, Zeugenbeweis anzutreten oder auf andere Beweismittel zurückzugreifen.
BGH - 28.01.2020 - VI ZB 38/17

Ist eine Rechtsmittelbegründungsfrist versäumt worden, nachdem die in der Handakte notierte Hauptfrist unzutreffend in den Fristenkalender übertragen worden ist, so ist bei der Prüfung, ob die unterbliebene Notierung einer Vorfrist die Versäumung der Frist verursacht hat, davon auszugehen, dass die Vorfrist durch eine von der (unzutreffend) eingetragenen Hauptfrist ausgehende Rückrechnung ermittelt und eingetragen worden wäre.
BGH - 29.10.2019 - VI ZB 31/19

Befindet sich unter einer Berufungsschrift oder einer Berufungsbegründungsschrift neben der Unterschrift des Prozessbevollmächtigten mit dem Zusatz "i.V." eine weitere Unterschrift einer nicht postulationsfähigen Rechtsanwaltsfachangestellten ebenfalls mit dem Zusatz "i.V.", ist dies nicht dahin zu verstehen, der "i.V." zeichnende Rechtsanwalt habe entgegen § 84 Satz 2 ZPO gesetzwidrig als Gesamtvertreter mit der Rechtsanwaltsfachangestellten Berufung für die Partei einlegen oder diese Berufung begründen wollen.
BGH - 24.09.2019 - XI ZR 451/17

Die Vorschrift des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO verlangt, dass die Berufungsbegründungsschrift ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erkennen lässt, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil der ersten Instanz angefochten werden soll. Das ist dann der Fall, wenn die Berufungsbegründung den Schluss auf die Weiterverfolgung des erstinstanzlichen Begehrens zulässt.
BGH - 20.08.2019 - VIII ZB 29/19

Der Rechtsmittelführer darf die Verlängerung der Frist zur Berufungsbegründung nur dann erwarten, wenn es sich um den ersten Verlängerungsantrag handelt und er in dem Antrag erhebliche Gründe für die beantragte Verlängerung darlegt. Der Wendung, der Antrag werde "vorsorglich" gestellt, ist nicht zu entnehmen, aus welchen Gründen eine Verlängerung begehrt wird.
BGH - 20.08.2019 - X ZB 13/18

Der Einzelanwalt, der am Tag des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist unvorhergesehen erkrankt und deshalb nicht mehr in der Lage ist, die Berufungsbegründung rechtzeitig fertigzustellen, genügt seinen Sorgfaltspflichten regelmäßig dann, wenn er einen Vertreter beauftragt, der einen Fristverlängerungsantrag stellt. Erteilt die Gegenseite in diesem Fall die zur Fristverlängerung gemäß § 520 Abs. 2 ZPO erforderliche Einwilligung nicht und wird die Frist deshalb nicht verlängert, ist dem Berufungsführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu gewähren.
BGH - 08.08.2019 - VII ZB 35/17

Wird die Frist zur Begründung des Berufungszulassungsantrags versäumt, weil ein von den Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelführers beauftragter, bisher zuverlässiger Kurierdienst den Begründungsschriftsatz nicht auftragsgemäß dem Gericht überbringt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Fristversäumung in Betracht.
OVG Lüneburg - 01.03.2019 - 7 LA 94/18

Der Berufungskläger ist im Interesse der Beschleunigung des Berufungsverfahrens angehalten, sich eindeutig über Umfang und Ziel seines Rechtsmittels zu klären und Berufungsgericht und Prozozessgegner über Umfang und Inhalt seiner Angriffe möglichst schnell und zuverlässig ins Bild zu setzen. Daher gehört zu einer zulässigen Berufungsbegründung eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.
BGH - 24.01.2019 - IX ZR 233/17

Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und derer Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.
BGH - 22.01.2019 - XI ZB 9/18

Der Rechtsmittelführer hat auch bei Einsatz eines Telefaxgerätes die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufungsbegründung zur vollen Überzeugung des Gerichts nachzuweisen. Wird ein fünfseitiger Schriftsatz kurz vor 23:58 Uhr mit Hilfe eines Telefaxgerätes an das Gericht übermittelt, der erst nach 24:00 Uhr eingeht, scheidet ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Fristwahrung nur aus, wenn er vorträgt und glaubhaft macht, dass nach seinen Erfahrungswerten bei einer üblichen Übertragungsdauer von einem Eingang vor 24:00 Uhr auszugehen war.
BGH - 27.09.2018 - IX ZB 67/17

Das Festhalten an einer im Urteil erster Instanz zurückgewiesenen Rechtsansicht führt auch dann nicht zur Unzulässigkeit der Berufung, wenn in der Berufungsbegründung lediglich bereits in erster Instanz vorgetragene rechtliche Argumente wiederholt werden.
BGH - 07.06.2018 - I ZB 57/17

Dem Berufungsführer ist Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung zu gewähren, wenn sein Prozessbevollmächtigter rechtzeitig vor Ablauf der nicht mehr verlängerbaren Frist einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und ihm diese ohne sein Verschulden nicht vor Fristablauf gewährt wurde.
BGH - 11.01.2018 - III ZB 81/17

Dem Berufungsführer ist Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung zu gewähren, wenn sein Prozessbevollmächtigter rechtzeitig vor Ablauf der nicht mehr verlängerbaren Frist einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und ihm diese ohne sein Verschulden nicht vor Fristablauf gewährt wurde.
BGH - 11.01.2018 - III ZB 82/17

