Liebhaberei
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Langjährige Verluste eines selbständigen Rechtsanwalts, dessen Einnahmen auf niedrigstem Niveau stagnieren und der seinen Lebensunterhalt aus anderweitigen Einkünften bestreitet, sprechen regelmäßig dafür, daß er seine anwaltliche Tätigkeit nur aus Liebhaberei fortführt. |
BFH - 14.12.2004 - XI R 6/02 |
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