Objektverbrauch
|
Hat ein Steuerberater über den Objektverbrauch bei Inanspruchnahme der erhöhten Abschreibung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nicht belehrt,so beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruch des Mandanten nicht mit der Bestandskraft des letzten diese Abschreibung gewährenden, sondern mit Zugang des die erhöhte Abschreibung für ein weiteres Objekt versagenden Steuerbescheids. |
BGH - 16.10.2003 - IX ZR 167/02 |
|
Siehe auch: Steuerberaterhaftung |