Der Rechtsmittelführer ist nur solange als an der fristgemäßen Einreichung der Rechtsmittelbegründung gehindert anzusehen, wie ihm die Prozessakten trotz eines rechtzeitigen Akteneinsichtsgesuchs nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stehen.
BGH - 12.12.2017 - VI ZB 24/17

Die Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen ist als Rechtsmittelbegründung unzureichend.
BGH - 29.11.2017 - XII ZB 414/17

Erfüllt ein Schriftsatz, mit dem um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nachgesucht wird, zugleich auch die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung, setzt die Annahme, er sei nicht als unbedingte Berufungsbegründung bestimmt, voraus, dass sich dies aus dem Schriftsatz beziehungsweise seinen Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließen-den Deutlichkeit ergibt
BGH - 30.05.2017 - VIII ZB 15/17

Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen.
LAG Schleswig-Holstein - 11.05.2017 - 5 Sa 287/16

Wird die Berufung allein auf einen Verfahrensverstoß gestützt, ist für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung neben der Darstellung des Rechtsverstoßes auch eine Darlegung der Erheblichkeit des Rechtsverstoßes für die angegriffene Entscheidung erforderlich.
LAG Baden-Württemberg - 03.05.2017 - 4 Sa 79/16

Hat das erstinstanzliche Gericht seine Entscheidung darauf gestützt, dass der Kläger trotz mehrmaliger Hinweise nicht schlüssig dargelegt habe, aufgrund welcher Anspruchsgrundlage und welcher Berechnungsmethode die von ihm geltend gemachten Bonuszahlungen begründet sein sollen, muss die Berufungsbegründung das Urteil in allen diesen Punkten angreifen. Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig, da der Angriff gegen eine der Begründungen nicht ausreicht, um die Entscheidung insgesamt in Frage zu stellen.
BAG - 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

Die Verlängerung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels durch den Vorsitzenden des Rechtsmittelgerichts ist nicht wirksam, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Verlängerungsantrags die Frist zur Rechtsmittelbegründung bereits abgelaufen war.
BGH - 29.03.2017 - XII ZB 576/16

Eine Berufung ist nicht ordnungsgemäß durch einen Anwalt begründet, wenn dieser eine von einem Dritten entworfene Berufungsbegründung unterzeichnet, dabei jedoch durch einen distanzierenden Zusatz deutlich macht, dass er nicht die volle Verantwortung für den gesamten Inhalt des Schriftsatzes übernimmt.
BGH - 14.03.2017 - VI ZB 34/16

Für die erforderliche Auseinandersetzung einer Berufungsbegründung mit den Urteilsgründen der agefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche ode rrechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglch auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen.
BAG - 14.03.2017 - 9 AZR 633/15

Für die erforderliche Auseinandersetzung einer Berufungsbegründung mit den Urteilsgründen der agefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche ode rrechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglch auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen.
BAG - 14.03.2017 - 9 AZR 633/15

Hat die Partei Prozesskostenhilfe für die Einlegung und Begründung einer Berufung beantragt, wird die Wiedereinsetzungsfrist nicht dadurch in Gang gesetzt, dass das Gericht auf Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung hinweist und dem Antragsteller Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.
BGH - 22.09.2016 - IX ZB 84/15

Die Berufungsbegründung hat, wenn sie die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO zur Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensfehlers darzulegen, was bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und dass nicht auszuschließen ist, dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung des Erstgerichts geführt hätte.
BGH - 28.07.2016 - III ZB 127-15

Die Berufungsbegründung muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, lediglich auf das Vorbringen in der ersten Instanz zu verweisen. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche und weshalb der Berufungskläger bestimmte Punkte des angefochtenen Urteils bekämpft.
BGH - 14.07.2016 - IX ZB 104/15

Gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO hat die Berufungsbegründung die Bezeichnung der Umstände zu enthalten, aus denen sich nach Ansicht des Rechtsmittelführers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Da die Berufungsbegründung erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält, hat dieser diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er als unzutreffend ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen er die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet. Zwar werden besondere formale Anforderungen insoweit nicht gestellt und erfordert die Berufungsbegründung insbesondere weder die ausdrückliche Benennung einer bestimmten Norm noch die Schlüssigkeit oder jedenfalls Vertretbarkeit der erhobenen Rügen.
BGH - 04.11.2015 - XII ZB 12/14

Wird die Klage allein aus dem Gesichtspunkt der Verjährung abgewiesen, reicht es grundsätzlich für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung aus, dass der Kläger vorträgt, die aus einem bestimmten Unfallereignis geltend gemachten Schadensersatzansprüche seien nicht verjährt.
BGH - 10.03.2015 - VI ZR 215/14

Für die Zulässigkeit der Berufung ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen des Berufungsführers in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind.
BGH - 10.03.2015 - VI ZB 28/14

Die Berufungsbegründung muss eine aus sich heraus verständliche Angabe enthalten, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen.
BGH - 03.03.2015 - VI ZB 6/14

Art. 103 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn der Tatrichter Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht für ausgeschlossen erachtet. Die Berücksichtigungsfähigkeit neuen Vortrags in der Berufungsinstanz nach § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO setzt voraus, dass die nach Auffassung des Berufungsgerichts fehlerhafte Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Gerichts zumindest mitursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in die Berufungsinstanz verlagert hat. Dies kommt schon dann in Betracht, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs, hätte es die später vom Berufungsgericht für zutreffend erachtete Rechtsauffassung geteilt, zu einem Hinweis nach § 139 Abs. 2 ZPO verpflichtet gewesen wäre. Der Anwendung des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO steht nicht entgegen, dass die erstinstanzliche Geltendmachung des neuen Angriffs- oder Verteidigungsmittels auch aus Gründen unterblieben ist, die eine Nachlässigkeit der Partei im Sinne des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO tragen.
BGH - 03.03.2015 - VI ZR 490/13

Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung - wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat - in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.
BGH - 10.02.2015 - VI ZB 26/14

Eine Berufungsbegründung bedarf einer aus sich heraus verständlichen Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt. Sie muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Hierfür reicht es nicht aus, auf Vorbringen in der Klageschrift zu verweisen und einen Gehörsverstoß wegen Verletzung der Hinweispflicht zu rügen, ohne auszuführen, was auf einen entsprechenden Hinweis vorgetragen worden wäre. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungs-begründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist die Berufung unzulässig.
BGH - 27.01.2015 - VI ZB 40/14

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann in einem Fall, in dem als Anhang zu einer elektronischen Nachricht eine Bilddatei übermittelt wird, die die vollständige Berufungsbegründung einschließlich der eigenhändigen Unterschrift des beim Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalts enthält, die Berufungsbegründungsfrist gewahrt werden, wenn die angehängte Bilddatei noch vor Fristablauf ausgedruckt wird.
BGH - 04.11.2014 - II ZB 25/13

Auch wenn der Rechtsanwalt (nach Eingang des Urteils in der Kanzlei) seine Angestellte im Wege einer Einzelanweisung angehalten hat, die fehlerhaft eingetragene Frist zur Berufungsbegründung zu korrigieren, so befreit ihn dies nicht davon, im Rahmen der Vorbereitung einer Prozesshandlung (wie der Einlegung der Berufung) die Richtigkeit der Notierung der Berufungsbegründungsfrist eigenverantwortlich zu prüfen.
BGH - 25.09.2014 - III ZR 47/14

Für die Zulässigkeit der Berufung ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind.
BGH - 11.03.2014 - VI ZB 22/13

Geht aus dem erstinstanzlichen Urteil nicht hinreichend deutlich hervor, dass das Erstgericht seine Klageabweisung auch auf eine weitere selbständig tragende rechtliche Erwägung gestützt hat, so muss die Berufungsbegründung diese auch nicht gesondert angreifen.
BGH - 30.01.2013 - III ZB 49/12

Folgt der Rechtsmittelführer bei der Bestimmung der Frist zur Begründung der Berufung nach bewilligter Prozesskostenhilfe (für eine beabsichtigte Berufung) der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beginn der einmonatigen Frist zur Begründung mit Bekanntgabe des Wiedereinsetzungsbeschlusses), weicht das Berufungsgericht hiervon aber unter Bezugnahme auf die Auffassung eines anderen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ab (Fristbeginn bereits mit Bekanntgabe des Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschlusses), fehlt es regelmäßig an einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten. Das Rechtsmittelgericht hat dem Rechtsmittelführer in einem solchen Fall bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch von Amts wegen Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist zur Begründung der Berufung zu gewähren.
BGH - 19.12.2012 - XII ZB 169/12

Eine Berufungsbegründungsschrift muss keinen Antrag enthalten; es reicht aus, dass den Ausführungen entnommen werden kann, in welchem Umfang das erstinstanzliche Urteil angegriffen wird.
OLG Düsseldorf - 29.11.2012 - 6 U 63/12

Die Berufungsbegründung muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.
BGH - 23.10.2012 - XI ZB 25/11

Wendet sich der Berufungsführer gegen eine ihm nachteilige Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts, so genügt er den Anforderungen an die Zulässigkeit seiner Berufung, wenn er deutlich macht, dass und aus welchen Gründen er die Beweiswürdigung für unrichtig hält. Eine noch weiter gehende Auseinandersetzung mit der (Beweis-)Würdigung durch das Erstgericht ist grundsätzlich nicht erforderlich. Es kommt insoweit auch nicht darauf an, ob die Berufungsbegründung inhaltlich schlüssig ist und begründeten Anlass für eine erneute und vom Erstgericht abweichende Würdigung (Feststellung) gibt. Ergibt sich die Entscheidungserheblichkeit eines Rechtsverstoßes oder einer beanstandeten Tatsachenfeststellung unmittelbar aus dem Prozessstoff, so bedarf sie keiner gesonderten Darlegung in der Berufungsbegründung.
BGH - 13.09.2012 - III ZB 24/12

Die Berufungsbegründungsschrift muss als bestimmender Schriftsatz im Anwaltsprozess grundsätzlich von einem beim Berufungsgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein. Die Verwendung des Zusatzes "i.A." ("im Auftrag") reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus. Die Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift mit dem Zusatz "i.A." ist nur dann unschädlich, wenn der unterzeichnende Rechtsanwalt als Sozietätsmitglied zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt und damit unmittelbar in Ausführung des auch ihm selbst erteilten Mandats tätig geworden ist.
BGH - 20.06.2012 - IV ZB 18/11

Der Anwalt hat in geeigneter Weise organisatorisch sicherzustellen, dass die den offiziellen Seiten der Gerichte im Internet entnommenen Faxnummern verschiedener Gerichte dem richtigen Vorgang zugeordnet und Rechtsmittelbegründungen an die richtigen Gerichte übermittelt werden.
BGH - 17.04.2012 - VI ZB 50/11

