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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Rechtsmittel

Der Zurechnungszusammenhang zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung und dem bei dem Mandanten eingetretenen Schaden entfällt nicht bereits durch die naheliegende Möglichkeit, den Schaden in einem Rechtsmittelverfahren beseitigen zu können.
BGH - 06.06.2019 - IX ZR 104/18

Über das Vorliegen und die Wirksamkeit einer etwaigen Beschränkung der Zulassung des Rechtsmittels hat das Rechtsmittelgericht zu entscheiden.
BGH - 27.02.2018 - XI ZR 224/17

Die Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen ist als Rechtsmittelbegründung unzureichend.
BGH - 29.11.2017 - XII ZB 414/17

Die Parteien können bereits vor Erlass eines rechtsmittelfähigen Beschlusses wirksam auf Rechtsmittel verzichten.
BGH - 24.10.2017 - X ARZ 326/17

Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann. Diese Unterrichtung erfordert eine richtige Belehrung über den Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist.
BGH - 18.07.2017 - VI ZR 52/16

Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt und ein wegen bestehenden Anwaltszwangs unzulässiges persönliches Rechtsmittel eingelegt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste. Das Rechtsmittelgericht hat zunächst über das Prozesskostenhilfegesuch zu entscheiden, um so der Partei Gelegenheit zu geben, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen, falls sie beabsichtigt, das Rechtsmittelverfahren - im Falle der Versagung von Prozesskostenhilfe auf eigene Kosten - durchzuführen.
BGH - 14.03.2017 - VI ZB 36/16

Der Rechtsanwalt unterliegt in aller Regel einem unverschuldeten Rechtsirrtum, wenn er die Berufung in einer Wohnungseigentumssache aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung nicht bei dem nach § 72 Abs. 2 GVG zuständigen Berufungsgericht, sondern bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Berufungsgericht einlegt.
BGH - 09.03.2017 - V ZB 18/16

Es gehört zu den nicht auf sein Büropersonal übertragbaren Aufgaben eines Rechtsanwalts, Art und Umfang des gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegenden Rechtsmittels zu bestimmen. Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf sein Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit des danach bestimmten Rechtsmittels in eigener Verantwortung zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass dieses Rechtsmittel innerhalb der jeweils gegebenen Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht.
BGH - 10.05.2016 - VIII ZR 19/16

Ein Rechtsmittel darf nicht wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist verworfen werden, wenn über den Wiedereinsetzungsantrag bezüglich dieser Fristversäu-mung noch nicht entschieden ist und nicht gleichzeitig entschieden wird.
BGH - 15.04.2014 - VI ZR 462/13

Allein aus dem Umstand, dass das Gericht erster Instanz gemäß § 39 FamFG über das statthafte Rechtsmittel belehrt, folgt nicht, dass es ein Rechtsmittel gegen seine Entscheidung namentlich wegen des Erreichens der Beschwerdesumme für zulässig erachtet und deshalb die Zulassung der Beschwerde nicht erwogen hat.
BGH - 09.04.2014 - XII ZB 565/13

Ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden.
BGH - 10.10.2013 - III ZR 358/13

Lehnt der Rechtsanwalt aufgrund der von ihm auftragsgemäß vorzunehmenden, inhaltlich zutreffenden Rechtsprüfung die Begründung einer Berufung, die nach Kündigung des Mandats durch den Mandanten von einem anderen Anwalt vorgenommen wird, ab, verliert er nicht seinen Vergütungsanspruch.
BGH - 26.09.2013 - IX ZR 51/13

Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört zu den Aufgaben, die der Rechtsanwalt seinem angestellten Büropersonal nicht übertragen darf, ohne das Arbeitsergebnis selbst sorgfältig zu überprüfen. Bei einem wichtigen Vorgang wie der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift darf der Rechtsanwalt einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilen, deren Ausführung er grundsätzlich nicht mehr persönlich überprüfen muss. In diesem Fall genügt die klare und präzise Anweisung, die Erledigung sofort vorzunehmen und den Auftrag stets vor allen anderen auszuführen.
BGH - 05.06.2013 - XII ZB 47/10

Die Klärung der Frage, ob gegen ein Urteil Berufung eingelegt werden soll, darf der Rechtsanwalt grundsätzlich nicht allein einem Telefongespräch einer Kanzleikraft überlassen.
BGH - 02.10.2012 - VI ZB 71/11

Mit dem zulässigen Rechtsmittel gelangt der gesamte aus den Akten ersichtliche Streitstoff des ersten Rechtszugs in die Berufungsinstanz, so dass das Berufungsgericht Parteivorbringen, das vom erstinstanzlichen Gericht für unerheblich erachtet worden ist, auch dann berücksichtigen darf, wenn es im Urteilstatbestand keine Erwähnung gefunden hat.
BGH - 22.05.2012 - II ZR 35/10

