Grundurteil
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Der Erlaß eines Grundurteils ist unzulässig, wenn nicht alle Fragen, die zum Grund eines Anspruchs gehören, erledigt sind. |
BGH - 09.11.2006 - VII ZR 151/05 |
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Im Schadensersatzprozeß gegen einen Rechtsanwalt darf nur dann ein Grundurteil ergehen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, daß dem Kläger durch das Verhalten des Anwalts ein Schaden entstanden ist. |
OLG Saarbrücken - 19.07.2005 - 4 U 208/04-92 |
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Der Erlaß eines Grundurteils ist unzulässig, wenn nicht alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind. |
BGH - 10.03.2005 - VII ZR 220/03 |
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Ein Grundurteil darf nur dann ergehen, wenn alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, daß der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht. |
BGH - 07.03.2005 - II ZR 144/03 |
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