Wird mit der Berufungsbegründung ein Berufungsantrag angekündigt, mit dem die in erster Instanz abgewiesene Klage nur teilweise weiterverfolgt wird, und wird dabei die Berufungssumme unterschritten, kann der Berufungsantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht nur erweitert werden, soweit die Erweiterung von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt ist.
BGH - 27.03.2012 - VI ZB 74/11

Die beglaubigte Abschrift einer Berufungsbegründungsschrift ersetzt die Urschrift, wenn der Beglaubigungsvermerk von dem Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers handschriftlich vollzogen ist. Die Rechtswirkungen der Einreichung der Urschrift eines bestimmenden Schriftsatzes treten auch dann ein, wenn eine von dem Prozessbevollmächtigten handschriftliche beglaubigte Abschrift fristgemäß bei Gericht eingegangen ist.
BGH - 26.03.2012 - II ZB 23/11

Ein Rechtsmittel ist unzulässig, wenn es den in der Vorinstanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiter verfolgt und damit die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bisher nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt. Eine bloße Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht das alleinige Ziel des Rechtsmittels sein.
BGH - 14.03.2012 - XII ZR 164/09

Wird dem Anwalt die Handakte zur Fertigung der Berufungsbegründung vorgelegt, muss er anhand der Handakte auch prüfen, ob die Berufungsfrist eingehalten worden ist.
BGH - 06.07.2011 - XII ZB 88/11

Geht eine fristgebundene Rechtsmittelbegründung oder ein entsprechender Verlängerungsantrag statt beim Rechtsmittelgericht bei dem erstinstanzlichen Gericht ein, ist dieses lediglich verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten.
BGH - 15.06.2011 - XII ZB 468/10

Scheitert der Versuch, die Berufungsbegründung per Telefax an das Berufungsgericht zu übersenden, und lässt sich nicht ausschließen, dass der Grund hierfür ist, dass das Empfangsgerät mit anderen Telefaxsendungen belegt ist, darf der Berufungsführer seine Übermittlungsversuche nicht vorschnell aufgeben.
BGH - 06.04.2011 - XII ZB 701/10

Hat der Berufungsführer vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist Prozesskostenhilfe beantragt und beabsichtigt das Gericht, Prozesskostenhilfe zu versagen, so hat es vor Verwerfung der Berufung als unzulässig über das Prozesskostenhilfegesuch zu entscheiden.
BGH - 23.03.2011 - XII ZB 51/11

Eine unverschuldete Versäumung der Berufungsbegründungsfrist liegt nicht vor, wenn die Berufungsbegründung nur deshalb nicht fristgerecht dem Berufungsgericht übermittelt werden konnte, weil eine Kanzleimitarbeiterin, die die Berufungsbegründung gefertigt hatte, ihren Arbeitsplatz verlassen hatte, mangels Kenntnis ihres Passworts der Rechtsanwalt und seine übrigen Kanzleimitarbeiter nicht auf den abgespeicherten Text zugreifen konnten und dies auch erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist auffiel. Bei dieser Fallgestaltung ist ein Verschulden begründender Organisationsmangel bei der Ausgangskontrolle anzunehmen. Weiterhin ist ein Organisationsmangel darin zu sehen, dass keine Vorkehrungen dafür getroffen worden sind, dass auch in dem nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht ganz fernliegenden Fall eines Ausfalls von Kanzleimitarbeitern ein Zugriff auf von ihnen gefertigte Texte gewährleistet war.
OLG Oldenburg - 04.01.2011 - 1 U 103/10

Bei einer elektronisch übermittelten Berufungsbegründung muß die qualifizierte elektronische Signatur grundsätzlich durch einen zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt erfolgen. Diese Formerfordernis ist jedenfalls dann nicht gewahrt, wenn die Signatur von einem Dritten unter Verwendung der Signaturkarte des Rechtsanwalts vorgenommen wird, ohne das dieser den Inhalt des betreffenden Schriftsatzes geprüft und sich zu eigen gemacht hat.
BGH - 21.12.2010 - VI ZB 28/10

Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt.
BGH - 08.12.2010 - XII ZB 140/10

Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn das Gericht noch keine Frist zur Berufungserwiderung gesetzt hat, weil es zunächst ein Vorgehen im Beschlußwege (§ 522 Abs.2 ZPO) prüft.
BGH - 24.06.2010 - VII ZB 6/09

Eine Urteilsberichtigung eröffnet eine neue Rechtsmittelfrist gegen die berichtigte Entscheidung nur dann, wenn erst die berichtigte Fassung des Urteils die Partei in die Lage versetzt, sachgerecht über die Frage der Einlegung des Rechtsmittels und dessen Begründung zu entscheiden.
BVerwG - 06.05.2010 - 6 B 48/09

Ein an ein unzuständiges Gericht (VG statt OVG) adressierter Berufungszulassungsschriftsatz, der am letzten Tag der Begründungsfrist in einen Nachtbriefkasten eingeworfen wird, den sowohl das VG wie auch das OVG gemeinsam nutzen, wahrt nicht die Eingangsfrist.
OVG Saarlouis - 28.04.2010 - 1 A 12/10

Das bloße Abschreiben des Textes der Klagerwiderung und die ausschließliche Bezugnahme auf den erstinstanzlichen Vortrag sind nicht ausreichend, um die prozessualen Anforderungen an eine Berufungsbegründung (§ 520 ZPO) zu erfüllen.
OLG Hamburg - 25.03.2010 - 3 U 126/09

