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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Werbung

Bei Ausscheiden des promovierten Namensgebers einer als Steuerberatungsgesellschaft anerkannten Partnerschaft sind die verbleibenden Partner bei Einwilligung des Ausgeschiedenen oder seiner Erben auch dann zur Fortführung des bisherigen Namens der Partnerschaft mit dem Doktortitel des Ausgeschiedenen befugt, wenn keiner von ihnen promoviert hat.
BGH - 08.05.2018 - II ZB 27/17

Ein Notar ist nicht berechtigt, anstatt der gesetzlich bestimmten Amtsbezeichnung ("Notar") eine andere Bezeichnung ("Notariat") zu verwenden.
BGH - 23.04.2018 - NotZ(Brfg) 6/17

Die Werbeaussage eines Anwalts, er sei "spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht", ist irreführend, wenn dem Anwalt die Befugnis zur Führung des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht"nicht verliehen worden ist und er auch nicht darlegen kann, sämtliche Voraussetzungen für die Verleihung dieser Befugnis zu erfüllen.
OLG Frankfurt - 30.04.2015 - 6 U 3/14

Wirbt ein Rechtsanwalt mit der Prüfung von Steuerbescheiden und unterschreitet er dabei die Gebühren, indem er für die Prüfung eines Steuerbescheids unabhängig vom Umfang der Tätigkeit einen Pauschalpreis verlangt, so verstößt er damit gegen § 49b Abs.1 S.1 BRAO.
OLG Nürnberg - 18.11.2014 - 3 U 954/14

Die Übersendung einer E-Mail mit werbendem Inhalt an einen Rechtsanwalt, der seine E-Mails aus berufsrechtlichen Gründen sorgfältig lesen muss, ist unzulässig.
AG Leipzig - 18.07.2014 - 107 C 2154/14

Gemäß § 43b BRAO ist Werbung einem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Ein Werbeverbot kann zum Schutz des potentiellen Mandanten vor einer Beeinträchtigung seiner Entscheidungsfreiheit durch Belästigung, Nötigung und Überrumpelung gerechtfertigt sein. Dabei sind neben der Beeinträchtigung der Unabhängigkeit, der Würde oder der Integrität der Rechtsanwaltschaft auch Art und Grad der Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers durch Form, Inhalt oder das verwendete Mittel der Werbung zu berücksichtigen. Außerdem kommt es darauf an, ob und inwieweit die Interessen des Verbrauchers deshalb nicht beeinträchtigt sind, weil er sich in einer Situation befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung Nutzen bringen kann.
BGH - 10.07.2014 - I ZR 188/12

Nutzt der Anwalt eines auf Auskunft klagenden Anlegers die Daten eigenmächtig, d. h. ohne eine dahingehende Beauftragung durch den Anleger im Rahmen der Verfolgung von dessen Interessen, zur Werbung um konkrete Mandate, liegt darin ein Missbrauch der Daten.
OLG Köln - 17.01.2014 - 6 U 167/13

Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet. Ein Verstoß liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Adressat einerseits durch das Schreiben weder belästigt, genötigt oder überrumpelt wird und er sich andererseits in einer Lage befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung hilfreich sein kann.
BGH - 13.11.2013 - I ZR 15/12

Ein Rechtsanwalt ist regelmäßig verpflichtet, im Impressum seines Internetauftritts die Mandanten vor Erbringung seiner Dienstleistung den Namen, die Anschrift und den räumlichen Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung mitzuteilen. Insoweit liegt ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor, wenn er nicht hinreichend über den räumlichen Geltungsbereich aufklärt.
OLG Hamm - 28.02.2013 - 4 U 159/12

Solange der Umstand, dass es für die Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten keiner gesonderten Zulassung bedarf, für die angesprochenen Verkehrskreise keine Selbstverständlichkeit darstellt, verstößt ein Rechtsanwalt, dem vor dem 1. Juni 2007 eine solche Zulassung erteilt worden ist und der hierauf in einem Zusatz zur Namensleiste seines Briefkopfs hinweist, nicht gegen das Irreführungsverbot nach § 5 Abs. 1 UWG.
BGH - 20.02.2013 - I ZR 146/12

Erbringt ein Rechtsanwalt zu einem überwiegenden Teil seiner Berufstätigkeit Hilfeleistungen in Steuersachen und ist deshalb die Angabe "Steuerbüro" in seiner Kanzleibezeichnung objektiv zutreffend, so ist diese Angabe nicht allein deshalb als irreführend zu verbieten, weil ein Teil der an diesen Dienstleistungen interessierten Verbraucher aus der Angabe "Steuerbüro" den unrichtigen Schluss zieht, in der Kanzlei sei auch ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht tätig.
BGH - 18.10.2012 - I ZR 137/11

