Lebensversicherung
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Zu den Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers gehört, einem Versicherungsnehmer die finanziellen Nachteile einer Kündigung eines bestehenden steuerbegünstigsten Kapitallversicherungsvertrages eingehend vor Augen zu führen. |
OLG Saarbrücken - 04.05.2011 - 5 U 502/10 |
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Ein Notar handelt fehlerhaft, wenn er bei der Beurkundung einer Bezugsrechtsänderung eines Lebensversicherungsvertrages nicht darauf hinweist, dass diese Änderung dem Versicherer schriftlich angezeigt werden muss. |
OLG Düsseldorf - 01.12.1994 - 18 U 65/94 |
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Siehe auch: Testament, Notarhaftung |