Maklerprovision
|
Eine Maklerprovision von knapp zehn Prozent begründet noch keine Beurkundungspflicht, wenn das Grundstück nicht erworben wird. |
AG Wipperfürth - 12.09.2005 - 9 C 959/04 |
|
|
Erteilt der Rechtsanwalt dem Mandanten den Rat, ein ihm gehörendes Grundstück nicht an den zunächst vorgesehenen Erwerber zu veräußern, und vermittelt er in engerem Zusammenhang damit den Kontakt zu einem Makler, der einen neuen Käufer suchen soll, hat der Rechtsanwalt eine ihm vom Makler ohne Kenntnis des Auftraggebers gezahlte Provision an diesen herauszugeben. |
BGH - 30.05.2000 - IX ZR 121/99 |
|