Ein unter Verstoß gegen das Verbot einer Werbung um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall geschlossener Mandatsvertrag ist gem. § 134 BGB i.V.m. § 43b BRAO nichtig, wenn ein bestehender Beratungsbedarf ausgenutzt wird bzw. ein Beratungsbedarf erst geweckt werden soll.
AG Weilheim - 09.07.2012 - 2 C 102/12

Die Angabe "auch zugelassen am OLG" im Briefkopf eines Rechtsanwaltes ist als Werbung mit Selbstverständlichkeiten irreführend und daher zu unterlassen.
OLG Köln - 22.06.2012 - 6 U 4/12

Richtet eine Anwaltskanzlei ein Werberundschreiben an die Kommanditisten einer insolventen Fondsgesellschaft und weist sie darin darauf hin, dass eine drohende Inanspruchnahme durch den Insolvenzberater bevorstünde, so handelt es sich um Werbung i.S.d. § 43b BRAO, da das Schreiben planvoll darauf gerichtet ist, die Adressaten für eine Inanspruchnahme der von der Kanzlei offerierten Dienstleistungen zu gewinnen.
OLG München - 12.01.2012 - 6 U 813/11

Es ist einem Rechtsanwalt, der den slowakischen Grad eines "JUDr." bzw. "DR.prav." erwarb, nicht gestattet, im Geschäftsverkehr unter der Abkürzung "Dr." aufzutreten.
OLG Naumburg - 27.10.2010 - 5 U 91/10

Wenn sich ein Rechtsanwalt in einem Rundschreiben gezielt an die Gesellschafter einer bestimmten Fondsgesellschaft wendet und dabei für das Ziel einer gemeinsamen Rechtsverfolgung gegenüber beratenden Banken und Initiatoren ausdrücklich (unter Hinweis auf eine am Jahresende drohende Verjährung von Ansprüchen und seine Honorarvorstellungen) wirbt, bewegt er sich in einem Grenzbereich wettbewerbsrechtlich zulässiger Anwaltswerbung.
KG - 31.08.2010 - 5 W 198/10

Wenn sich ein Rechtsanwalt in einem Rundschreiben gezielt an die Gesellschafter einer bestimmten Fondsgesellschaft wendet und dabei für das Ziel einer gemeinsamen Rechtsverfolgung gegenüber beratenden Banken und Initiatoren ausdrücklich (unter Hinweis auf eine am Jahresende drohende Verjährung von Ansprüchen und seine Honorarvorstellungen) wirbt, bewegt er sich in einem Grenzbereich wettbewerbsrechtlich zulässiger Anwaltswerbung.
KG - 31.08.2010 - 5 W 198/10

Die Bezeichnung "Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)" ist als Zusatz zur Berufsbezeichnung unzulässig.
BFH - 23.02.2010 - VII R 24/09

Mittel der Aufmerksamkeitswerbung sind einem Steuerberater in einem Werbeschreiben, das ingesamt sachlicher Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit dient, nur dann verboten, wenn sie Gemeinwohlbelange beeinträchtigen. Diese sind beeinträchtigt (§ 4 Nr.11 UWG i.V.m. § 57a StBerG), wenn in der Werbung eines Steuerberaters die Preiswürdigkeit und die fachliche Qualität der Leistung von Wettbewerbern in unlauterer Weise pauschal herabgesetzt werden.
BGH - 29.07.2009 - I ZR 77/07

Betreibt die "Vereinigung Deutscher Prädikatsanwälte" im Internet einen Vermittlungsservice zur Vermittlung besonders fähiger Anwälte, die neben einem Prädikatsexamen und fünfjähriger Berufserfahrung auch eine Fachanwaltsbezeichnung haben, so handelt es sich um unzulässige Werbung, da der Verbraucher inzwischen die Bezeichnung "Fachanwalt" kennt und daher davon ausgeht, dass mit der Bezeichnung "Prädikatsanwalt" etwas anderes und qualitativ Höherwertigeres gemeint sein soll. Der Verbraucher wird darüber getäuscht, dass die praktische Tätigkeit des Anwalts bestimmte qualitative Anforderungen erfüllt, die vom Vermittlungsservice auch überprüft werden. Dies ist jedoch nicht der Fall.
OLG Nürnberg - 13.07.2009 - 3 U 525/09

Die Internetdomain eines Notars darf den Namen einer Stadt enthalten.
BGH - 11.05.2009 - NotZ 17/08

