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Erteilt ein Mandant den unbedingten Auftrag, im gerichtlichen Verfahren tätig zu werden, lösen bereits Vorbereitungshandlungen die Gebühren für das gerichtliche Verfahren aus, und zwar auch dann, wenn der Anwalt zunächst nur außergerichtlich tätig wird. Für das Entstehen der Geschäftsgebühr ist dann kein Raum mehr. |
BGH - 22.09.2022 - VII ZR 786/21 |
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Dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegt eine Konzeption zugrunde, nach der erst das Gebührenaufkommen des Rechtsanwalts in seiner Gesamtheit geeignet sein muss, sowohl seinen Kostenaufwand als auch seinen Lebensunterhalt abzudecken. Dies soll durch eine Mischkalkulation, also eine Quersubventionierung der weniger lukrativen durch gewinnträchtige Mandate, sichergestellt werden.
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BGH - 13.02.2020 - IX ZR 140/19 |
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Bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines anwaltlichen Zeithonorars, welches um das Sechsfache im Vergleich zur gesetzlichen Vergütung erhöht ist, ist ein maßgeblicher Gesichtspunkt, ob dies auf der Höhe des Stundensatzes oder auf den angefallenen Tätigkeitsstunden beruht. Ist diese Überhöhung auf den hohen Zeitaufwand zurückzuführen, spricht dies gegen eine Sittenwidrigkeit, sofern keine Anhaltspunkte für ein unangemessenes Aufblähen der Arbeitszeit
vorliegen. Ein anwaltlicher Stundensatz i.H.v. EUR 250,- ist nicht zu beanstanden. |
OLG Düsseldorf - 08.01.2019 - 24 U 84/18 |
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Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss der Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist. |
BGH - 13.12.2018 - IX ZR 216/17 |
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Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich entstandene Vergütung einfordern, soweit sie die berechnete Vergütung nicht übersteigt. |
BGH - 22.02.2018 - IX ZR 115/17 |
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Der vorläufige Insolvenzverwalter verwirkt seinen Vergütungsanspruch in der Regel nicht durch Pflichtverletzungen, die er als Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren begeht. |
BGH - 21.09.2017 - IX ZB 28/14 |
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Ergeht im Verhandlungstermin gegen den säumigen Gegner ein Versäumnisurteil, entsteht für den Anwalt eine volle Terminsgebühr nur dann, wenn über die Stellung des Antrags auf Erlass des Versäumnisurteils hinaus eine inhaltliche Erörterung stattgefunden hat. Zur Glaubhaftmachung dieses Umstandes kann eine anwaltliche Versicherung ausreichen; aus dem Sitzungsprotokoll muss sich die Erörterung nicht ergeben. |
OLG Frankfurt - 24.07.2017 - 6 W 47/17 |
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Der Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatungen für Personen anbieten, die einen Verkehrsunfall erlitten haben. |
BGH - 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 42/16 |
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Ein Rechtsanwalt, der sich selbst und zugleich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung vertritt, deren Geschäftsführer er ist, kann in dem ihn betreffendenden Kostenfestsetzungsverfahren Kosten für eine Rechtsanwältin aus seiner Kanzlei, die sich zusätzlich für ihn bestellt hat, nur geltend machen, wenn die zusätzliche Vertretung notwendig war. |
BGH - 20.06.2017 - VI ZB 55/16 |
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Kündigt der Revisionsanwalt nach Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde das Mandat, weil er dem Rechtsmittel aufgrund einer inhaltlich zutreffenden Be-gutachtung keine Erfolgsaussichten beimisst und darum die von dem Mandanten gewünschte Begründung und Durchführung der Nichtzulassungsbeschwerde ablehnt, verliert er seinen Vergütungsanspruch gegen den Mandanten nicht. |
BGH - 16.02.2017 - IX ZR 165/16 |
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Der allgemeine Prozessaufwand, wie z.B. die Prozessvorbereitung durch Durcharbeiten des Prozessstoffes, Fertigung von Schriftsätzen, Recherchen, Sammlung und Sichtung von Tatsachen und Beweismaterial, stellt für die Partei grundsätzlich keinen im Wege der Kostenfestsetzung erstattungsfähige Position dar. Zu den grundsätzlich insoweit jedoch erstattungsfähigen Kosten der Partei für die Prozessvorbereitung zählen hingegen Fotokopien, Post - und Telekommunikationsdienstleistungen, wenn diese für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig waren. Allerdings hängt die Erstattungsfähigkeit von Telefon-, Kopier- und Portokosten von einer ausreichenden Darlegung des Antragstellers ab. Für Pauschalen - wie sie das RVG vorsieht - ist bezüglich der Partei jedoch kein Raum; Pauschalvergütungen können nur Rechtsanwälte und Rechtsbeistände verlangen.
