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Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung wirkt als Zustellung und setzt die Beschwerdefrist in Gang, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Der Belehrungsmangel kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen. |
BGH - 24.03.2016 - IX ZB 67-14 |
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Die Verjährung eines Anspruchs des Insolvenzschuldners gegen den Insolvenzverwalter auf Ersatz eines Gesamtschadens beginnt frühestens mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens. |
BGH - 16.07.2015 - IX ZR 127/14 |
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Der Gläubiger einer im Anmeldungsverfahren bestrittenen Forderung hat den Nachweis der rechtzeitigen Klageerhebung so zu führen, dass der Insolvenzverwalter sicher erkennen kann, ob die Klage innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist erhoben ist. Will sich der Gläubiger zur Wahrung der Frist die Vorwirkungen der Einreichung der Klage bei deren Zustellung demnächst zunutze machen, muss er
dem Verwalter den tatsächlichen Eingang der Klage bei dem zuständigen
Gericht und, wenn rechtlich erforderlich, die Einzahlung des Kostenvorschusses
nachweisen. |
BGH - 13.09.2012 - IX ZB 143/11 |
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Verfügt der Geschäftsführer einer GmbH nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss, hat er sich bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft unverzüglich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einer unabhängigen, für die zu klärenden Fragestellungen fachlich qualifizierten Person beraten zu lassen. Der Geschäftsführer darf sich nicht mit einer unverzüglichen Auftragserteilung begnügen, sondern muss auch auf eine unverzügliche Vorlage des Prüfergebnisses hinwirken. |
BGH - 27.03.2012 - II ZR 171/10 |
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Ist gegen den wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht prozessführungsbefugten Kläger ein Urteil ergangen, weil dem Gericht das Insolvenzverfahren verschwiegen wurde, so kann der Kläger hiergegen nicht selbst Berufung einlegen, um das Klageziel weiter zu verfolgen. Eine wirksame Berufungseinlegung ist auch nicht mehr möglich, wenn nach Beendigung des Insolvenzverfahrens mehr als ein Monat verstrichen ist. |
OLG Köln - 27.07.2011 - 5 U 18/09 |
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Ergeht ein Urteil auf eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Prozeßpartei durchgeführte Verhandlung hin, so ist es im Rechtsmittelverfahren aufzuheben, da diese Partei nicht mehr ordnungsgemäß vertreten war, ohne das es darauf ankommt, ob dem Gericht bei Erlaß des Urteils die Insolvenzeröffnung bekannt war. |
BGH - 27.01.2009 - XI ZR 519/07 |
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Der Insolvenzverwalter, der infolge der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Bestätigung eines Insolvenzplans seine gesetzliche Prozeßführungsbefugnis verliert, muß es in den Tatsacheninstanzen offen legen, wenn er den Prozeß in gewillkürter Prozeßstandschaft fortführt. |
BGH - 07.07.2008 - II ZR 26/07 |
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Der Antrag eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist nicht schon deshalb mutwillig, weil Masseunzulänglichkeit angezeigt ist. |
BGH - 28.02.2008 - IX ZB 147/07 |
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Bei der Beauftragung mit der Beratung und Vertretung in einer Insolvenzangelegenheit ist der Rechtsberater verpflichtet, diejenige Lösung zu suchen, die vermeidbare Vermögensschäden vom Mandanten abwendet. Ein Rechtsberater, der die Beratung und Vertretung in einer solchen Sache übernommen hat, muß die Handlungsmöglichkeiten bei persönlicher Zahlungsunfähigkeit und die damit jeweils verbundenen Chancen und Risiken kennen und mit seinem Mandanten besprechen. |
OLG Naumburg - 17.01.2008 - 1 U 74/07 |
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Der Streit zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter über die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse ist vor dem Prozeßgericht und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen. |
BGH - 10.01.2008 - IX ZR 94/06 |
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Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt, Rechtsbeschwerde gegen die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses durch das Beschwerdegericht einzulegen. |