War der Verteidiger nach § 297 StPO nicht zur Rechtsmitteleinlegung ermächtigt, haftet er als falsus procurator für die Kosten des Rechtsmittels. Dies ist namentlich dann der Fall, wenn die als Verteidiger auftretende Person von dem Beschuldigten überhaupt nicht (wirksam) mit der Verteidigung betraut worden war oder wenn der Verteidiger das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat.
OLG Hamm - 16.05.2012 - 3 Ws 52/12

Besteht Unsicherheit, welcher Rechtsbehelf zulässig ist, hat der Rechtsanwalt jeden ernsthaft in Betracht zu ziehenden Rechtsbehelf zu ergreifen.
BGH - 08.05.2012 - VI ZB 1/11

Versäumt eine mittellose Partei die Frist zur Begründung der Berufung, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung kausal geworden ist. Ist die Partei bei einer unbeschränkten Einlegung der Berufung bereits anwaltlich vertreten und reicht ihr Rechtsanwalt zur Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eine vollständige, allerdings als "Entwurf" bezeichnete und nicht unterzeichnete Berufungsbegründungsschrift ein, kann die mittellose Partei dessen ungeachtet glaubhaft machen, dass der Anwalt nicht bereit war, die Berufung ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe ordnungsgemäß und insbesondere fristgerecht zu begründen.
BGH - 29.03.2012 - IV ZB 16/11

Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört zu den Aufgaben, die der Rechtsanwalt seinem angestellten Büropersonal nicht übertragen darf, ohne das Arbeitsergebnis selbst sorgfältig zu überprüfen. Auch bei einem so wichtigen Vorgang darf der Rechtsanwalt aber einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilen, deren Ausführung er grundsätzlich nicht mehr persönlich überprüfen muss. Dann müssen jedoch ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen werden, dass die Anweisung in Vergessenheit gerät und die Übersendung eines zulässigen Rechtsmittels unterbleibt.
BGH - 08.02.2012 - XII ZB 165/11

Verwirklicht sich der Anwaltsfehler nach Erlass einer gerichtlichen Entscheidung und wird ihm die Versäumung der Einlegung eines Rechtsbehelfs vorgeworfen, entsteht der Schaden erst mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist.
BGH - 26.01.2012 - IX ZR 69/11

Eine fehlerhafte oder unzureichende Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der Rechtmittelschrift ist dem Rechtsanwalt dann nicht als seinem Mandanten zurechenbarer - Verstoß gegen anwaltliche Sorgfaltspflichten anzulasten, wenn er den Mangel bemerkt und seiner zuverlässigen Kanzleikraft eine konkrete Einzelanweisung erteilt hat, die bei ordnungsgemäßer Befolgung diesen Mangel ausgeglichen und die fristgerechte Einlegung des Rechtsmittels gewährleistet hätte.
BGH - 22.01.2012 - VIII ZB 46/12

Eine unter der Bedingung der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegte Berufung ist unzulässig. Sie ist nach § 522 Abs. 1 ZPO zu verwerfen.
LAG Köln - 03.01.2012 - 4 Sa 299/11

Ein Rechtsmittel bedarf nach § 64 Abs. 2 S. 4 FamFG auch dann einer Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Bevollmächtigten, wenn es im Rahmen einer richterlichen Anhörung eingelegt wird.
LG Freiburg - 01.12.2011 - 4 T 281/11

Auch ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren kann wirksam nur durch Zustellung einer Urteilsausfertigung zugestellt werden. Wird nur eine beglaubigte Abschrift zugestellt, ist dies unzureichend. Dadurch wird die Einspruchsfrist nicht ausgelöst.
OLG Stuttgart - 26.09.2011 - 5 U 85/11

Gegen ein Urteil, durch das nach § 341 Abs. 2 ZPO der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil durch das Berufungsgericht als unzulässig verworfen wird, sind die Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde nach den allgemeinen Regeln eröffnet. Die Bestimmung des § 26 Nr. 8 Satz 2 EGZPO ist nicht entsprechend anwendbar.
BGH - 08.09.2011 - III ZR 259/10

Ein am letzten Tag der Frist eingehender Berufungsschriftsatz, der weder das Aktenzeichen der angegriffenen Entscheidung noch das erstinstanzliche Gericht nennt und dem die Entscheidung nicht gem. § 519 III ZPO beigefügt ist, erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen regelmäßig nicht.
BAG - 27.07.2011 - 10 AZR 454/10

Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nicht allein deshalb zu, weil ein Tatsachengericht zur Klärung der darin aufgeworfenen Rechtsfrage in einem parallel gelagerten Verfahren ein Rechtsmittel zugelassen hat.
BVerfG - 24.01.2011 - 2 B 2/11

Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt.
BGH - 08.12.2010 - XII ZB 140/10

Der Rechtmittelführer darf grundsätzlich darauf vertrauen, daß im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden.
BGH - 21.10.2010 - IX ZB 73/10

