Gerichtsvollzieher
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Der Gerichtsvollzieher hat eine von einem Gläubiger vor dem 26. November 2016 gestellte Anfrage, ob ein Schuldner innerhalb der Frist des § 802d Abs. 1 Satz 1 ZPO die Vermögensauskunft abgegeben hat, zu beantworten. |
BGH - 09.11.2017 - I ZB 23/17 |
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Den Gerichtsvollzieher trifft kraft seiner gesetzlichen Stellung als Vollstreckungsorgan im Rahmen des ihm erteilten Vollstreckungsauftrags eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger. |
BGH - 07.01.2011 - 4 StR 409/10 |
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Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts über den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers ist nicht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, sondern allein die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft. |
BGH - 11.09.2008 - I ZB 36/07 |
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Der Einwand des Schuldners, die im Zug-Zug-Urteil als Gegenleistung konkret bezeichnete Sache sei mit einem Mangel behaftet, ist vom Gerichtsvollzieher nicht zu berücksichtigen. |
BGH - 07.07.2005 - I ZB 7/05 |
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Ein Gerichtsvollzieher kann nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden. |
BGH - 27.09.2004 - IXa ZB 10/04 |
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Lehnt ein Gerichtsvollzieher die Nachbesserung einer vorausgeggangenen Zwangsvollstreckung ab, so entsteht keine weitere Gebühr. |
AG Unna - 13.09.2004 - 5 M 1716/04 |
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Ein Rechtsanwalt hat in einem Arbeitsrechtsmandat die Zustellung eines Kündigungsschreiben durch den Gerichtsvollzieher zu veranlassen, wenn befürchtet werden muss, dass der Arbeitnehmer den Zugang normaler Post vereitelt. |
OLG Nürnberg - 15.11.1990 - 8 U 387/90 |
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Besteht die Vermutung, dass der zu kündigende Arbeitnehmer den Zugang des Kündigungsschreibens vereitelt, hat der vom Arbeitgeber eingeschaltete Rechtsanwalt, die Zustellung der Kündigung durch den Gerichtsvollzieher zu veranlassen. |
OLG Nürnberg - 15.11.1990 - 8 U 387/90 |
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