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Die Kosten anwaltlicher Vertretung in einem freiwilligen Güteverfahren sind im nachfolgenden Rechtsstreit nicht gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO erstattungsfähig. |
BGH - 15.01.2019 - II ZB 12/17 |
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Rechtsanwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Betriebsrat während des Ruhens eines Beschlussverfahrens den Rechtsanwalt wechselt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt irgendetwas gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Arbeitsgericht zu veranlassen gewesen wäre, sind mutwillig. |
LAG Hessen - 18.04.2016 - 16 TaBV 81/15 |
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Hat eine Partei einen spezialisierten Rechtsanwalt an ihrem Geschäftssitz mit ihrer Vertretung im erstinstanzlichen Verfahren beauftragt, sind die durch die Einschaltung eines anderen spezialisierten Rechtsanwalts, der weder am Geschäftssitz der Partei noch am Gerichtsort ansässig
ist, für die Vertretung im Berufungsverfahren entstandenen Mehrkosten auch dann nicht als notwendige Kosten i.S.d. § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen und vom Gegner mit zu tragen, wenn die Partei mit diesem anderen Rechtsanwalt bereits langjährig und vertrauensvoll zusammengearbeitet hat. |
OLG Schleswig - 02.04.2015 - 9 W 124/14 |
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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, kann zwar der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts bei Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrags nur in besonderen Ausnahmefällen entfallen. Doch kann es dem Rechtsanwalt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter dem Gesichtspunkt des Dolo-Agit-Einwandes verwehrt sein, Vergütung für eine pflichtwidrige Tätigkeit geltend zu machen, die einen Anspruch des Mandanten auf den Ersatz eines Schadens nach sich zieht, der gerade im Anfall der betreffenden Anwaltsgebühr besteht. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die in Rechnung gestellte Anwaltstätigkeit infolge anwaltlichen Fehlverhaltens für den Mandanten nutzlos ist. |
OLG Frankfurt - 04.09.2013 - 7 U 165/11 |
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Wird eine Rechtsanwaltsgesellschaft gemeinsam mit den beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälten wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadensersatz verklagt, kann sie sich im Prozess von einem anderen Anwalt als dem der mitverklagten Rechtsanwälte vertreten lassen und im Falle ihres Obsiegens von ihrem Prozessgegner grundsätzlich die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen verlangen. |
BGH - 16.05.2013 - IX ZB 152/11 |
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In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrages keiner anwaltlichen Hilfe. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt sind dann vom Mieter nicht zu erstatten. |
BGH - 06.10.2010 - VIII ZR 271/09 |
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Weist das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die Zivilprozeßordnung (§ 522 Abs.1 ZPO) auf den verspäteten Eingang der Berufungsbegründung hin und bringt es diesen Hinweis auch dem Berufungsbeklagten zur Kenntnis, hat der Berufungsbeklagte regelmäßig keine Veranlassung, innerhalb der mit dem Hinweis verbundenen Stellungnahmefrist kostenauslösende Maßnahmen zu ergreifen. |
BGH - 10.11.2009 - VIII ZB 60/09 |
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Ausnahmsweise muß die Anwaltsrechnung nicht die Bezeichnung der abgerechneten Angelegenheit enthalten, wenn der Mandant genau erkennen kann, welche Leistung er bezahlen soll. |
OLG Düsseldorf - 04.06.2009 - I-24 U 111/08 |
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Die außergerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts durch einen Großvermieter (220.000 Wohnungen) zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Mieters wegen Zahlungsverzuges ist nicht erforderlich (§ 91 ZPO), sodaß die vorgerichtlichen Anwaltskosten vom Mieter nicht zu erstatten sind. |
AG Gießen - 02.02.2009 - 48M C 648/08 |
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Entstehen einem Versicherungsnehmer durch schuldhaftes anwaltliches Fehlverhalten Rechtskosten, die bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Anwaltsvertrages nicht angefallen wären, entfällt dadurch wegen schuldhafter Pflichtverletzung ein Vergütungsanspruch des Anwalts. |
OLG Köln - 12.04.2007 - 9 W 35/06 |
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Zum ehelichen Lebensbedarf gehören auch die Anwaltskosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts in einem Räumungsrechtsstreit über die eheliche Wohnung entstanden sind. |
KG - 28.11.2005 - 8 U 100/05 |
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Fehler eines Anwalts können zu einem Fortfall der Vergütungsforderung führen, wenn die anwaltliche Tätigkeit letztlich nutzlos war, und darüber hinaus eine Ersatzpflicht für den aus der Vertragsbeendigung resultierenden Schaden nach sich ziehen. |
OLG Koblenz - 24.02.2005 - 5 U 680/04 |
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Für die vereinfachte Festsetzung von Anwaltskosten im Vollstreckungsverfahren ist das Vollstreckungsgericht zuständig. |
BGH - 15.02.2005 - X ARZ 409/04 |
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Beauftragt eine im im Ausland ansässige Partei einen ausländischen Anwalt mit ihrer Prozeßvertretung in Deutschland, so beschränkt sich ein Kostenerstattungsanspruch auf die Kosten, die bei Beauftragung eines inländischen Rechtsanwalts entstanden wären. |
OLG München - 11.03.2004 - 11 W 2889/02 |
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Kosten eines Rechtsanwalts, der beim Streitgericht zwar postulationsfähig, jedoch nicht zugelassen ist, sind keine notwendigen Kosten der Rechtswahrnehmung. |
BGH - 12.12.2002 - I ZB 29/02 |
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Für den Bereich der unerlaubten Handlungen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit langem anerkannt, daß dem Geschädigten grundsätzlich auch die bei der Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche entstehenden Rechtsanwaltskosten. Beruht die Haftung des Schädigers auf Verschulden bei Vertragsschluß oder positiver Vertragsverletzung, so kann nichts anderes gelten. |
BGH - 30.04.1986 - VIII ZR 112/85 |
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Siehe auch: Kosten, Reisekosten |