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OLG Celle - 03.01.2014 - 2 W 275/13 |
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Lehnt der Rechtsanwalt aufgrund der von ihm auftragsgemäß vorzunehmenden, inhaltlich zutreffenden Rechtsprüfung die Begründung einer Berufung, die nach Kündigung des Mandats durch den Mandanten von einem anderen Anwalt vorgenommen wird, ab, verliert er nicht seinen Vergütungsanspruch. |
BGH - 26.09.2013 - IX ZR 51/13 |
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Nach der Rechtsprechung des BGH, kann zwar der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts bei Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrags nur in besonderen Ausnahmefällen entfallen. Doch kann es dem Rechtsanwalt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter dem Gesichtspunkt des Dolo-Agit-Einwandes verwehrt sein, eine Vergütung für seine pflichtwidrige Tätigkeit geltend zu machen, die einen Anspruch des Mandanten auf den Ersatz eines Schadens nach sich zieht, der gerade im Anfall der betreffenden Anwaltsgebühr besteht. Die ist u.a. dann der Fall, wenn die in Rechnung gestellte Anwaltstätigkeit infolge anwaltlichen Fehlverhaltens für den Mandanten nutzlos ist. |
OLG Frankfurt - 04.09.2013 - 7 U 165/11 |
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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, kann zwar der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts bei Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrags nur in besonderen Ausnahmefällen entfallen. Doch kann es dem Rechtsanwalt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter dem Gesichtspunkt des Dolo-Agit-Einwandes verwehrt sein, Vergütung für eine pflichtwidrige Tätigkeit geltend zu machen, die einen Anspruch des Mandanten auf den Ersatz eines Schadens nach sich zieht, der gerade im Anfall der betreffenden Anwaltsgebühr besteht. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die in Rechnung gestellte Anwaltstätigkeit infolge anwaltlichen Fehlverhaltens für den Mandanten nutzlos ist. |
OLG Frankfurt - 04.09.2013 - 7 U 165/11 |
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Ein Rechtsanwalt ist nach Treu und Glauben verpflichtet, den Mandanten ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung aufzuklären, wenn diese das vom Mandanten verfolgte Ziel wirtschaftlich sinnlos erscheinen lässt, weil die Kosten der anwaltlichen Vertretung in einem krassen Missverhältnis zu dem erreichbaren wirtschaftliche Vorteil stehen. |
LG Duisburg - 12.10.2012 - 7 S 51/12 |
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Erhält der Rechtsanwalt nach einer internen Gutachtenerstattung vom Mandanten einen Anschlussauftrag zu einer Geschäftsbesorgung im Außenverhältnis, muss er den Mandanten darauf hinweisen, dass er für diese Tätigkeit nach Gegenstandswert abzurechnen gedenkt, wenn für die Gutachtenerstattung zuvor eine Vergütung und Stundensatz vereinbart war. Unterbleibt der Hinweis, verstößt der Rechtsanwalt gegen Treu und Glauben, wenn er vom Mandanten die Bezahlung einer nach Gegenstandswert berechneten Honorarforderung verlangt, weil er diese wegen des Verstoßes gegen die Hinweispflicht zurückzuerstatten hätte. |
OLG Hamm - 11.10.2012 - 28 U 88/11 |
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Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1,3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war, und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % der gerichtlichen Überprüfung entzogen. |
BGH - 11.07.2012 - VIII ZR 323/11 |
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Ist eine anwaltliche Honorarabrechnung auf Stundenlohnbasis unwirksam, kann derRechtsanwalt sein Honorar erneut auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften des RVG abrechnen. |
OLG Koblenz - 11.07.2012 - 2 U 1023/11 |
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Bei Rahmengebühren im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG, zu denen die Geschäftsgebühr im Sinne der Nr. 2300 VV RVG zählt, steht dem Rechtsanwalt ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 % zu. |
BGH - 08.05.2012 - VI ZR 273/11 |
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Die Klausel in einer Rechtsanwaltsvergütungsvereinbarung, dass "die vereinbarte Vergütung unter Umständen die gesetzliche Gebühren übersteigt und eine eventuelle Gebührenerstattung durch den Gegner auf die gesetzliche Gebühr beschränkt ist", ist nicht sittenwidrig, sondern entspricht den Vorgaben des § 3 Abs. 1 RVG. Die Formulierung, dass die vereinbarte Vergütung "unter Umständen" die gesetzlichen Gebühren übersteigt, ist nicht irreführend. |
OLG München - 03.05.2012 - 24 U 646/10 |
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Für die Einleitung eines Mahnverfahrens kann der Zwangsverwalter nicht die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts abrechnen, weil es sich nicht um eine Tätigkeit handelt, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Zwangsverwalter einem Rechtsanwalt übertragen hätte. |
BGH - 26.04.2012 - V ZB 1554/11 |
