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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Rechtslage

Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.
BGH - 29.04.2014 - VI ZR 530/12

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis nach § 139 ZPO zu erhalten, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält. Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f.). Rechtliche Hinweise müssen danach den Parteien in ihrer konkreten Situation so erteilt werden, dass es diesen auch tatsächlich möglich ist, vor einer Entscheidung zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können, sie also nicht gehindert werden, rechtzeitig ihren Sachvortrag zu ergänzen. Ohne einen rechtzeitigen Hinweis hätte das Berufungsgericht diese geänderte Rechtsauffassung zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast seiner Entscheidung nicht zu Grunde legen dürfen. Ohne einen vorherigen Hinweis nach § 139 ZPO darf ein Gericht keine Anforderungen an den Sachvortrag stellen, mit denen auch eine gewissenhafte und kundige Prozesspartei nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht.
BGH - 04.05.2011 - XII ZR 86/10

Tritt im Laufe eines Rechtsstreits eine Gesetzesänderung in Kraft, die sofortige Wirksamkeit entfaltet, gebieten es die Grundsätze des fairen Verfahrens und die Fürsorgepflicht des Gerichts, dass es der erstinstanzlich erfolgreichen Partei rechtzeitig einen Hinweis darauf erteilt, dass es die Rechtslage anders beurteilt als das erstinstanzliche Gericht. Dies gilt auch dann, wenn der Prozessgegner der anwaltlich vertretenen Partei auf Schlüssigkeitsbedenken hingewiesen hat, für das Gericht aber offen zu Tage tritt, dass der Hinweis nicht richtig verstanden wurde.
BGH - 10.07.2010 - II ZR 212/10

Nach der Rechtsprechung des für die Rechtsberaterhaftung zuständigen Senats des Bundesgerichtshofs (BGH) hat der im Schadensersatzprozeß zuständige Richter bei der Beantwortung von Fragen, die der Kontrolle einer anderen Gerichtbarkeit als der Ziviljustiz unterstehen, sich an der dort geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten, die sich in dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt gebildet hatte.
BGH - 11.05.2010 - IX ZR 80/07

Das Regreßgericht hat bei der Beurteilung von Entscheidungen einer anderen Gerichtsbarkeit im Vorverfahren, der jeweiligen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Fachgerichtsbarkeit zu folgen, weil dieser bei der Rechtsfindung eine überragend wichtige praktische Bedeutung zukommt.
BGH - 05.03.2009 - IX ZR 90/06

Unterläßt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozeß, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen hat.
BGH - 18.12.2008 - IX ZR 179/07

Ist ein Steuerberater verpflichtet, seinen Auftraggeber auf die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts hinzuweisen, hat er dem Mandanten jedoch die Entscheidung, ob er einen solchen Antrag stellen will, zu überlassen. Kommt es darauf an, ob das Finanzamt eine von ihm erbetene verbindliche Auskunft erteilt, hat das Regreßgericht zu prüfen, wie das Finanzamt sein Ermessen ausgeübt hätte. Hinsichtlich der Frage, welchen Inhalt die verbindliche Entscheidung gehabt hätte, ist demgegenüber entscheidend, wie das Regreßgericht die objektive Rechtslage beurteilt.
BGH - 15.11.2007 - IX ZR 34/04

Im März 2002 mußte ein Rechtsanwalt in einem Prozeß, in dem sein Mandant auf Rückzahlung eines Kredits in Anspruch genommen wurde, den er zur Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds aufgenommen hatte, nicht davon ausgehen, daß der Widerruf des Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) dazu führen könnte, daß die Bank seinen Mandanten nicht auf Rückzahlung der Darlehensvaluta in Anspruch nehmen kann.
OLG Frankfurt - 31.01.2007 - 9 U 68/05

Die Verpflichtung eines Rechtsanwalts, einen Mandanten über die Möglichkeit einer zeitlichen Unterhaltsbegrenzung zu belehren, ist wegen der häufig wechselnden Rechtslage zum Unterhaltsrecht sorgfältig für den Zeitpunkt der Beratung zu bestimmen.
OLG Schleswig - 21.12.2006 - 11 U 64/06