BGH - 08.03.2007 - IX ZB 163/06 |
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Die dem Schuldner für einen Aktivprozeß bewilligte Prozeßkostenhilfe wirkt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen nicht für und gegen den Insolvenzverwalter. Dem Insolvenzverwalter, dem Prozeßkostenhilfe bewilligt wird, ist der von ihm ausgewählte Rechtsanwalt beizuordnen. Er braucht sich nicht auf die Beiordnung des zuvor dem Schuldner beigeordneten Anwalts verweisen zu lassen. |
OLG Rostock - 01.03.2007 - 3 W 147/06 |
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Die Feststellung der titulierten Forderung zur Insolvenztabelle setzt die Vorlage des Originaltitels weder im Prüfungstermin noch im Feststellungsrechtsstreit voraus. |
BGH - 01.12.2005 - IX ZR 95/04 |
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Macht der Insolvenzverwalter mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zulässigen Beweismitteln glaubhaft, daß gegenüber den Neumassegläubigern Masseunzulänglichkeit eingetreten ist, fehlt das Rechtsschutzinteresse für den Erlaß eines Kostenfestsetzungsbeschlusses. |
BGH - 22.09.2005 - IX ZB 91/05 |
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Die Kosten des vom Insolvenzverwalter beauftragten Auktionators sind Teil der tatsächlich angefallenen Verwertungskosten. |
BGH - 22.09.2005 - IX ZR 65/04 |
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Nimmt der Schuldner während des Insolvenzverfahrens mit unpfändbaren Arbeitsmitteln eine Arbeit auf und erbringt steuerpflichtige Leistungen, zählt die hierfür geschuldete Umsatzsteuer nicht zu den Masseschulden. |
BFH - 21.07.2005 - V R 5/04 |
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Der bestellte Abwickler der Kanzlei eines Rechtsanwalts kann mit seinem Vergütungsanspruch gegen den Anspruch auf Herausgabe erhaltener Honorare auch aufrechnen, wenn nach seiner Bestellung das Insolvenzverfahren über das Vermögen des abzuwickelnden Rechtsanwalts eröffnet worden ist. Dies gilt nicht, wenn seine Bestellung zwischenzeitlich abgelaufen ist. |
BGH - 23.06.2005 - IX ZR 139/04 |
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Ein insolvenzrechtlicher Anfechtungsanspruch gehört als bürgerliche Rechtsstreitigkeit vor die ordentlichen Gerichte. |
BGH - 02.06.2005 - IX ZB 235/04 |
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Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist der Erlaß eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zugunsten eines Altmassegläubigers unzulässig. |
BGH - 17.03.2005 - IX ZB 247/03 |
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Im vom Insolvenzgericht erlassenen Haftbefehl sind die Mitwirkungspflichten des Schuldners, die mit der Haft durchgesetzt werden sollen, so bestimmt zu bezeichnen, daß der Schuldner ohne weiteres erkennen kann durch welche Handlungen er seinen Mitwirkungspflichten genügt. |
BGH - 17.02.2005 - IX ZB 62/04 |
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Ist über das Vermögen eines früheren Rechtsanwalts ein Insolvenzverfahren durchgeführt und mit dessen Aufhebung dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt worden, kann während der sogenannten Wohlverhaltensphase ein Antrag auf Wiederzulassung zur Anwaltschaft grundsätzlich nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es seien noch keine geordneten Vermögensverhältnisse wiederhergestellt. |
BGH - 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04 |
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Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt die Prozeßvollmacht eines Rechtsanwalts. |
OLG Karlsruhe - 30.09.2004 - 19 U 2/04 |
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Der Stundensatz eines Sachverständigen im Insolvenzverfahren ist auf 65 Euro festzusetzen. |
AG Hamburg - 28.09.2004 - 67 g IN 274/04 |
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Im Insolvenzverfahren ist es nur dann erforderlich, dem Gläubiger im Wege der Prozeßkostenhilfe einen Rechtsanwalt beizuordnen, wenn eine wirtschaftlich denkende vermögende Partei vernünftigerweise einen Rechtsanwalt beauftragen würde. |
BGH - 08.07.2004 - IX ZB 565/02 |
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Das Auftreten als Verfahrensbevollmächtigter im Insolvenzverfahren spricht für eine erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. |
LG Hamburg - 17.06.2003 - 312 O 80/03 |
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