Veröffentlichung
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Mit der Veröffentlichung eines Urteils im Internet, in dem lediglich das Rubrum geschwärzt und der sonstige Inhalt nicht anonymisiert wurde, wird eine im Urteil erwähnte Person (Partei) in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. |
LG Hamburg - 31.07.2009 - 325 O 85/09 |
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Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Internet mit voller Nennung der anwaltlichen Parteivertreter ist zulässig. |
OLG Hamm - 11.12.2007 - 4 U 132/07 |
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Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche und verfassungsunmittelbare Aufgabe eines jeden Gerichts. |
BVerwG - 26.02.1997 - 6 C 3/96 |
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