Über die Identifizierbarkeit des Verfassers einer Berufungsbegründungsschrift ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller dem Berufungsgericht bei Ablauf der Begründungsfrist zur Verfügung stehenden Umstände zu entscheiden.
BGH - 17.11.2009 - XI ZB 6/09

Weist das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die Zivilprozeßordnung (§ 522 Abs.1 ZPO) auf den verspäteten Eingang der Berufungsbegründung hin und bringt es diesen Hinweis auch dem Berufungsbeklagten zur Kenntnis, hat der Berufungsbeklagte regelmäßig keine Veranlassung, innerhalb der mit dem Hinweis verbundenen Stellungnahmefrist kostenauslösende Maßnahmen zu ergreifen.
BGH - 10.11.2009 - VIII ZB 60/09

Der Antrag, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, enthält nicht zugleich einen Antrag auf Verlängerung einer laufenden Berufungsbegründungsfrist. Ist die Berufung unzulässig, weil die Berufungsbegründungsfrist nicht gewahrt ist, so darf im Berufungsverfahren dann kein Anerkenntnisurteil ergehen, wenn das Anerkenntnis nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist erklärt worden ist.
BGH - 10.11.2009 - XI ZB 15/09

Eine bloß formale Unterschrift eines Rechtsanwalts unter einer Berufungsbegründung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn aufgrund von distanzierenden Formulierungen anzunehmen ist, daß der Anwalt die in der Rechtsmittelbegründung erhobenen Rügen nicht als eigenverantwortliche Berufungsangriffe vortragen will.
OLG Zweibrücken - 14.10.2009 - 4 U 75/09

War ein Rechtsanwalt aufgrund einer plötzlich auftretenden und nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Begründung einer Berufung gehindert, kann ihm ein Fehler im Verlängerungsantrag (hier : fehlende Einwilligung des Prozeßgegners zur 2. Fristverlängerung) nicht angelastet werden, sodaß dem Anwalt Wiedereinsetzung zu gewähren ist.
BGH - 06.07.2009 - II ZB 1/09

Die Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist gegenstandslos, wenn dem Berufungskläger aufgrund eines danach eingegangenen Antrags Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden muß.
LAG Köln - 03.06.2009 - 9 Sa 1406/08

In dem Beschluß über die Zulassung der Berufung muß auch über den Sitz des Gerichts, bei dem die Berufungsbegründung einzureichen ist, belehrt werden.
BVerwG - 30.04.2009 - 3 C 23/08

Wird dem Rechtsanwalt zur Fertigung der Berufungsschrift die Handakte vorgelegt, hat er bei dieser Gelegenheit auch die ordnungsgemäße Eintragung der Berufungsbegründungsfrist zu kontrollieren.
OLG Bremen - 18.03.2009 - 1 U 75/08

Dem Unterschrifterfordernis der Zivilprozeßordnung ist genügt, wenn zwar der Berufungsbegründungsschriftsatz nicht unterschrieben ist, dieser aber einem von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schriftsatz beigefügt ist, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß die Berufungsbegründung mit beiliegendem Schriftsatz gesendet werde, und beide Schriftsätze dem Gericht zusammen mit einem einheitlichen Telefax übermittelt werden.
BGH - 10.03.2009 - VIII ZB 55/06

Ein als besondere Ausgestaltung des gerichtlichen Güteverfahrens durchgeführtes Mediationsverfahren hemmt nicht den Lauf der Berufungsbegründungsfrist. Die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist durch den Mediationsrichter ist unwirksam, wenn sie nach Ablauf der Begründungsfrist erfolgt ist und bis dahin kein Verlängerungsantrag gestellt worden ist.
BGH - 12.02.2009 - VII ZB 76/07

Bei der Vorlage der Handakten zur Einlegung der Berufung muß der Prozeßbevollmächtigte die Berechnung der Berufungsbegründungsfrist kontrollieren.
BGH - 20.01.2009 - Xa ZB 34/08

Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt.
BGH - 17.12.2008 - XII ZB 185/08

Eine Berufungsbegründung muß sich mit den rechtlichen oder tatschlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will. Einer schlüssigen, rechtlich haltbaren Begründung bedarf es nicht.
BAG - 08.10.2008 - 5 AZR 526/07

Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung der Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, so sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der Berufungsbeklagte sich mit der Berufungsbegründung nicht inhaltlich auseinandersetzt.
BGH - 02.10.2008 - I ZB 111/07

Die Berufungsbegründung muß als bestimmender Schriftsatz die Unterschrift des für sie verantwortlichen Rechtsanwalts tragen. Diesen Anforderungen wird eine Unterzeichnung mit einem Faksimilestempel nicht gerecht.
LAG München - 12.08.2008 - 8 Sa 151/08

Ein Rechtsmittelführer darf nicht darauf vertrauen, daß einer ohne jegliche Angabe von Gründen beantragten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird. Wird ein solcher Antrag am letzten Tag der Frist nach Büroschluß gestellt und erst nach Fristablauf abgelehnt, hat der Rechtsmittelführer die Fristversäumnis zu vertreten. Wiedereinsetzung in die versäumte Begründungsfrist kann in einem solchen Fall nicht gewährt werden.
BVerwG - 25.07.2008 - 3 B 69/08

Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Berufungsbegründung enthaltenen Bilddatei (PDF) vorliegt. Ist die Datei durch Einscannen eines vom Prozeßbevollmächtigten unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch der Unterschriftserfordernis (§ 130 Nr.6 ZPO) genügt.
BGH - 15.07.2008 - X ZB 8/08