Ein schuldhafter Beratungsfehler eines Rechtsanwalts ist nicht bereits dann gegeben, wenn er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels anders einschätzt als das Rechtsmittelgericht, denn er schuldet lediglich eine fundierte Auswertung und Beratung über die Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums. Zu einer Voraussage des richtigen Ergebnisses ist er nicht verpflichtet, weil ein Rechtsanwalt dazu gar nicht in der Lage ist.
LG Aachen - 21.09.2010 - 7 S 56/10

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Beschwerdefrist kann im Falle anwaltlicher Vertretung nicht darauf gestützt werden, daß der angefochtene Beschluß entgegen im Familiengerichtsverfahren (§ 39 FamFG) keine Rechtsmittelbelehrung enthält. Von einem anwaltlichen Interessenvertreter, dessen Verschulden dem Verschulden des vertretenen Beteiligten gleich steht, ist zu erwarten, daß er unabhängig von einer Belehrung durch das Gericht zumindest den Gesetzestext für fristgebundene Rechtmittel auch nach neuem Recht kennt.
OLG Naumburg - 10.08.2010 - 8 UF 121/10

Eine von einem Rechtsanwalt unterschriebene Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung, deren Inhalt nahezu ausschließlich von dessen Mandanten verfaßt worden ist, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (§ 124a Abs.4 Satz 4 VwGO). Der Sinn des Vertretungszwangs, die Rechtsmittelführung im Interesse der Rechtspflege in die Hände insbesondere eines Rechtsanwalts oder eines Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule zu legen, wird verfehlt, wenn der Rechtsanwalt sich allein darauf beschränkt, die Ausführungen seines Mandanten zu unterschreiben.
VGH Mannheim - 30.06.2010 - 12 S 1184/10

Eine Revision ist zur Fortbildung des Rechts auch dann zuzulassen, wenn dieser Zulassungsgrund bei Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorlag und danach in anderer Sache eine entsprechende Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes ergangen ist.
BGH - 29.06.2010 - X ZR 51/09

Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn das Gericht noch keine Frist zur Berufungserwiderung gesetzt hat, weil es zunächst ein Vorgehen im Beschlußwege (§ 522 Abs.2 ZPO) prüft.
BGH - 24.06.2010 - VII ZB 6/09

Eine fehlende Rechtsmittelbelehrung kann unschädlich sein, wenn der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über sein Rechtsmittel, etwa bei anwaltlicher Vertretung, keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf.
BGH - 23.06.2010 - XII ZB 82/10

Der Beginn der einmonatigen Berufungsfrist (§ 517 ZPO) setzt die Zustellung einer Ausfertigung des in vollständiger Form abgefassten Urteils voraus.
BGH - 09.06.2010 - XII ZB 132/09

Eine Urteilsberichtigung eröffnet eine neue Rechtsmittelfrist gegen die berichtigte Entscheidung nur dann, wenn erst die berichtigte Fassung des Urteils die Partei in die Lage versetzt, sachgerecht über die Frage der Einlegung des Rechtsmittels und dessen Begründung zu entscheiden.
BVerwG - 06.05.2010 - 6 B 48/09

In der Revisionsbegründung müssen die Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art angegeben werden, die das erstinstanzliche Urteil als unrichtig erscheinen lassen sollen. Der Revisionskläger hat sich mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinanderzusetzen und darzulegen, weshalb er diese für unrichtig hält. hierzu reicht der bloße Hinweis, das angefochtene Urteil stehe zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in Widerspruch, nicht aus.
BFH - 20.04.2010 - VI R 44/09

Auch im Prozeßkostenhilfe- sowie im Wiedereinsetzungsverfahren muß sich die antragstellende Partei ein Verschulden ihres Rechtsanwalts zurechnen lassen (§ 85 Abs.2 ZPO), der ihrem Vorbringen zufolge mit der Prüfung der einschlägigen Rechtsmittelvorschriften schlicht überfordert gewesen sein soll.
OLG Bamberg - 30.03.2010 - 4 U 138/09

Das bloße Abschreiben des Textes der Klagerwiderung und die ausschließliche Bezugnahme auf den erstinstanzlichen Vortrag sind nicht ausreichend, um die prozessualen Anforderungen an eine Berufungsbegründung (§ 520 ZPO) zu erfüllen.
OLG Hamburg - 25.03.2010 - 3 U 126/09

Vom Prozeßvertreter ist zu verlangen, daß er unabhängig von einer Rechtsmittelbelehrung durch das Gericht jedenfalls den Gesetzestext für fristgebundene Rechtsmittel auf seinem Fachgebiet kennt. Auf die Rechtsmittelbelehrung des Gerichts darf er sich insoweit nicht verlassen.
OLG Stuttgart - 04.03.2010 - 17 UF 13/10

Wurde ein Verfahren vor dem 01.09.2009 beim Familengericht eingeleitet, ist für das nachfolgende Rechtsmittelverfahren allein das alte Recht maßgebend.
OLG Stuttgart - 22.10.2009 - 18 UF 233/09