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Ein Rechtsanwalt kann nur dann die Erhöhung der 1,3fachen Geschäftsgebühr auf eine 1,5fache Gebühr verlangen, wenn die Voraussetzungen von Nr. 2300 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG vorliegen, d. h. die Tätigkeit umfänglich oder schwierig war. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung. |
OLG Celle - 28.12.2011 - 14 U 107/11 |
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Die Terminsgebühr für eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts kann in einem Berufungsverfahren, in dem ein Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO erteilt wird, dann anfallen, wenn die Besprechung bereits vor Erteilung des Hinweises geführt wurde. Betrifft eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts mehrere zwischen den Parteien anhängige Verfahren, fällt die Terminsgebühr in jedem der Verfahren gesondert an, berechnet nach den jeweiligen Streitwerten der betroffenen Verfahren. |
BGH - 13.12.2011 - II ZB 4/11 |
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Die in Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG vorgesehene Terminsgebühr kann auch in solchen Verfahren anfallen, in denen eine mündliche Verhandlung für den Fall vorgeschrieben ist, dass eine Partei sie beantragt. |
BGH - 02.11.2011 - XII ZB 458/10 |
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Den Ersatz von Rechtsanwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung kann ein Verkehrsunfallgeschädigter vom Schädiger nicht fordern, da diese nicht vom Schutzzweck des § 249 BGB umfasst sind.
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind solche Kosten nur dann zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforderlich und zweckmäßig war; das ist nicht der Fall, wenn die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage umstandslos erteilt. Es bedarf dann der Darlegung, warum die Partei die Zusage nicht selbst hätte einholen können.
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OLG Karlsruhe - 13.10.2011 - 1 U 105/11 |
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Eine auf eine (unwirksame) anwaltliche Honorarvereinbarung gestützte Honorarklage hemmt wegen des einheitlichen Streitgegenstands auch die Verjährung des gesetzlichen Vergütungsanspruchs. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt in der Klageschrift nicht auch zu den Voraussetzungen des gesetzlichen Gebührenanspruchs vorträgt.
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OLG Hamm - 11.10.2011 - 28 U 78/11 |
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Erfüllt eine Rechtsanwaltsgesellschaft nicht das Erfordernis der mehrheitlichen Geschäftsführung durch Rechtsanwälte, ist die GmbH daran gehindert, über den Umfang reiner Nebendiensleistungen hinaus Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Dienstverträge und damit in Verbindung stehende Honorarabreden sind daher nichtig. |
OLG Bremen - 30.09.2011 - 2 U 41/11 |
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Kündigt der Rechtsanwalt das Mandatsverhältnis, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst zu sein, steht ihm ein Anspruch auf Vergütung insoweit nicht zu, als der Mandant einen anderen Prozessbevollmächtigten neu bestellen muss, mit dessen Vergütung auch die Tätigkeit des kündigenden Anwalts abgegolten wäre.Von einem Interessenwegfall ist auch auszugehen, soweit die aufgrund der Kündigung neu beauftragten Rechtsanwälte fristgebundene Verfahrenshandlungen nicht mehr vornehmen, fristgebundene Erklärungen nicht mehr abgeben und an vergangenen Terminen nicht mehr teilnehmen können, wenn mit der ihnen geschuldeten gesetzlichen Vergütung auch diese Handlungen abgegolten gewesen wären. |
BGH - 29.09.2011 - IX ZR 170/10 |
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Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen fallen nach Maßgabe des RVG für einen Terminsvertreter nur an, wenn dieser von der Partei selbst beauftragt wird, nicht aber, wenn deren Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen den Auftrag zur Terminvertretung erteilt. |
BGH - 13.07.2011 - IV ZB 8/11 |
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Der Rechtsanwalt verliert seinen Honoraranspruch, wenn er das Mandatsverhältnis kündigt, nachdem ihm der Mandant zu Recht den Vorwurf zögerlicher Bearbeitung gemacht hat. |
OLG Düsseldorf - 27.06.2011 - I-24 U 193/10 |
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Dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG kann auch vorliegen, wenn mehrere Auftraggeber einen Rechtsanwalt an unterschiedlichen Tagen beauftragen. |
BGH - 21.06.2011 - VI ZR 73/10 |
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Wer aufgrund schwerwiegender Straftaten charakterlich ungeeignet ist, fremdes Vermögen zu verwalten, und gleichwohl die Bestellung zum Insolvenzverwalter annimmt, kann von einer Vergütung ausgeschlossen sein. |
BGH - 09.06.2011 - IX ZB 248/09 |