Eine Berufungsbegründung muß die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt, wobei die Darstellung auf den Streitfall zugeschnitten sein muß.
BGH - 27.05.2008 - XI ZB 41/06

Versäumt eine mittellose Partei die Frist zur Berufungsbegründung, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit über die Fristversäumung kausal geworden ist. Dies ist nicht der Fall, wenn der beim Berufungsgericht zugelassene Rechtsanwalt bereit war, die Berufung auch ohne die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu begründen, was der Tatsache entnommen werden kann, daß vor Ablauf der Frist eine vollständige, allerdings als "Entwurf" bezeichnete Berufungsbegründungsschrift eingereicht wurde.
BGH - 06.05.2008 - VI ZB 16/07

Ein Rechtsanwalt kann nicht erwarten, daß ein am letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist um ca. 17.30 Uhr gestellter nicht begründeter Verlängerungsantrag vom Gericht positiv beschieden wird. Lehnt er Vorsitzende bei diesen Gegebenheiten den Verlängerungsantrag ab, kommt eine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist nicht in Betracht.
OVG Saarlouis - 23.04.2008 - 1 A 19/08

Eine Berufungsbegründung kann auch dadurch erfolgen, daß auf andere Schriftsätze z.B. solche im Prozeßkostenhilfeverfahren, Bezug genommen wird, wenn diese von einem bei dem Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben sind und inhaltlich den Anforderungen einer Berufungsbegründung gerecht werden.
BGH - 05.03.2008 - XII ZB 182/04

Mit seiner Unterschrift unter einer Berufungsbegründung gibt ein Rechtsanwalt zu erkennen, daß diese das Ergebnis seiner geistigen Arbeit ist. Regelmäßig besteht für das Berufungsgericht deshalb kein Anlaß, den Inhalt einer anwaltlich unterschriebenen Berufungsbegründung darauf zu überprüfen, in welchem Umfang und wie gründlich der Anwalt den Prozeßstoff tatsächlich selbst durchgearbeitet hat.
BGH - 24.01.2008 - IX ZB 258/05

Ein vom Prozeßbevollmächtigten eigenhändig unterschriebener Berufungsbegründungsschriftsatz ist auch dann formwirksam, wenn er entgegen der Anweisung des Rechtsanwalts nicht gefaxt, sondern direkt als Computerfax mit eingescannter Unterschrift elektronisch an das Berufungsgericht übermittelt wird. Dies stellt lediglich eine äußerliche, jedoch keine inhaltliche Veränderung des vom Prozeßbevollmächtigten durch seine eigenhändige Unterschrift autorisierten Schriftsatzes dar.
BGH - 14.01.2008 - II ZR 85/07

Ein Rechtsanwalt darf sich grundsätzlich darauf verlassen, daß eine ausgebildete und bisher zuverlässig arbeitende Büroangestellte seiner Anweisung folgend den unterschriebenen Berufungsbegründungsschriftsatz vollständig und unverändert per Telefax an das Berufungsgericht versendet, auch wenn ihr der Schriftsatz ungeheftet übergeben wird und zur Übermittlung per Telefax auseinandergeheftet werden muß.
BGH - 03.12.2007 - II ZB 20/07

Kennt ein Rechtsanwalt den unmittelbar bevorstehenden Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, so schließt das durch keine objektiven Umstände begründete Vertrauen, er werde eine dritte Fristverlängerung erhalten, die Wissentlichkeit der Pflichtverletzung nicht aus.
OLG Saarbrücken - 31.10.2007 - 5 U 510/06

Mit der Rücksicht auf die Risiken bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax genügt der Rechtsanwalt seiner Pflicht zur Ausgangskontrolle einer selbst per Computerfax übermittelten Berufungsbegründung nur dann, wenn er sich rechtzeitig von der vollständigen Übermittlung des Schriftsatzes unter Verwendung der zutreffenden Empfängernummer überzeugt.
OLG Köln - 19.09.2007 - 13 U 65/07

Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt.
BGH - 18.07.2007 - XII ZB 31/07

Eine Änderung der Berufungsbegründung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist ist verspätet.
OLG Brandenburg - 16.07.2007 - 3 U 167/06

Auch unter der Gestaltung des reformierten Zivilprozeßrechts ist es zulässig, die mit der Berufung erstrebte Abänderung des erstinstanzlichen Urteils ausschließlich mit neuen Angriffs- und Verteidigungsmitteln zu begründen, soweit diese in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen sind. Einer Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils bedarf es in diesem Falle nicht.
BGH - 27.03.2007 - VIII ZB 123/06

Wird die von einem Rechtsanwalt verfaßte Berufungsbegründung am letzten Tag der Frist per Telefax versehentlich an das falsche Oberlandesgericht verschickt, so ist die darauf beruhende Fristversäumnis von dem Rechtsanwalt verschuldet, wenn die ohne weiteres als falsch erkennbare Faxnummer deutlich sichtbar auf dem Schrftsatz angegeben war und der Anwalt trotzdem keine Maßnahmen ergriff, um die korrekte Versendung sicherzustellen.
OLG Oldenburg - 06.03.2007 - 15 U 70/06

Wird ein Einspruch gegen ein Versäumnisurteil durch ein kontradiktorisches Urteil wegen Nichtbeachtung der Einspruchsfrist verworfen, so muss sich die Berufungsbegründung mit dieser die Entscheidung allein tragenden Erwägung auseinandersetzen.
BGH - 05.03.2007 - II ZB 4/06