Die Werbung einer Autoreparaturwerkstatt mit dem Inhalt : Komplette Unfallschadenregulierung und Rechtsanwalt für Verkehrsrecht im Haus, ist wettbewerbswidrig, da diese Werbung eine Rechtsdienstleistung anbietet, die nur dann zulässig wäre, wenn es sich um eine Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (§ 5 RDG) handeln würde.
LG Koblenz - 17.03.2009 - 4 HKO 140/08

Die Aussage, ein Rechtsanwalt sei bei allen Amt-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen, ist sachlich falsch und damit berufsrechtlich unzulässig.
AGH Tübingen - 19.12.2008 - A 3/2008

Die Wahl eines Ortsnamens in Verbindung mit einer beruflichen Tätigkeit, z.B. Rechtsanwalt, ist nicht wettbewerbswidrig, weil darin keine unzulässige Bewerbung einer Spitzenstellung steht.
OLG Hamm - 19.06.2008 - 4 U 63/08

Das Angebot eines Rechtsanwalts, eine Beratung in einem Internetauktionshaus zu ersteigern, verstößt nicht gegen berufliche und wettbewerbsrechtliche Regelungen.
BVerfG - 19.02.2008 - 1 BvR 1886/06

Die in seiner Werbung verwendete Bezeichnung eines Rechtsanwalts als SPEZIALIST FÜR MIETRECHT ist standes- und wettbewerbsrechtlich (§ 7 Abs.1 S.2 i.V.m. § 4 Nr.11 UWG) unzulässig, wenn der Anwalt nicht nachweisen kann, daß er im Mietrecht weit überdurchschnittliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen hat.
OLG Stuttgart - 24.01.2008 - 2 U 91/07

Eine Werbung mit einer Vertretungsberechtigung vor allen deutschen Gerichten kann bei einer besonderen Hervorhebung für einen bestimmten Rechtsanwalt eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellen.
AGH Hamm - 09.01.2008 - AR 08/06

Werbemaßnahmen von Rechtsanwälten genießen den Schutz der freien Berufsausübung. Dies gilt auch uneingeschränkt für Werbemaßnahmen im Internet, wie zum Beispiel der tabellarischen Auflistung von Gegnern auf der Homepage.
BVerfG - 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06

Anwaltliche Werbung unterliegt heute im Wesentlichen nur noch den allgemeinen Beschränkungen, die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben.
OLG Naumburg - 08.11.2007 - 1 U 70/07

Die Erstberatung von Mandanten in einem Cafe im Rahmen einer Werbeveranstaltung ("coffee and law") für einen Pauschalpreis i.H.v. € 20 ist wettbewerbswidrig.
OLG Düsseldorf - 17.07.2007 - I-20 U 54/07

Die in einem Werbemittel getätigte Aussage eines Rechtsanwalts, er sei in einem bestimmten Ort, der zum Bezirk des Gerichts gehört, bei dem er zugelassen ist, "Erster Fachanwalt für ...", ist zumindest auch so zu verstehen, dass damit nicht nur ein zeitlicher, sondern zugleich ein qualitativer Hinweis gegeben werden soll, der die Gefahr der Irreführung begründet.
OLG Bremen - 11.01.2007 - 2 U 107/2006

Die Werbung eines Rechtsanwalts mit einem pauschalen Beratungshonorar in Höhe von 20 Euro für eine außergerichtliche Beratung verstößt seit dem 1. Juli 2006 nicht gegen das gesetzliche Verbot der Gebührenunterschreitung.
OLG Stuttgart - 28.12.2006 - 2 U 134/06

Allein der Umstand, dass es sich bei einer so genannten "Adwords"-Anzeige in einer Suchmaschine im Internet um eine für jedermann abrufbare Werbung handelt, führt noch nicht dazu, dass diese Werbemaßnahme im Hinblick auf das gewählte Medium als grundsätzlich unsachlich qualifiziert werden kann. Eine "Adwords"-Werbung von RAen ist allerdings dann unzulässig, wenn sie den Internetnutzer darüber im Unklaren lässt, dass es sich hierbei um eine anwaltliche Werbung handelt.
LG München I - 26.10.2006 - 7 O 16794/06

Die Werbung eines Rechtsanwalts mit dem Angebot eine Erstberatung für ein Honorar in Höhe von 9,99 EURO zu erteilen, ist wettbewerbswidrig, da die Höhe der Vergütung gegen die Pflicht zur angemessenen Preisgestaltung verstößt.
LG Freiburg - 11.10.2006 - 10 O 72/06

Werbung eines Finanzdienstleisters mit "Umschuldung" ist keine unzulässige Bewerbung unerlaubter Rechtsberatung.
OLG Hamburg - 07.09.2006 - 3 U 204/05