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Ist mit Stundenhonorar abgerechneter Zeitaufwand teilweise überflüssig oder nicht nachweislich angefallen, so geht dies zu Lasten des Rechtsanwalts und seine Kostenrechnung ist entsprechend zu kürzen. Ungeklärte Bearbeitungszeiten geben nur dann Anlass, den gesamten aufgezeichneten Zeitaufwand anzuzweifeln, wenn wegen der Häufung von Unrichtigkeiten und Ungereimtheiten von betrügerischem Handeln des Rechtsanwalts auszugehen ist. |
OLG Düsseldorf - 07.06.2011 - 24 U 183/05 |
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Einigen sich die Parteien außergerichtlich und ohne Beteiligung ihrer Prozessbevollmächtigten über den Gegenstand eines Rechtsstreits, kann eine Besprechung zwischen den Rechtsanwälten der Parteien über die Beendigung des Rechtsstreits zum Entstehen einer Terminsgebühr führen. |
LAG Berlin - 26.04.2011 - 17 Ta (Kost) 6030/11 |
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Unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens sind Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten - unabhängig von der Frage, ob es hierbei um eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 RVG handelt - nicht zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Einholung der Deckungszusage nicht erforderlich war. |
BGH - 09.03.2011 - VIII ZR 132/10 |
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Eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführte Rechtsanwaltssozität ist eine parteifähige Vereinigung im Sinne des Prozeßkostenhilferechts. Die Durchsetzung von Gebührenforderungen rechtsberatender Berufe berührt keine allgemeinen Interessen. |
BGH - 10.02.2011 - IX ZB 145/09 |
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Für die Mitwirkung an der Erledigung des Verfahrens kann es genügen, wenn der Verteidiger seinem Mandanten rät, zu dem erhobenen Vorwurf zu schweigen, und dies der Verwaltungsbehörde mitteilt. Dies gilt nicht, wenn unabhängig von der Einlassung des Betroffenen offenkundig ist, daß dieser die ihm vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben kann. |
BGH - 20.01.2011 - IX ZR 123/10 |
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Dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls steht kein Schadensersatzanspruch wegen der Kosten zu, die im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer durch einen vom Geschädigten beauftragten Rechtsanwalt entstanden sind. |
OLG Celle - 12.01.2011 - 14 U 78/10 |
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Das in den Versicherungsbedingungen (§ 5 ARB 94) enthaltene Leistungsversprechen des Rechtsschutzversicherers erfaßt auch die Rechtsanwaltsvergütung, die durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts in einem Zivilrechtsstreit entsteht. |
BGH - 10.11.2010 - IV ZR 188/08 |
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Der Auftraggeber eines Rechtsanwalts kann den aus einem Anwaltsdienstvertrag entstandenen anwaltlichen Vergütungsanspruch nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung kürzen; denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung . Der vereinbarte Vergütungsanspruch wird deshalb auch dann geschuldet, wenn die Dienstleistung in ihrer Qualität beeinträchtigt gewesen ist. |
OLG Düsseldorf - 18.10.2010 - 24 U 50/10 |
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Der Auftraggeber eines Rechtsanwalts kann den aus einem Anwaltsdienstvertrag entstandenen anwaltlichen Vergütungsanspruch nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung kürzen; denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung. Der vereinbarte Vergütungsanspruch wird deshalb auch dann geschuldet, wenn die Dienstleistung in ihrer Qualität beeinträchtigt gewesen ist. |
OLG Düsseldorf - 18.10.2010 - I-24 U 50/10 |
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Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß ein Rechtsanwalt seine Vergütung nicht allein deshalb verliert, weil sich die von ihm vertretene Auffassung im gerichtlichen Verfahren nicht durchsetzt. |
LG Aachen - 21.09.2010 - 7 S 56/10 |
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Bespricht der Anwalt des Anspruchsgegners mit dem Anwalt des Anspruchstellers, dem ein Klagauftrag erteilt ist, die Angelegenheit, um diese außergerichtlich zu erledigen, so verdient er damit die Terminsgebühr jedenfall dann, wenn sein Auftrag die Rechtsverteidigung in einem etwaigen Klageverfahren umfaßt. |
BGH - 01.07.2010 - IX ZR 198/09 |
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Nur auf Verlangen des Mandanten hat ein Rechtsanwalt die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung für die Bearbeitung des Mandats mitzuteilen. |
OLG Stuttgart - 29.06.2010 - I-24 U 212/09 |
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Die Einholung einer Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers durch einen Rechtsanwalt wird regelmäßig für den Mandanten als Serviceleistung erbracht, ohne das der Mandant hierfür einen Auftrag erteilen muß und Kosten entstehen. |
AG Schwäbisch Hall - 06.05.2010 - 6 C 20/10 |
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Ein Stundensatz bis zu 250 € in der Vergütungsvereinbarung mit einem Strafverteidiger begegnet keinen Bedenken. |
