Lohnbuchhaltung
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Erledigt ein Steuerberater für seinen Auftraggeber auch die Lohnbuchhaltung, muß er ungefragt auf eine eventuelle Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern hinweisen. |
OLG Köln - 22.04.2004 - 8 U 77/03 |
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Treten bei der Lohnbuchhaltung für den Steuerberater schwierige sozialversicherungsrechtliche Probleme auf, besteht unter Umständen die Verpflichtung, dem Mandanten zu empfehlen, einen mit diesen Problemen vertrauten Rechtsanwalt aufzusuchen. |
BGH - 12.02.2004 - IX ZR 246/02 |
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Bei der Prüfung und Berechnung einer Zusatzversorgung für Arbeitnehmer durch den Steuerberater handelt es sich um eine erlaubnisfreie Tätigkeit im Rahmen der Lohnbuchhaltung. Ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz liegt nicht vor. |
OLG Celle - 13.10.1999 - 3 U 326/98 |
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Siehe auch: Steuerberaterhaftung |