Kanzleiabwickler
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Die Vollstreckungsklausel eines Urteils, das gegen einen früheren Rechtsanwalt ergangen ist, ist auf den Kanzleiabwickler umzuschreiben. |
OLG Karlsruhe - 09.08.2004 - 19 W 41/04 |
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Ausschließlich dem Kanzleiabwickler sind gerichtliche Entscheidungen zu zustellen. |
BayObLG - 16.06.2004 - 2Z BR 253/03 |
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Siehe auch: Tod des Anwalts |