OLG Koblenz - 26.04.2010 - 5 U 1409/09 |
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Der Festsetzung einer Termins- und Einigungsgebühr zu Gunsten des beigeordneten Rechtsanwalts steht nicht entgegen, dass dieser nicht persönlich den Termin wahrgenommen hat, sondern sich im Termin in Untervollmacht durch einen anderen Rechtsanwalt hatte vertreten lassen. |
OLG Köln - 29.03.2010 - 4 WF 32/10 |
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Wird zugunsten des Rechtsanwalts ein Stundenhonorar vereinbart, hat er die während des abgerechneten Zeitintervalls erbrachten Leistungen konkret und in nachprüfbarer Weise darzulegen. Ein gehobenes Einkommen, wie es erfolgreiche Rechtsanwälte erwarten dürfen, erfordert im Regelfall ein Zeithonorar von 250 € je Stunde. Bereits im Jahr 1989 sollen renommierte Wirtschaftsanwälte Stundenhonorare von 500 bis 750 DM verlangt haben. Vor diesem Hintergrund haben hoch angesehene Kanzleien im Jahre 2001 Stundenhonorare von 1.300 DM berechnet. Freilich verkennt der Senat nicht, dass auch deutlich geringere Stundensätze in der Praxis durchaus verbreitet sind. |
BGH - 04.02.2010 - IX ZR 18/09 |
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Die aus dem Überschreiten des fünffachen Satzes der gesetzlichen Gebühren herzuleitende Vermutung der Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars kann durch die Darlegung entkräftet werden, daß die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. |
BGH - 04.02.2010 - IX ZR 18/09 |
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Bei einer Verkehrsunfallsache gehört die Einholung einer Deckungszusage durch den mandatierten Anwalt bei dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten zur Hauptsache und ist nicht besonders zu vergüten, da es sich nicht um eine besondere Angelegenheit im Sinne des Gebührengesetzes handelt (§ 19 RVG). |
LG Koblenz - 02.02.2010 - 6 S 236/09 |
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Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, nach der Rechtsanwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit ein Honorar von € 150 je Stunde erhält, ist auch dann nicht sittenwidrig (§ 138 BGB), wenn durch den erheblichen Zeitaufwand bei der Bearbeitung der Angelegenheit der auf Stundenbasis berechnete Zahlungsanspruch denjenigen, der sich bei einer streitwertabhngigen Berechnung ergeben würde, deutlich übersteigt.
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OLG Celle - 18.11.2009 - 3 U 115/09 |
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Bei der Neuregelung des § 15 a RVG handelt es sich um eine Gesetzesänderung, auf die die Übergangsregelung des § 60 Abs.1 RVG Anwendung findet. |
OLG Celle - 26.08.2009 - 2 W 240/09 |
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Verletzt ein Rechtsanwalt seine gesetzliche Belehrungspflicht, wonach er seinen Mandanten vor Aufragsübernahme darauf hinzuweisen hat, daß sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 49 b Abs.5 BRAO), muß der Mandant zur Begründung seines Schadensersatzanspruchs keinen bestimmten anderen Anwalt namentlich bezeichnen und behaupten, daß dieser bereit gewesen wäre, das Mandat zu anderen, günstigeren Bedingungen abzurechnen. |
OLG Hamm - 16.06.2009 - 28 U 1/09 |
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Ausnahmsweise muß die Anwaltsrechnung nicht die Bezeichnung der abgerechneten Angelegenheit enthalten, wenn der Mandant genau erkennen kann, welche Leistung er bezahlen soll. |
OLG Düsseldorf - 04.06.2009 - I-24 U 111/08 |
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Pauschal- oder Zeithonorare, die ein Rechtsanwalt mit seinem Auftraggeber als Vergütung für seine vorgerichtliche Tätigkeit vereinbart hat, sind keine Geschäftsgebühren im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und damit auch nicht auf die im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr anzurechnen. |
OLG München - 24.04.2009 - 11 W 1237/09 |
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Beim Fehlen einer vertraglichen Grundlage kommt ein Gebührenanspruch des Rechtsanwalts nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht. |
OLG Celle - 04.02.2009 - 3 U 178/08 |
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Ergreift ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten die einzig richtige Maßnahme, ohne den Mandanten zuvor aufzuklären, so läßt die unterbliebene Aufklärung den Honoraranspruch des Anwalts nicht entfallen. |
LG Göttingen - 22.01.2009 - 8 S 19/07 |
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Tritt ein Rechtsanwalt mit wirksamer Zustimmung des Mandanten Vergütungsansprüche an einen Dritten ab, so kann er an diesen jedenfalls nicht ohne Einverständnis des Mandanten das Billigkeitsermessen zur Bestimmung einer Rahmengebühr delegieren. |
BGH - 04.12.2008 - IX ZR 219/07 |
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Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird, eine Mitwirkung bei dem Abschluß eines Einigungsvertrages bedeuten (Nr.1000 RVG VV). |