Der gesetzlichen Anforderung an die Berufungsbegründung, den Rechtsfehler und dessen Entscheidungserheblichkeit zu bezeichnen, ist bei einer auf zwei selbständige Gründe gestützten klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung genügt, wenn der nur auf einen Rechtsgrund bezogene Angriff aus Rechtsgründen auch den anderen Abweisungsgrund im angefochtenen Urteil zu Fall bringt.
BGH - 28.02.2007 - V ZB 154/06

Wird die Telefaxnummer eines Gerichts aus der Handakte handschriftlich auf den zu versendenden Schriftsatz übertragen, genügt es zur Überprüfung auf mögliche Eingabefehler, die gewählte Empfängernummer mit der übertragenen Nummer zu vergleichen.
BGH - 13.02.2007 - VI ZB 70/06

Ein Rechtsanwalt, dem seine Handakten am letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist zur Bearbeitung vorgelegt werden, hat den Fristablauf eigenverantwortlich zu überprüfen.
BGH - 06.02.2007 - VI ZB 41/06

Wird einem Rechtsanwalt der Entwurf der Berufungsbegründung vorgelegt, hat er spätestens dann die Fristennotierung eigenständig zu prüfen.
BGH - 23.01.2007 - VI ZB 5/06

Zu den Mindestanforderungen an eine Berufungsbegründung gehört, daß sie auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen läßt, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen das angefochtene Urteil unrichtig sein soll. Diesen Anforderungen genügt eine Berufungsbegründung nicht, die sich im Wesentlichen in einer wörtlichen Wiederholung der Klagschrift und in einer formelhaften Wendung zur vermeintlichen Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils erschöpft.
OLG Köln - 12.01.2007 - 19 U 154/06

Befaßt sich eine Berufungsbegründung in einer Unterhaltssache allein mit der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs und nimmt im Übrigen nur pauschal auf das erstinstanzliche Vorbringen Bezug, so liegt hinsichtlich anderer Versagungs- oder Reduzierungsgründe keine ordnungsgemäße Berufungsbegründung vor.
OLG Schleswig - 10.11.2006 - 10 UF 122/06

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsschriftsätze als bestimmende Schriftsätze im Anwaltsprozeß grundsätzlich von einem beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben sein, da mit der Unterschrift der Nachweis geführt wird, daß der Berufungs- oder Revisionsanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelbegründungsschrift übernimmt.
BGH - 10.10.2006 - XI ZB 40/05

Wird eine per Telefax übertragene Berufungsbegründungsschrift vor Fristablauf nur unvollständig übermittelt, hat das Berufungsgericht zu prüfen, ob der vom Telefaxgerät des Gerichts empfangene Teil den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung genügt.
BGH - 05.09.2006 - VI ZB 7/06

Dem Berufungskläger ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn während eines Zeitraums von fünf Arbeitstagen versäumt wird, den versehentlich bei dem Landgericht eingereichten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist an das zuständige Oberlandesgericht weiterzuleiten.
BGH - 03.07.2006 - II ZB 24/05

Die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist stellt einen Anwaltsfehler dar, der jedoch nur dann zu einem Vermögensschaden des Mandanten führt, wenn er das Verfahren bei sachgerechter Vertretung tatsächlich gewonnen hätte.
OLG Koblenz - 26.06.2006 - 12 U 1017/05

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei fehlender Unterzeichnug der Berufungsbegründung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn der Anwalt sein Personal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor dem Versand auf das Vorhandensein seiner Unterschrift zu überprüfen.
BGH - 01.06.2006 - III ZB 134/05

Schöpft ein Rechtsanwalt die Berufungsbegründungsfrist bis zur letzten Stunde aus, gehen technische Fehler bei der Übertragung der Berufungsbegründung an das Rechtsmittelgericht ausnahmslos zu seinen Lasten.
BGH - 09.05.2006 - XI ZB 45/04

Ein Rechtsanwalt der eine fristgebundene Berufungsbegründung am letzten Tag der Frist bei der Postannahmestelle eines unzuständigen Gerichts mit der Bitte um Weiterleitung an das zuständige Gericht abgibt, handelt nicht fehlerhaft, wenn ihm die Weiterleitung zugesagt wird.
BGH - 23.03.2006 - IX ZB 56/05

Solange die Berufungsbegründung erkennen läßt, mit welchem Ziel und in welchem Umfang das Urteil angefochten werden soll, reicht es für den Berufungsantrag aus, wenn lediglich Aufhebung und Zurückverweisung beantragt wird.
BGH - 22.03.2006 - VIII ZR 212/04

Der maschinenschriftliche Zusatz unter einer nicht unterschriebenen Berufungsbegründung, der die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" und den Vor- und Nachnamen des Rechtsanwalts des Berufungsklägers enthält, ersetzt nicht die persönliche Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten.
BGH - 14.02.2006 - VI ZB 44/05

Erforderlich, aber auch ausreichend ist für eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Berufungsbegründung im Verwaltungsgerichtsverfahren, daß hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, daß und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Rechtsmittelverfahrens festhalten will.
OVG Saarlouis - 26.01.2006 - 2 R 9/05

Ein Rechtsanwalt darf sich nicht auf die Bedienungsanleitung eines ihm unbekannten Telefaxgerätes verlassen, wenn diese offensichtlich falsch ist. Wird duch die Fehlbedienung des Gerätes deshalb die Berufungsbegründungsfrist versäumt, scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschuldens des Anwalts aus.
KG - 23.01.2006 - 8 U 237/05