Die Werbung von Rechtsanwälten mit einem pauschalen Bruttohonorar in Höhe von 20 Euro für eine Beratung ist unzulässig.
LG Ravensburg - 28.07.2006 - 8 O 89/06

Ein Anwaltsnotar darf in einem kirchlichen Gemeindebrief mit seiner Berufsbezeichnung unter einem Artikel und der Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten werben.
OLG Celle - 19.06.2006 - Not 9/06

Die Werbung eines Notars auf einer Normaluhr auf einem Marktplatz ist reklamehaft und damit unzulässig.
OLG Schleswig - 08.06.2006 - VA (Not) 8/05

Bezeichnet sich ein Rechtsanwalt werbend als Spezialist, setzt diese Bezeichnung voraus, daß sich der Rechtsanwalt ausschließlich um ein Rechtsgebiet kümmert und darüberhinaus über eine langjährige Berufserfahrung verfügt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Werbung rechtswidrig.
LG Kiel - 31.05.2006 - 14 O 25/06

Die Bezeichnung eines Anwaltsbüros als "Bodenseekanzlei" ist wettbewerbswidrig.
OLG Stuttgart - 16.03.2006 - 2 U 147/05

Das gezielte Werben mit Flyern für eine anwaltliche Dienstleistung am Rande einer Gesellschafterversammlung ist wettbewerbswidrig.
OLG München - 05.12.2005 - 29 W 2745/05

Die Werbung eines Rechtsanwalts mit dem Angebot zur Mitwirkung bei der Schuldenbereinigung nach der Insolvenzordnung (InsO) ist auch bei einer Person, die die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, grundsätzlich nicht aufdringlich und deshalb unzulässig.
OLG Jena - 16.11.2005 - 2 W 452/05

Besteht ein Rechtsanwaltsbüro aus überwiegend jungen Berufsanfängern, ist Werbung mit der Aussage, daß dem Büro Spezialisten für jedes Rechtsgebiet angehören, irreführend und damit wettbewerbswidrig.
LG Dortmund - 29.09.2005 - 18 O 96/05

Eine neugegründete Kanzlei hat nicht das Recht mit einer vermeintlichen Tradition in seinem Briefkopf zu werben.
OLG Stuttgart - 04.08.2005 - 2 U 38/05

Werbung für eine anwaltliche Fortbildungsveranstaltung, die unaufgefordert per E-Mail den Empfänger erreicht, ist nicht generell eine Belästigung und damit Rechtsverletzung des angesprochenen Rechtsanwalts.
AG Dresden - 29.07.2005 - 114 C 2008/05

Die Zusammenarbeit mit Angehörigen nichtsozietätsfähiger Berufe, etwa eines im Arzthaftungsrecht tätigen Rechtsanwalts mit einem Mediziner oder eines im Baurecht tätigen Rechtsanwalts mit einem Bausachverständigen, erscheint sinnvoll und dient den Interessen der Rechtsuchenden an einer sachgerechten und qualifizierten Beratung in entsprechenden Rechtsangelegenheiten.
BGH - 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04

Ein Anwaltsnotar hat nicht das Recht, in seiner Internetadresse die Bezeichnung "Notariat" zu führen.
BGH - 11.07.2005 - NotZ 8/05

Der Erhalt eines E-Mail, das Werbung enthält, stellt eine Rechtsverletzung dar und muß auch bei nur einmaliger Zusendung von einem Rechtsanwalt nicht hingenommen werden.
AG Hamburg - 20.06.2005 - 5 C 11/05

Das unaufgeforderte Versenden von Prozeßvollmachten zur Erlangung eines Auftrags ist wettbewerbswidrig.
OLG Hamburg - 02.06.2005 - 5 U 126/04

Das unaufgeforderte Versenden von Prozeßvollmachten zur Erlangung eines Auftrages ist wettbewerbswidrig.
OLG Hamburg - 02.06.2005 - 5 U 126/04

Die Ankündigung eines Steuerberaters auf seiner Homepage, daß bei einer Steuererstattung, die höher ausfällt als erwartet, kein Honorar zu zahlen ist, ist wettbewerbswidrig und stellt eine unzulässige Werbemaßnahme dar.
LG Freiburg - 11.04.2005 - StL 2/05,StV 13/04

Ist anwaltliche Werbung mit einem Superlativ in eine sonstige Reihe von Sachangaben eingebettet, ist das berufsrechtliche Sachlichkeitsgebot nicht verletzt und die Werbung ist nicht wettbewerbswidrig.
BGH - 27.01.2005 - I ZR 202/02