Wird im ersten Rechtszug neben dem in der Klageschrift angegebenen ausländischen Wohnsitz des Beklagten im Blick auf die Zuständigkeit des Gerichts auch ein inländischer Wohnsitz in den Raum gestellt, so ist die unbeanstandete ausländische Anschrift, unter der dem Beklagten die Klage auf Veranlassung des Klägers tatsächlich zugestellt wurde, für die Bestimmung des Berufungsgerichts maßgeblich.
BGH - 22.10.2009 - IX ZB 294/08

Die Zulässigkeit einer Berufung darf nicht an einer unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnung der Parteien im Rechtsmittelschriftsatz scheitern, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen.
BGH - 22.09.2009 - VI ZB 76/08

In dem Beschluß über die Zulassung der Berufung muß auch über den Sitz des Gerichts, bei dem die Berufungsbegründung einzureichen ist, belehrt werden.
BVerwG - 30.04.2009 - 3 C 23/08

Wird die Berufungsschrift von einem zugelassenen Rechtsanwalt sowohl unter Hinweis auf sein Amt als Rechtsanwalt als auch auf seine Zugehörigkeit zu einer deutschen Zweigniederlassung einer englischen Limited Liability Partnership (L.L.P.) unterzeichnet, ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Prozeßhandlung nicht ausschließlich im Namen der Gesellschaft, sondern jedenfalls auch von dem handelnden Rechtsanwalt selbst vorgenommen worden ist, wenn nicht besondere Anhaltspunkte entgegenstehen.
BGH - 22.04.2009 - IV ZB 34/08

Ein mit dem Rechtsbegriff Berufung überschriebener Schriftsatz stellt eine Berufung des Rechtsmittelführers dar, selbst wenn der damit verbundene Prozeßkostenhilfeantrag dazu keine verbindliche Aussage trifft.
BGH - 24.03.2009 - VI ZB 89/08

Ein Rechtsmittel kann nicht telefonisch zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
BGH - 12.03.2009 - V ZB 71/08

Ein Rechtsanwalt muß bei der Unterzeichnung einer Berufungsschrift auch dann überprüfen, ob sie an das zuständige Berufungsgericht gerichtet ist, wenn er diese Frage durch einen anwaltliche Kollegen seiner Sozietät hat prüfen lassen.
BGH - 05.03.2009 - V ZB 153/08

Eine Partei, die in Kenntnis eines bereits ergangenen Urteils eine Reise antritt, muß noch vor der Abreise Kontakt mit ihrem Rechtsanwalt aufnehmen, ihn jedenfalls über die bevorstehende Abwesenheit unterrichten und sicherstellen, daß rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zumindest telefonisch eine Entscheidung über die - gegebenfalls vorsorgliche - Einlegung des Rechtsmittels getroffen werden kann.
BGH - 18.02.2009 - IV ZR 193/07

Mit einer Einschreibesendung ist regelmäßig keine längere Postlaufzeit verbunden, sodaß ein Rechtsmittel, daß per Einwurfeinschreiben versandt wird, auch am folgenden Werktag bei Gericht eingehen muß.
OLG Hamm - 17.02.2009 - 3 Ws 37, 38/09

Wird die beantragte Prozeßkostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittel nach dem Ablauf der Rechtmittelfrist verweigert, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung noch eine Zeit von höchstens drei bis vier Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will. Danach beginnt die zweiwöchige Frist für das Wiedereinsetzungsgesuch (§ 234 Abs.1 ZPO) und die damit verbundene Einlegung des Rechtsmittels. Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat.
BGH - 20.01.2009 - VIII ZA 21/08

Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt.
BGH - 17.12.2008 - XII ZB 185/08

Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, daß eine Entscheidung auf der Verletzung einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich nicht über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.
BGH - 02.12.2008 - X ZR 80/07

Ein unzuständiges Rechtsmittelgericht ist bei der fehlerhaften Einreichung einer Rechtsmittelschrift nicht verpflichtet, diese per Telefax an das zuständige Gericht zu übermitteln oder den Prozeßbevollmächtigten des Rechtsmittelklägers telefonisch von seinem Fehler zu unterrichten.
BGH - 06.11.2008 - IX ZB 208/06

Ist nach den Vorschriften des jeweiligen Landesrechts in Urheberrechtsstreitigkeiten die Zuständigkeit des Berufungsgerichts bei einem Landgericht konzentriert, so kann die Berufung nur bei diesem Gericht fristwahrend eingelegt werden.
LG Mannheim - 05.11.2008 - 2 S 3/08

Ein Rechtsanwalt, der seiner bislang zuverlässigen Kanzleiangestellten die Weisung erteilt, in einer von ihm bereits unterzeichneten Berufungsschrift die falsche Bezeichnung des Berufungsgerichts zu korrigieren, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die ordnungsgemäße Ausführung der Korrektur zu überprüfen.
BGH - 30.10.2008 - III ZB 54/08

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist den Anforderungen an eine Rechtsmittelschrift nur genügt, wenn bei der Einlegung der Berufung aus der Berufungsschrift sowohl der Rechtsmittelkläger als auch der Rechtsmittelbeklagte erkennbar sind oder bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist aus anderen Unterlagen erkennbar werden.
BGH - 09.09.2008 - VI ZB 53/07

