Außenprüfung
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Auch gegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtete und zur Verweigerung von Auskünften berechtigte Personen, wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, kann eine Außenprüfung angeordnet werden. |
BFH - 08.04.2008 - VIII R 61/06 |
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Wird erst bei einer Außenprüfung durch das Finanzamt ein Beratungsfehler des Steuerberaters entdeckt, läuft erst ab diesem Zeitpunkt die Verjährungsfrist für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater. |
OLG Koblenz - 25.06.1992 - 5 U 97/92 |
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Siehe auch: Steuerberaterhaftung, Verjährung |