Nachbesserung
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Ein Steuerberater hat bei einer fehlerhaft erbrachten Leistung dann kein Nachbesserungsrecht, wenn das Mandat beendet ist und der Fehler von einem neu beauftragten Steuerberater entdeckt worden ist. |
BGH - 11.05.2006 - IX ZR 63/05 |
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Beanstandet der Mandant Fehler des Steuerberaters bei der Erstellung des Jahresabschlusses, muss dem Steuerberater die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt werden.
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OLG Koblenz - 18.03.2003 - 3 U 1027/02 |
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