BGH - 20.11.2008 - IX ZR 186/07 |
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Gegen den Anspruch des Mandanten auf Auszahlung von Fremdgeldern darf der Rechtsanwalt ausnahmsweise mit der Honorarforderung aus einem anderen Mandat aufrechnen, wenn ein solches Vorgehen nicht gegen Treu und Glauben im Rechtsverkehr verstößt. |
OLG Düsseldorf - 14.10.2008 - I-24 U 146/07 |
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Hat ein Rechtsanwalt die Kündigung eines geschlossenen Anwaltsvertrages durch vertragswidriges Verhalten veranlaßt und muß der Auftraggeber des Rechtsanwalts einen anderen Prozeßbevollmächtigten neu bestellen, für den die gleichen Gebühren nochmals entstehen, führt dies zum Untergang des Vergütungsanspruchs des erstbeauftragten Anwalts, ohne das es einer Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen bedarf. |
OLG Rostock - 12.08.2008 - 1 U 157/08 |
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Ein Rechtanwalt hat die Möglichkeit bei einer nachträglichen Neuberechnung seines Honorars einen höheren Gegenstandswert als Berechnungsgrundlage für seine neue Rechnung zu nehmen. |
OLG Düsseldorf - 24.06.2008 - I-24 U 204/07 |
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Ist der Mandant Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung und ist dies dem Rechtsanwalt bekannt, darf der Mandant erwarten, ungefragt über nicht gedeckte Honoraransprüche aufgeklärt zu werden. |
OLG Düsseldorf - 08.05.2008 - I-24 U 211/07 |
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Bereits vor dem 18.Dezember. 2007 konnten Vergütungsansprüche von Rechtsanwälten mit wirksamer Zustimmung des Schuldners auch an Nichtanwälte abgetreten werden, ohne daß es unter dieser Voraussetzung auf eine rechtskräftige Feststellung der Forderung und einen erfolglosen Vollstreckugsversuch ankam. |
BGH - 24.04.2008 - IX ZR 53/07 |
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Der mittlere Gebührensatz muß von einem Rechtsanwalt in durchschnittlichen Fällen als ein fester, von diesem nicht zu überschreitender Wert verstanden werden. Ein Spielraum des Anwalts zur Bestimmung einer höheren Gebühr besteht nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die geeignet sind, eine Gebührenerhöhung zu rechtfertigen. In diesem Fall muß der Anwalt den abweichenden Gebührensatz begründen. |
OLG Düsseldorf - 11.02.2008 - I-24 U 104/07 |
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Die Fälligkeit einer Rechtsanwaltsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 8 Abs.1 Satz 2 RVG) tritt nicht dadurch ein, daß seitens des Gerichts für einen Zeitraum von über drei Monaten keine verfahrensrechtlichen Maßnahmen getroffen werden. |
LG Karlsruhe - 22.11.2007 - 5 O 147/05 |
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Den Mandanten trifft die Beweislast dafür, daß der Rechtsanwalt seiner Hinweispflicht aus § 49 Absatz 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) nicht nachgekommen ist. Der Anwalt muß allerdings konkret darlegen, in welcher Weise er belehrt haben will. |
BGH - 11.10.2007 - IX ZR 105/06 |
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Aus besonderen Umständen des Einzelfalls kann sich nach Treu und Glauben für einen Rechtsanwalt die Verpflichtung ergeben, seinen Auftraggeber auch ungefragt über die voraussichtliche Höhe seines Honorars aufzuklären. Tut er dies nicht, verliert er seinen Honoraranspruch. |
OLG Saarbrücken - 12.09.2007 - 1 U 676/06 |
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Ein Verstoß des Rechtsanwalts gegen die gesetzliche Hinweispflicht zur Abhängigkeit der Höhe seines Honorars vom Gegenstandswert ( § 49 b Abs.5 BRAO) kann allenfalls dann zu einer Schadensersatzverpflichtung führen, wenn der Mandant sich bei richtiger Beratung so verhalten hätte, daß es nicht zu einem Schadenseintritt gekommen wäre. Hierbei sind die Regeln des Anscheinsbeweises unanwendbar, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung verschiedene Verhaltensweisen ernsthaft in Betracht kommen. |
OLG Hamburg - 18.06.2007 - 12 U 51/06 |
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Die Aufrechnungslage zwischen dem Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts und dem Anspruch des Mandanten auf Herausgabe eingezogener Gelder entsteht frühestens dann, wenn der Rechtsanwalt das Geld in Empfang genommen hat. |
BGH - 14.06.2007 - IX ZR 56/06 |
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Ein Rechtsanwalt, der seinem Mandanten vor Übernahme des Auftrags schuldhaft nicht darauf hinweist, daß sich die für seine Tätigkeit zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, ist dem Mandanten zum Ersatz des hierdurch verursachten Schadens verpflichtet. |
BGH - 24.05.2007 - IX ZR 89/06 |
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Entstehen einem Mandanten durch schuldhaftes anwaltliches Fehlverhalten
Rechtskosten, die bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Anwaltsvertrages nicht angefallen wären, entfällt dadurch wegen schuldhafter Pflichtverletzung ein Vergütungsanspruch des Anwalts.
