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Stand:  19.10.2022
Inhalt:   12.658 Urteile

Insolvenzverwaltervergütung

Die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Durchführung einer Nachtragsverteilung ist der Wert des nachträglich verteilten Vermögens zugrunde zu legen.
BGH - 12.10.2006 - IX ZB 294/05

Ein nach Einreichung der Schlußrechnung vor dem Schlußtermin sich ergebender Massezufluß rechtfertigt für den Insolvenzverwalter eine ergänzende Festsetzung seiner mit der Schlußrechnung beantragten Verwaltervergütung.
BGH - 26.01.2006 - IX ZB 183/04

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gehört auch dann nicht zu den Auslagen, die der Gläubiger nach Rücknahme eines Insolvenzantrages zu tragen hat, wenn keine die Vergütung deckende Masse vorhanden ist.
BGH - 26.01.2006 - IX ZB 231/04

Die vom Insolvenzgericht festgesetzte Vergütung des Insolvenzverwalters darf vor Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses der Masse entnommen werden.
BGH - 17.11.2005 - IX ZR 179/04

Verwertet ein Insolvenzverwalter freihändig eine bewegliche Sache, an der ein Absonderungsrecht eines Sicherungsgebers besteht, so erbringt er dadurch keine Leistung gegen Entgelt an den Sicherungsgeber. Die Verwertungskosten, die der Insolvenzverwalter in diesem Fall kraft Gesetzes vorweg für die Masse zu entnehmen hat, sind kein Entgelt für eine Leistung.
BFH - 18.08.2005 - V R 31/04

Dem Rechtsanwalt steht für seine Tätigkeit im Rahmen einer Insolvenzrechtsbeschwerde eine 20/10 Gebühr nach der Gebührenordnung (BRAGO) zu.
BGH - 16.12.2004 - IX ZB 463/02

Belasten erschwerende Umstände den vorläufigen Insolvenzverwalter in gleicher Weise wie den endgültigen Insolvenzverwalter, sind die deswegen zu gewährenden Zuschläge zum Regelsatz der Vergütung grundsätzlich für beide mit dem gleichen Hundertsatz zu bemessen.
BGH - 04.11.2004 - IX ZB 52/04

Bei Rücknahme des Insolvenzantrags durch den Gläubiger, hat der Schuldner und nicht der Gläubiger die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu tragen.
LG Stuttgart - 31.08.2004 - 10 T 79/03

Der Auslagenpauschsatz kann vom Insolvenzverwalter für jedes angefangene Folgejahr in Höhe von 10 % der gesetzlichen Vergütung gefordert werden, höchstens jedoch in Höhe von € 250 je angefangenem Monat seiner Tätigkeit.
BGH - 23.07.2004 - IX ZB 257/03

Grundlage für die Insolvenzverwaltervergütung ist neben dem Schuldnervermögen auch der Firmenwert des Schuldnerunternehmens.
BGH - 08.07.2004 - IX ZB 589/02

Wird auf einen Eigenantrag des Schuldners, dem die Verfahrenskosten nicht gestundet wurden, das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet und reicht das Schuldnervermögen nicht aus, um Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu decken, so haftet der Staat grundsätzlich nicht für den Ausfall.
BGH - 22.01.2004 - IX ZB 123/03

Siehe auch: Insolvenz


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