Macht ein Rechtsanwalt gegen einen anderen Anwalt gerichtlich einen eigenen Unterlassungsanspruch wegen berufswidriger Werbung geltend, hat er im Rahmen der Kostenerstattung keinen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer.
BGH - 25.11.2004 - I ZB 16/04

Die Beurteilung von Werbeformen unterliegt dem Zeitgeschmack; alleine aus einer unüblichen Gestaltung kann nicht auf eine berufswidrige Werbung geschlossen werden.
BVerfG - 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

Werbung durch vergleichende herabsetzende Äußerungen über einen anderen ortsansäßigen Rechtsanwalt im Internet ist unsachlich und damit wettbewerbswidrig.
OLG Frankfurt - 14.10.2004 - 6 U 198/03

Für den Inhalt von Telefonbucheinträgen von Rechtsanwälten ist der Telefonbuchverlag regelmäßig nicht verantwortlich.
OLG Frankfurt - 30.09.2004 - 6 U 193/04

Die Werbung mit unzutreffenden Gebührentatbeständen ist unzulässig.
OLG Hamm - 03.08.2004 - 4 U 94/04

Der Briefkopf ist das wesentliche Aushängeschild eines Rechtsanwaltsbüros. Es macht einen wichtigen Teil des anwaltlichen Werberechts aus.
BVerfG - 28.07.2004 - 1 BVR 159/04

Ein Notar verstößt gegen sein gesetzliches Werbeverbot, wenn er für sein Büro in einem Telefonbuch wirbt, das nicht für den Ort seines Amtssitzes herausgegeben wird.
BGH - 12.07.2004 - NotZ 6/04

Die erteilte Zustimmung zur Zusendung einer Werbe-E-Mail rechtfertig lediglich eine zeitnahe Zusendung.
LG Berlin - 02.07.2004 - 15 O 653/03

Rechtsanwälten kann es gesetzlich nicht verboten werden, mit zutreffenden Umsatzzahlen zu werben.
OLG Nürnberg - 22.06.2004 - 3 U 334/04

Ein Anwalt verstößt gegen seine Berufsregeln, wenn er mit einem Billigtarif für seine Dienstleistung in einer Zeitungsanzeige wirbt.
LG Essen - 08.06.2004 - 45 O 46/04

Eine überörtliche Sozietät aus Rechtsanwälten, Fachanwälten und Notaren darf sich an jedem Standort mit der Bezeichnung "Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare" bezeichnen, unabhängig davon, ob alle Berufsträger des Standorts Fachanwälte und Notare sind.
LG Bremen - 15.04.2004 - 12 O 527/03

Im Internet darf ein Anwaltsbüro mit den Erfolgsaussichten einer Sammelklage für seine Dienstleistung werben.
OLG Hamburg - 26.02.2004 - 3 U 82/02

Ein Wrtschaftsprüfer darf nicht geschäftsmäßig im Internet für die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker werben.
OLG Hamm - 03.02.2004 - 4 U 122/03

Werbung eines Rechtsanwalts mit Umsatzzahlen ist unzulässig.
LG Nürnberg-Fürth - 17.12.2003 - 3 O 11003/02

Ein Rechtsanwalt darf mit früheren Erfolgen als Leistungssportler werben.
BVerfG - 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02

Werbung ist ein Verhalten, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen in Anspruch zu nehmen, für den geworben wird. Rechtsanwälten ist Werbung erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Die Werbefreiheit ist als Teil der Berufsausübungsfreiheit durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet. Sie umfaßt daher auch die Außendarstellung von selbständig Berufstätigen einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienste.
BGH - 15.03.2001 - I ZR 337/98

Der Zulässigkeit einer Informationsveranstaltung von Rechtsanwälten zur eigenen anwaltlichen Tätigkeit oder zu allgemeinen rechtlichen Themen steht grundsätzlich nicht entgegen, daß zu ihr Personen eingeladen werden, zu denen kein mandantschaftliches Verhältnis besteht oder bestanden hat, und daß ein kostenloser Mittagsimbiß gereicht wird.
BGH - 01.03.2001 - I ZR 300/98

Die Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer Messe oder Leistungsschau ist nicht ohne weiters als unzulässige Werbung zu beanstanden.
OLG Saarbrücken - 05.04.2000 - 1 U 988/99-240

Die unverbindiche Empfehlung einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei durch den Rechtsschutzversicherer im Rahmen einer Deckungszusage gegenüber dem Versicherungsnehmer ist weder standesrechtlich noch wettbewerbsrechtlich zu beanstanden.
LG Bremen - 04.09.1997 - 12 O 626/96

Siehe auch: Wettbewerb


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