Die Berufungsbegründung muß als bestimmender Schriftsatz die Unterschrift des für sie verantwortlichen Rechtsanwalts tragen. Diesen Anforderungen wird eine Unterzeichnung mit einem Faksimilestempel nicht gerecht.
LAG München - 12.08.2008 - 8 Sa 151/08

Auch wenn der Tenor der angefochtenen Entscheidung keine Einschränkung der Zulassung des Rechtsmittels zum Bundesgerichtshof (BGH) enthält, kann sich eine wirksame Beschränkung der Zulassung aus den Gründen der Entscheidung ergeben.
BGH - 14.05.2008 - XII ZB 78/07

Nach einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde bedarf es innerhalb der zweimonatigen Begründungsfrist einer eigenen Revisions- oder Rechtsbeschwerdebegründung auch dann, wenn schon die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den Anforderungen an eine Rechtsmittelbegründungsschrift entspricht. Es genügt jedoch jetzt eine ausdrückliche Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde.
BAG - 08.05.2008 - 1 ABR 56/06

Verschickt das Finanzamt einen Rechtmittelbescheid per Telefax, ist es für den Zugang des Fax beweisbelastet. Hierfür reicht nicht der Nachweis der Speicherung der übertragenen Daten auf dem Empfängergerät aus, vielmehr muß nachgewiesen werden, daß das Telefax vom Empfangsgerät auch ausgedruckt werden konnte.
FG Düsseldorf - 24.04.2008 - 12 K 4730/04 E

Ist die von einem Rechtsanwalt eingelegte Berufung unwirksam, weil er nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen ist, muß sich die Partei die schuldhafte Unkenntnis seines Prozeßbevollmächtigten von der fehlenden Zulassung nicht zurechnen lassen.
BGH - 22.04.2008 - X ZB 18/07

Wenn innerhalb der Berufungsfrist kein Rechtsmittel und auch kein vollständiger Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe eingegangen ist, kommt gleichwohl eine Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist in Betracht, falls der verspätete Eingang der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht auf einem dem Rechtsmittelführer zurechenbaren Verschulden beruht.
BGH - 02.04.2008 - XII ZB 131/06

Beabsichtigt eine in zweiter Instanz unterlegene Partei, dem Revisionsanwalt selbst einen Rechtsmittelauftrag zu erteilen, muß sie sich vergewissern, daß ein lediglich per Fax abgesandtes Auftragsschreiben, auf welches keine Reaktion erfolgt, den Revisionsanwalt auch tatsächlich erreicht hat und er zur Durchführung des Auftrags bereit ist.
BGH - 04.03.2008 - VI ZR 66/07

Einer Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen nicht hinreichend nachgewiesener Bedürftigkeit rechnen mußte. Dies ist der Fall, wenn dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist eine vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Anlagen beigefügt war.
BGH - 13.02.2008 - XII ZB 151/07

Für die Zulässigkeit der Anschlußberufung gilt bei Gesetzesänderungen das Prozeßrecht in der Fassung, die für die Beurteilung der Zulässigkeit der Berufung maßgeblich ist.
BGH - 24.10.2007 - IV ZR 12/07

Die für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erforderliche Aussicht auf Erfolg fehlt, wenn das beabsichtigte Rechtsmittel zwar zugelassen ist, aber durch Beschluß zurückzuweisen wäre (§ 522 a ZPO).
BGH - 27.09.2007 - V ZR 113/07

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Prozeßkostenhilfe beantragenden Partei im Falle, daß Prozeßkostenhilfe versagt wird, zunächst eine zusätzliche Überlegungsfrist von ca. drei Tagen zuzubilligen, damit sich die mit Prozeßkostenhilfe rechnende Partei darüber klar werden kann, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will.
BGH - 19.07.2007 - IX ZB 86/07

Ist ein für das Rechtsmittelgericht bestimmter fristgebundener Schriftsatz bei dem mit der Sache befaßten erstinstanzlichen Gericht eingereicht worden, darf der Rechtsanwalt auf dessen Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang auch dann vertrauen, wenn er seinen Fehler noch rechtzeitig vor Fristablauf bemerkt.
BGH - 28.06.2007 - V ZB 187/06

Ein bestimmender Schriftsatz ist grundsätzlich vom Prozeßbevollmächtigten einer Partei zu unterschreiben. Unterzeichnet ein Vertreter mit dem Zusatz "i.A." (im Auftrag) ist dies nicht ausreichend, da er dann nur als Erklärungsbote auftritt und nicht als derjenige, der die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernehmen will.
BGH - 19.06.2007 - VI ZB 81/05

Der anwaltliche Beklagtenvertreter ist im Zivilprozeß schon in der Eingangsinstanz verpflichtet, zum Schutz seiner Partei auf Schlüssigkeitsbedenken gegen die Klage hinzuweisen, wenn er nicht ausschließen kann, daß das Gericht solche Gesichtspunkte übersieht. Beruht das zu Lasten des Mandanten ergangene Urteil auf einem übersehenen Schlüssigkeitsmangel der Klage, so muß der Rechtsanwalt seinen Mandanten über die hieraus folgenden Angriffsmöglichkeiten für ein Berufungsverfahren aufklären.
BGH - 24.05.2007 - IX ZR 142/05