Regelmäßig kann bei einer anwaltlich unterschriebenen Berufungsbegründung davon ausgegangen werden, daß der Anwalt, der den Schriftsatz unterschrieben hat, bei dem Berufungsgericht postulationsfähig ist und den Prozeßstoff tatsächlich durchgearbeitet hat.. Dies gilt nicht, wenn nach den äußeren Umständen feststeht, daß der Rechtsanwalt den Schriftsatz unbesehen und ohne eigene Prüfung des Inhalts unterschrieben hat.
BGH - 22.11.2005 - VIII ZB 40/05

Mit seiner Berufungsbegründung muß der Berufungskläger lediglich zu erkennen geben, aus welchen tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen er das angefochtene Urteil für unrichtig hält. Die Aufzählung der Gründe muß nicht abschließend sein.
BGH - 14.11.2005 - II ZR 16/04

Weist das Erstgericht eine Klage aus mehreren voneinander unabhängigen Gründen zurück, muß die Berufungsbegründung das Urteil in allen vom Erstgericht genannten Punkten angreifen, da sonst die Berufung unzulässig ist.
BGH - 18.10.2005 - VI ZB 81/04

Ein mittels Blankounterschrift des Rechtsanwalts weisungsgemäß erstellter bestimmender Schriftsatz erfüllt die gesetzlichen Formerfordernissen nur, wenn der Anwalt den Inhalt des Schriftsatzes so genau festgelegt hat, dass er dessen eigenverantwortliche Prüfung bestätigen kann. An einer solchen Festlegung fehlt es, wenn der Entwurf einer Berufungsbegründung nach stichwortartig fixierten Vorgaben des Anwalts durch einen Referendar inhaltlich überarbeitet wird, ohne dass der Anwalt die endgültige Fassung der Berufungsbegründung kennt.
BGH - 23.06.2005 - V ZB 45/04

Eine Berufung ist unzulässig, wenn der mit seinem in der ersten Instanz verfolgten Wandlungsbegehren unterlegene Berufungsführer nunmehr allein die Minderung des Kaufpreises begehrt.
OLG Saarbrücken - 20.06.2005 - 4 U 105/05-94

Die Wiedergabe des Namens eines Rechtsanwalts in Computerschrift unter einer Berufungsbegründung, die per Computerfax an das Rechtsmittelgericht übersandt wird, stellt keine zulässige Unterschrift im Sinne der Zivilprozeßordnung (ZPO) dar.
BGH - 10.05.2005 - XI ZR 128/04

Eine per Telefax übermittelte Berufungsbegründung ist nur dann fristgerecht, wenn das Gerät die Begründung vor Fristablauf ausgedruckt hat.
OLG Hamm - 25.02.2005 - 20 U 98/04

Eine per Telefax übermittelte Berufungsbegründung ist nur dann fristgerecht, wenn das Gerät die Begründung vor Fristablauf ausgedruckt hat.
OLG Hamm - 25.02.2005 - 20 U 98/04

Die Begründung einer Berufung mittels eines Computerfax ohne eine eingescannte Unterschrift ist regelmäßig unwirksam.
OLG Braunschweig - 26.02.2004 - 1 U 42/03

Für die Zulässigkeit einer Berufung ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen des Berufungsklägers in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind. Es ist lediglich die Mitteilung der Umstände erforderlich, die das erstinstanzliche Urteil aus der Sicht des Berufungsklägers in Frage stellen.
BGH - 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

Die Übersendung einer Berufungsbegründung per Telefax stellt gegenüber der Versendung des Originals per Post eine zusätzliche Maßnahme dar, zu welcher ein Rechtsanwalt in der Regel nicht verpflichtet ist.
BGH - 28.01.2003 - X ZB 7/02

Für den mangelhaften Entwurf einer Berufungsbegründung, die der Verkehrsanwalt dem Prozeßbevollmächtigten zur Einreichung bei dem Prozeßgericht zuleitet, haftet unbeschadet der Verantwortlichkeit des Prozeßbevollmächtigten auch der Verkehrsanwalt im Rahmen seines Auftrages.
BGH - 29.11.2001 - IX ZR 389/98

Die Adressierung eines Fristverlängerungsantrags am letzten Tag der Rechtsmittelbegründungsfrist an ein unzuständiges Gericht bleibt für die Versäumung der Frist auch dann kausal, wenn der Rechtsanwalt seine Mitarbeiterin anweist, sich die Fristverlängerung telefonisch bestätigen zu lassen, und diese von dem unzuständigen Gericht die Mitteilung erhält, einem erstmaligen Fristverlängerungsantrag werde regelmäßig stattgeggeben.
BGH - 18.04.2000 - XI ZB 1/00

Stellt ein Rechtsanwalt einen Verlängerungsantrag für eine Berufungsbegründung, kann der endgültige Fristablauf erst dann im Fristenbuch notiert werden, wenn die Verlängerung vom Rechtsmittelgericht gewährt worden ist.
BGH - 14.07.1999 - XII ZB 62/99

Beschränkt sich der Berufungskläger in der Berufungsbegründung darauf, den Gesetzeswortlaut einer von Erstgericht angeblich außer acht gelassenen Vorschrift zu zitieren, liegt eine zulässige Berufung nicht vor. Es muß zumindest im Ansatz der Versuch unternommen werden darzutun, dass das Erstgericht im konkreten Fall Anlass hatte, die Vorschrift zu prüfen.
BGH - 09.03.1995 - IX ZR 142/94


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