Auf die Verfassungsgemäßheit der Steuergesetze darf ein Steuerberater vertrauen. Wird ein Gesetz später für verfassungswidrig erklärt, kann einem Steuerberater regelmäßig kein Fehlverhalten vorgeworfen werden, wenn er zuvor von Rechtsmitteln gegen Steuerbescheide seiner Mandanten abgesehen hat.
LG Bonn - 08.12.2006 - 15 O 277/06

Über eine Rechtslage muß sich der Rechtsanwalt gewissenhaft und sachgerecht informieren.Hierzu genügt es, wenn sich der Anwalt in einem gängigen Kommentar über die Anforderungen einer Rechtsmittelbegründung vergewissert. Eindeutige und uneingeschränkte Aussagen in einem weit verbreiteten Kommentar muß der Anwalt nicht hinterfragen.
BVerwG - 12.06.2006 - 5 C 26/05

Ein Steuerberater darf bei der Wahrnehmung seines Mandats in der Regel auf den Fortbestand der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen. Er ist nicht verpflichtet, in ihm zugänglichen Quellen nach anhängigen Revisionsverfahren zu forschen, wenn sich nicht aus den regelmäßigen Publikationen für Steuerberater evidente Anhaltspunkte ergeben, die auf eine neue Rechtsentwicklung hindeuten.
LG Freiburg - 21.03.2006 - 2 O 243/05

Eine Schlechtleistung des beauftragten Rechtsanwalts entfällt nicht deshalb, weil es sich bei übersehenen Gesetzen oder Verordnungen um eine entlegene und kaum bekannte Rechtsmaterie handelt.
BGH - 22.09.2005 - IX ZR 23/04

Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muß ein Rechtsanwalt grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtpunkte von sich aus in Betracht ziehen und bei seinem Vortrag berücksichrigen. Das Gericht ist vor Schluß der mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht zur Offenlegung seiner Rechtsauffassung verpflichtet.
BAG - 31.08.2005 - 5 AZN 187/05

Im Anwalts- und Steuerberaterregress ist die Praxis der Finanzverwaltung zur Zeit der Beratung zu beachten.
BGH - 22.02.2001 - IX ZR 293/99

Die Rechtslage zum Zeitpunkt des Anwaltsfehlers entscheidet darüber, ob dem Mandanten ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist.
BGH - 28.09.2000 - IX ZR 6/99

Ein Anwalt hat seine Tätigkeit an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten; denn diese hat richtungsweisende Bedeutung für Entwicklung und Anwendung des Rechts. Über die höchstricherliche Rechtsprechung muß sich ein Rechtsanwalt nicht nur anhand der amtlichen Sammlungen, sondern auch unter Zuhilfenahme einschlägiger Fachzeitschriften unterrichten. Spezialzeitschriften (Agrarrecht) sind dann heranzuziehen, wenn sich ein Rechtsgebiet in der Entwicklung befindet und weitere höchstrichterliche Rechtsprechung zu erwarten ist.
BGH - 21.09.2000 - IX ZR 127/99

Im Regressprozess kommt es nicht darauf an, wie das Gericht des Vorprozesses entschieden hat, sondern wie es richtigerweise hätte entscheiden müssen.
OLG Koblenz - 25.06.1998 - 5 U 1468/97

Verkennt das Gericht die Rechtslage, muss der Rechtsanwalt das Gericht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung hinweisen. Nimmt der Rechtsanwalt stattdessen auf Rat des Gerichts die Klage zurück, verletzt er seine Vertragspflichten.
OLG Köln - 03.03.1995 - 19 U 119/94

Liegt zu einer Rechtsfrage noch keine gefestigte Rechtsprechung vor, muss der Notar entweder von rechtlich zweifelhaften Regelungen absehen, oder die Beteiligten über die Rechtsunsicherheit und die daraus folgenden Gefahren belehren.
OLG Köln - 01.06.1989 - 7 U 65/88

Auch bei einer zweifelhaften Rechtslage muss der Rechtsanwalt so handeln, dass die Interessen seines Mandanten auf jeden Fall gewahrt werden.
BGH - 09.01.1985 - IV b ZB 142/84

Hat ein Rechtsanwalt die Bearbeitung des Falles mit der Begründung eingestellt, daß es sich um eine "schwierige Rechtslage" handelt, liegt keine deckungsfeindliche wissentliche Pflichtverletzung des Anwalt vor.
LG Düsseldorf - 08.12.1978 - 11 O 350/78


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