Geht eine Berufungsschrift erst am Tag des Fristablaufs bei einem unzuständigen Gericht ein und handelt es sich darüber hinaus nicht um eine ohne weiteres erkennbare Falschadressierung, ist unabhängig von der genauen Uhrzeit des Eingangs mit einer fristwahrenden Weiterleitung an das zuständige Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang nicht zu rechnen.
OLG Saarbrücken - 12.04.2007 - 4 U 631/06-203

Rechtsbehelfsschriften eines Steuerberaters sind auszulegen (§ 133 BGB).
FG Niedersachsen - 22.03.2007 - 1 K 441/03

Die Prüfung und Entscheidung. welches Rechtsmittel im konkreten Fall statthaft ist, hat der Anwalt selbst zu treffen und darf sie nicht seinem Personal überlassen.
OLG München - 06.11.2006 - 32 Wx 155/06

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der gesetzlichen Formvorschrift des Berufungsrechts nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist zweifelsfrei angegeben wird, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll.
BGH - 10.10.2006 - XI ZB 14/06

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsschriftsätze als bestimmende Schriftsätze im Anwaltsprozeß grundsätzlich von einem beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben sein, da mit der Unterschrift der Nachweis geführt wird, daß der Berufungs- oder Revisionsanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelbegründungsschrift übernimmt.
BGH - 10.10.2006 - XI ZB 40/05

Nimmt ein Rechtsberater ein Rechtsmittel ohne Rücksprache mit dem Mandanten zurück, so liegt hierin kein Verstoß gegen vertragliche Pflichten, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat und der Berater seinen Mandanten hierüber informiert hat.
OLG Naumburg - 21.09.2006 - 1 U 37/06

Enthält der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid keine Unterschrift, darf das Rechtsmittel nicht ohne weiteres verworfen werden. Vielmehr ist zu prüfen, ob in dem Schriftstück selbst Anzeichen für ein bewußtes und gewolltes Inverkehrbringen erkennbar sind.
OLG Celle - 18.07.2006 - 14 U 94/06

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht ein Rechtsanwalt, der seine Partei durch einfachen Brief über den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung sowie über Rechtsmittelmöglichkeiten einschließlich der einzuhaltenden Fristen unterrichtet, trotz Schweigens des Mandanten keine Nachfrage halten.
BGH - 29.06.2006 - IX ZR 176/04

Der im Zivilprozess mandatierte Rechtsanwalt muss aufgrund seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Mandanten den Sachverhalt daraufhin prüfen, ob er geeignet ist den vom Auftraggeber erstrebten Erfolg herbeizuführen. Insbesondere über eine im Einzelfall fehlende Erfolgsaussicht der in Aussicht genommene Berufung muss er den Mandanten aufklären, damit dieser eigenverantwortlich entscheiden kann, ob er das damit verbundene Prozessrisiko eingehen will oder nicht. Hat der Mandant sich eigenverantwortlich für die Durchführung des Berufungsverfahrens entschieden und unterlassen die Prozessbevollmächtigten es dann, das gewünschte Rechtsmittel fristgerecht zu begründen, so liegt eine schuldhafte Verletzung einer Verpflichtung zur anwaltlichen Vertretung vor. Eine Prozesspartei erleidet aber nur dann einen ersatzfähigen Vermögensschaden, wenn sie einen Prozess verliert, den sie bei sachgemäßer Vertretung tatsächlicn gewonnen hätte.
OLG Koblenz - 26.06.2006 - 12 U 1017/05

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht hat das unzuständige Gericht beim Erhalt einer Rechtsmittelschrift lediglich die Verpflichtung, den Schriftsatz im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten. Eine darüber hinausgehende Fürsorgepflicht besteht nicht.
BGH - 02.03.2006 - IX ZA 24/05

Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts über die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung gibt es kein Rechtsmittel.
LAG Nürnberg - 05.01.2006 - 6 Ta 255/05

Ein Rechtsanwalt ist für den Inhalt einer Rechtsmittelschrift oder einer Berufungsbegründung persönlich verantwortlich. Er muß vor der abschließenden Unterschrift eines Schriftsatzes persönlich prüfen, ob dieser an das zuständige Gericht adressiert ist und darf diese Prüfung nicht seinem Büropersonal überlassen.
OVG Lüneburg - 15.12.2005 - 2 LA 1242/04

Es ist anerkanntes Recht, das für ein Gericht, das weder mit der Sache vorher befaßt war noch für die Rechtsmitteleinlegung zuständig ist, keine generelle Fürsorgepflicht besteht, durch Hinweise oder geeignete Maßnahmen eine Fristversäumnis des Rechtsmittelführers zu verhindern.
OLG Zweibrücken - 02.09.2005 - 3 W 168/05

