Erstberatung
|
Der Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatungen für Personen anbieten, die einen Verkehrsunfall erlitten haben. |
BGH - 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 42/16 |
|
|
Die Werbung eines Rechtsanwalts mit dem Angebot eine Erstberatung für ein Honorar in Höhe von 9,99 EURO zu erteilen, ist wettbewerbswidrig, da die Höhe der Vergütung gegen die Pflicht zur angemessenen Preisgestaltung verstößt. |
LG Freiburg - 11.10.2006 - 10 O 72/06 |
|
|
Die Höhe einer pauschalen Erstberatungsgebühr muß in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und Haftung des Anwalts stehen. |
OLG Hamm - 03.08.2004 - 4 U 94/04 |
|
|
Einem Anwalt ist es beruflich nicht verwehrt, eine geringere Erstberatungsgebühr anzubieten als gesetzlich normiert. |
LG Bremen - 01.07.2004 - 12 O 292/04 |
|
|
Ein Beratungsmandat endet mit der mündlichen Beratung des Mandanten durch den Rechtsanwalt, auf den Zeitpunkt einer späteren Rechnungsstellung kommt es nicht an. |
OLG Karlsruhe - 17.10.2001 - 1 U 157/01 |
|
Siehe auch: Honorar, Honorarvereinbarung |

top