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OLG Köln - 12.04.2007 - 9 W 35/06 |
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Entstehen einem Versicherungsnehmer durch schuldhaftes anwaltliches Fehlverhalten Rechtskosten, die bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Anwaltsvertrages nicht angefallen wären, entfällt dadurch wegen schuldhafter Pflichtverletzung ein Vergütungsanspruch des Anwalts. |
OLG Köln - 12.04.2007 - 9 W 35/06 |
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Als Zwangsverwalter eingesetzte Rechtsanwälte und Rechtsbeistände sind bei der Bemessung der Vergütung nach Zeitaufwand grundsätzlich gleich zu behandeln.
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BGH - 15.03.2007 - V ZB 117/06 |
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Die Abtretung einer Anwaltsgebührenforderung an einen Rechtsanwalt ist ohne Zustimmung des Mandanten wirksam. |
BGH - 01.03.2007 - IX ZR 189/05 |
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Für die wirksame Abtretung einer Rechtsanwaltsgebührenforderung an einen Dritten müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein : Einwilligung des Mandanten, rechtskräftige Forderungsfeststellung und ein erster erfolgloser Vollstreckungsversuch. |
LG Stuttgart - 28.02.2007 - 13 S 304/06 |
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Es ist nicht unbillig, wenn ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bei der Regulierung eines durchschnittlichen Verkehrsunfalls eine Geschäftgebühr in Höhe von 1,3 berechnet. |
BGH - 31.10.2006 - VI ZR 261/05 |
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Ein Prozeßfinanzierungsvertrag, der die Betreibung einer anwaltlichen Honorarforderung zum Gegenstand hat, ist ohne Einwilligung des Mandanten nichtig. |
LG Bonn - 25.08.2006 - 15 O 198/06 |
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Der anwaltliche Honoraranspruch ist grundsätzlich nicht von der Qualität der erbrachten Leistungen des Rechtsanwalts abhängig. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Anwalt das Mandat kündigt oder eine Kündigung des Mandanten provoziert und der Mandant aufgrund der Kündigung einen anderen Rechtsanwalt in der selben Sache beauftragen muß und das Honorar erneut anfällt. |
OLG Koblenz - 12.06.2006 - 12 U 315/05 |
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Die Mindestvergütung in Höhe von 600 Euro fällt für die gesamte Tätigkeit des Verwalters nur einmal während des Zwangsverwaltungsverfahrens an. |
BGH - 01.06.2006 - V ZB 29/06 |
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Der gewerbliche Erbenermittler hat gegen die von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung. |
BGH - 23.02.2006 - III ZR 209/05 |
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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schuldet ein Rechtsanwalt seinem Mandanten keinen Hinweis auf die Höhe der anfallenden Vergütung. |
BGH - 14.12.2005 - IX ZR 210/03 |
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Wird im Ehescheidungsverfahren ein Abfindungsvergleich geschlossen und soll der Vergleichsbetrag dem Lebensunterhalt einer Partei dienen, ist es dem Rechtanwalt der Partei verwehrt den erhaltenen Betrag mit seinen Honoraransprüchen zu verrechnen und nicht in voller Höhe an seinen Mandanten auszukehren. |
OLG Düsseldorf - 28.07.2005 - I-24 U 45/05 |
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Die Bearbeitung einfacher Verkehrsunfallmandate kann eine unterdurchschnittliche anwaltliche Tätigkeit sein, sodaß eine Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit einem Satz von weniger als 1,3 anfällt. |
LG Coburg - 06.05.2005 - 32 S 25/05 |
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Fehler eines Anwalts können zu einem Fortfall der Vergütungsforderung führen, wenn die anwaltliche Tätigkeit letztlich nutzlos war, und darüber hinaus eine Ersatzpflicht für den aus der Vertragsbeendigung resultierenden Schaden nach sich ziehen. |
OLG Koblenz - 24.02.2005 - 5 U 680/04 |
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Vereinbart ein Strafverteidiger eine Vergütung, die mehr als das Fünffache über den gesetzlichen Höchstgebühren liegt, spricht eine Vermutung dafür, daß sie unangemessen hoch ist und das gesetzliche Mäßigungsverbot der Gebührenordnung (BRAGO) verletzt. |
BGH - 27.01.2005 - IX ZR 273/02 |
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Wird vom Zwangsverwalter eine Wohnung zwangsgeräumt, berechnet sich die Vergütung in der Zeit des Leerstandes nach dem Umfang der Verwaltertätigkeit. |