Einer Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen nicht hinreichend nachgewiesener Bedürftigkeit rechnen mußte.
BGH - 31.08.2005 - XII ZB 116/05

Nach den zur anwaltlichen Fristenkontrolle entwickelten Grundsätzen hat ein Rechtsanwalt alles ihm Zumutbare zu veranlassen, damit die Fristen zur Einlegung und Begründung eines Rechtsmittels gewahrt werden.
BGH - 19.04.2005 - X ZB 31/03

Wird ein Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigem Gericht eingereicht und dauert es neun Tage, bis die Rechtsmittelschrift vom unzuständigem Gericht an das zuständige Gericht weitergeleitet wird, wodurch die Rechtsmittelfrist versäumt wird, obwohl im ordentlichen Geschäftsgang die Frist hätte gewahrt werden können, ist dem Rechtsmittelkläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
BVerfG - 17.03.2005 - 1 BvR 950/04

Gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes über die Zurückweisung einer Richterablehnung ist die Rechtsbeschwerde nur im Fall ihrer Zulassung statthaft, ansonsten nicht.
BGH - 08.11.2004 - II ZB 24/03

Im Strafverfahren können Rechtsmittel zu Protokoll der Geschäftsstelle auch telefonisch abgegeben werden.
LG Münster - 11.10.2004 - 15 Ns 622 Js 467/04

Ein Rechtsmittel kann per Telefax eingelegt werden. Die Unterschrift des Erklärenden kann durch die maschinenschriftliche Wiedergabe seines Namens ersetzt werden.
LG Köln - 09.09.2004 - 6 S 18/04

Bei einer Mandatsbeendigung in einem laufendem Gerichtsverfahren trifft den Anwalt noch die Pflicht ein beabsichtigtes Rechtsmittel einzulegen.
VGH Mannheim - 14.06.2004 - A 12 S 633/04

Es ist höchstrichterliche Rechtsprechung, daß es für den rechtzeitigen Eingang eines Rechtsmittels darauf ankommt, wann das zuständige Gericht die tatsächliche Verfügungsgewalt über das eingegangene Schriftstück erhalten hat. Geht eine Berufung auf dem Faxgerät eines anderen Gerichts ein, ist sie noch nicht bei dem zuständigen Gericht eingegangen. Das unzuständige Gericht hat nur die Verpflichtung die Fehlsendung im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten. Zu Maßnahmen außerhalb des ordentlichen Geschäftsgangs besteht keine Verpflichtung.
BGH - 28.01.2003 - VI ZB 29/02

Einem Antrag zur Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zur Einlegung eines Rechtsmittels kann nur stattgegeben werden, wenn neben dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist auch die notwendigen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht werden.
BGH - 26.09.2002 - I ZB 20/02

Der Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er Berufung einlegt, die keinen Erfolg haben kann und den Mandanten vorher nicht eindringlich auf das Kostenrisiko hinweist.
OLG Naumburg - 25.03.2002 - 1 U 152/01

Wenn die fristgemäße Rechtsmitteleinlegung wegen der wirtschaftlichen Situation einer Partei unterbleibt, ist die Fristversäumnis unverschuldet, sofern die Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist einen Prozeßkostenhilfeantrag gestellt hat.
BGH - 21.02.2002 - IX ZA 10/01

Eine in erster Instanz unterlegene Partei, die selbst einen Rechtsmittelauftrag erteilt, muß sich vergewissern, daß der beauftragte Rechtsanwalt zur Auftragserfüllung bereit ist. Dies ist regelmäßig zweifelhaft, wenn noch offene Honorarforderungen bestehen.
BGH - 27.11.2001 - XI ZB 23/01

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist bei bestimmenden Schriftsätzen die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers erforderlich, um diesen unzweifelhaft identifizieren zu können.
BGH - 24.07.2001 - VIII ZR 58/01

Bei Rechtsmittelaufträgen an einen anderen Rechtsanwalt hat der beauftragende Rechtsanwalt darauf zu achten, daß der beauftragte Rechhtsanwalt innerhalb der Rechtsmittelfrist den Erhalt des Aufrags und die Einlegung des Rechtsmittel bestätigt. Alleine das rechtzeitige Absenden des Auftragsschreibens ist nicht ausreichend.
BGH - 19.06.2001 - VI ZB 22/01

Rechtsmittel im Sinne der Amthaftung sind nur solche Rechtsbehelfe, die sich unmittelbar gegen die schädigende Amtshandlung richten und ihre Beseitigung oder Berichtigung bezwecken.
BGH - 15.03.2001 - III ZR 191/00

Der Partei, die die Zulässigkeit ihres Rechtsmittels geltend macht, steht es frei, dessen rechtzeitige Einlegung zu behaupten und zugleich für den Fall, dass das Gericht den Gegenbeweis als nicht geführt ansieht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zu beantragen.
BGH - 16.03.2000 - VII ZB 36/99

