Unpfändbarkeit
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Ein vom Träger der Jugendhilfe als Teil des Pflegegeldes an die Pflegeeltern für ein in deren Haushalt aufgenommenes Kind ausgezahlter Anerkennungsbetrag ist unpfändbar. |
BGH - 04.10.2005 - VII ZB 13/05 |
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Nimmt der Schuldner während des Insolvenzverfahrens mit unpfändbaren Arbeitsmitteln eine Arbeit auf und erbringt steuerpflichtige Leistungen, zählt die hierfür geschuldete Umsatzsteuer nicht zu den Masseschulden. |
BFH - 21.07.2005 - V R 5/04 |
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Ein durch einen Anwaltsfehler entstandener Schaden ist in der Regel nicht gegeben, wenn der Schuldner unpfändbar ist. |
BGH - 18.03.2004 - IX ZR 255/00 |
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Siehe auch: Schaden |