BGH - 05.11.2004 - IXa ZB 202/03 |
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Die Vergütung eines Rechtsanwalts kann wegen einer mangelhaften Leistung des Anwalts weder gekürzt werden noch ganz entfallen. |
BGH - 15.07.2004 - IX ZR 256/03 |
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Die Frage, ob die vereinbarte Vergütung über der gesetzlichen Vergütung liegt, läßt sich regelmäßig erst nach Beendigung der anwaltlichen Tätigkeit beantworten. |
BGH - 08.06.2004 - IX ZR 119/03 |
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Ein nicht mehr zugelassener Rechtsanwalt hat weiterhin das Recht anwaltliche Kostenrechnungen für Leistungen zu erstellen, die er während seiner Zulassung erbracht hat. |
BGH - 06.05.2004 - IX ZR 85/03 |
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Ist ein Rechtsanwalt gleichzeitig auch Steuerberater und kann seine Vergütung sowohl nach den gesetzlichen Vergütungsregelungen der Rechtsanwälte oder der Steuerberater abrechnen, richtet sich die Anwendung der jeweiligen Vergütungsordnung nach dem Schwerpunkt der von ihm erbrachten Leistung. |
OLG Düsseldorf - 23.03.2004 - 23 U 66/03 |
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Honorarforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht bei dem Gericht des Kanzleisitzes geltend gemacht werden. |
BGH - 11.03.2004 - IX ZR 202/03 |
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Das Honorar steht einem Rechtsanwalt auch bei Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages zu, sofern seine Leistung nicht grob fehlerhaft oder unbrauchbar ist. |
OLG Schleswig - 05.02.2004 - 11 U 108/02 |
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Die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung durch einen Rechtsanwalt ist ein gesondertes Mandat im Sinne des Gebührenrechts und vom Mandanten zu vergüten. Die entstehenden Kosten sind jedoch keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung, da sie der Versicherungsnehmer selbst verursacht, obwohl die Möglichkeit bestand, das Verfahren mit eigenen Mitteln zu bestreiten. |
LG Berlin - 17.04.2000 - 58 S 428/99 |
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Ein Rechtsanwalt hat nicht die Verpflichtung seinen Mandanten ungefragt über die Höhe der Anwaltsgebühren aufzuklären. |
OLG Hamm - 16.12.1999 - 28 U 94/99 |
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Durch Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages verliert der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gegen den Mandanten grundsätzlich nicht. |
LG Hildesheim - 15.07.1999 - 1 S 63/99 |
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Die Aufrechnung mit einem verjährtem Vergütungsanspruch des Anwalts setzt voraus, daß im unverjährtem Zeitraum eine der Vergütungsordnung entsprechende Rechnung erteilt wurde. |
OLG Köln - 22.07.1997 - 17 U 7/97 |
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Ein Rechtsanwalt ist in der Regel nicht dazu verpflichtet ungefragt zur Höhe der bei ihm enstehenden Kosten Stellung zu nehmen. |
OLG Köln - 12.03.1997 - 17 U 85/96 |
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Muß ein Mandant nach der Mandatskündigung durch einen Rechtsanwalt einen weiteren Rechtsanwalt beauftragen und entstehen die bisher angefallenen Rechtsanwaltsgebühren noch einmal, hat der erste Rechtsanwalt in der Regel keinen Anspruch auf Bezahlung seiner Vergütung. |
OLG Karlsruhe - 08.03.1994 - 3 U 45/93 |
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Der Honoraranspruch eines Rechtsanwalt besteht trotz Schlechterfüllung des Vertrages mit dem Mandanten, eine Minderung findet grundsätzlich nicht statt. |
OLG Hamm - 07.11.1991 - 28 U 312/89 |
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Kündigt ein Rechtsanwalt das Mandat, erlischt sein Vergütungsanspruch, wenn seine bisherigen Leistungen für den Mandanten wirtschaftlich nicht mehr verwertet werden können und nutzlos geworden sind. |
BGH - 08.10.1981 - III ZR 190/79 |
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Kündigt ein Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag und sind damit seine bisherigen Leistungen für den Mandanten nicht mehr von Interesse, hat er keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. |
OLG Düsseldorf - 21.07.1978 - 8 U 115/76 |
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Siehe auch: Gebühren, Honorar, Kosten |