Ein Rechtsanwalts, der ohne Weisung seines Mandanten höchst vorsorglich ein Rechtsmittel einlegt, handelt im Rahmen seines eigenen pflichtgemäßen Ermessens und macht sich grundsätzlich nicht schadensersatzpflichtig.
LG München I - 03.12.1999 - 20 S 15333/99

Die falsche Adressierung einer Berufungsschrift ist unschädlich, wenn sie so rechtzeitig beim Gericht erster Instanz eingegangen ist, daß ihre fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht ohne weiteres erwartet werden kann.
BGH - 03.09.1998 - IX ZB 46/98

Wird ein fristgebundener Schriftsatz statt an das Rechtsmittelgericht an das Ausgangsgericht adressiert und verzögert sich die Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht, so ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, falls bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang der Schriftsatz noch firstgerecht beim Rechtsmittelgericht eingegangen wäre.
BGH - 01.12.1997 - II ZR 85/97

Ob ein Rechtsmittel eingelegt werde soll, hat allein der Mandant zu entscheiden. Der Rechtsanwalt hat den Mandanten zuvor hinreichend über die Erfolgsaussichten und die vorhandenen Risiken zu beraten.
AG Würzburg - 23.10.1997 - 15 C 1458/97

Vor Einlegung eines Rechtsmittels hat der Anwalt seinen Mandanten über die Erfolgsaussichten und Risiken zu beraten und dessen Entscheidung abzuwarten.
AG Würzburg - 23.10.1997 - 15 C 1458/97

Wird im Anwaltsbüro die Sache dem Prozeßbevollmächtigten zur Fertigung der Berufungsschrift vorgelegt, so entsteht damit für diesen eine eigene Pflicht zur Prüfung des Fristablaufs, von der er sich auch nicht durch eine allgemeine Anweisung befreien kann, ihn täglich an unerledigte Fristsachen zu erinnern.
BGH - 14.01.1997 - VI ZB 24/96

Der Partei, die die Zulässigkeit ihres Rechtsmittels geltend macht, steht es frei, dessen rechtzeitige Einlegung zu behaupten und zugleich für den Fall, dass das Gericht den Gegenbeweis als nicht geführt ansieht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die vom Gericht dann anzunehmende Fristversäumnis zu beantragen.
BGH - 27.11.1996 - XII ZB 177/96

Ein Gericht, bei dem das Verfahren anhängig gewesen ist, ist verpflichtet, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten. Ist ein solcher Schriftsatz so zeitig eingebracht worden, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz nicht rechtzeitig an das Rechtsmittelgericht gelangt.
BVerfG - 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

Enthält eine Rechtsmittelschrift mehrere für die Zulässigkeit relevante Fehler, so darf der Rechtsanwalt auch bei einer zuverlässigen Kanzleikraft nicht darauf vertrauen, daß die von ihm mündlich angeordneten Korrekturen in dem bereits unterschriebenen Schriftsatz vollständig und richtig ausgeführt werden.
BGH - 18.10.1994 - XI ZB 10/94

Ist der vom Korrespondenzanwalt erteilte Auftrag zur Berufungseinlegung ordnungsgemäß durch Telefax übermittelt worden und besteht mit dem beauftragten Anwalt die Abmachung, entweder auftragsgemäß Berufung einzulegen oder im Fall der Verhinderung durch einen anderen Rechtsanwalt einlegen zu lassen, so kann darüber hinaus vom beauftragenden Rechtsanwalt nicht noch zusätzlich verlangt werden, dass er sich telefonisch nach dem Zugang des Auftrags und nach der Bereitschaft zur Mandatsübernahme erkundigt.
BGH - 08.12.1993 - VIII ZB 40/93

Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß der Unterzeichner einer Rechtsmittelschrift die Verantwortung für deren Inhalt übernehmen will. Mit einer Unterzeichnung durch die Buchstaben i.A. (im Auftrag) wird diese Voraussetzung nicht erfüllt. Das so unterzeichnete Rechtmittel ist unzulässig.
BGH - 05.11.1987 - V ZR 139/87

Erteilt ein Anwalt seiner ansonsten zuverlässigen Mitarbeiterin die Anweisung, eine Rechtsmittelschrift wegen einer unrichtigen Gerichtsbezeichnung zu korrigieren, braucht er die Ausführung seiner Anweisung nicht noch einmal zu kontrollieren.
BGH - 04.11.1981 - VIII ZB 59,60/81

Zur Zulässigkeit einer Berufung gehört, dass innerhalb der Berufungsfrist aus der Berufungsschrift oder aus den Umständen mit ausreichender Deutlichkeit zu erkennen ist, für welche Partei Berufung eingelegt wird.
BGH - 25.06.1980 - VIII ZB 15/80

Ein Rechtsmittel ist verspätet eingelegt, wenn es erst nach Fristablauf von einem zur Entgegennahme befugten Beamten oder Angestellten in Empfang genommen wird.
BGH - 15.11.1972 - VIII ZB 50/72

Siehe auch: Berufung


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