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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Gerichtsstand

Die Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche wegen verschiedener Werbemaßnahmen vor verschiedenen Gerichten ist nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG, wenn aufgrund sukzessiver, auf wettbewerbsrechtliche Beanstandungen zurückzuführender Veränderungen der Werbemaßnahmen durch den Mitbewerber die Zusammenfassung des Angriffs auf sämtliche Verletzungsformen in einem Verfahren der einstweiligen Verfügung wegen seiner Eilbedürftigkeit nicht möglich ist.
BGH - 24.01.2019 - I ZR 200/17

Vereinbarungen, in denen für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften ein von § 29c Abs. 1 Satz 1 ZPO abweichender Gerichtsstand bestimmt wird, sind nach § 29c Abs. 3 ZPO unzulässig.
BGH - 30.10.2014 - III ZR 474/13

Ein die Kostenerstattung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO ausschließender Rechtsmissbrauch liegt nicht allein darin, dass der im Ausland ansässige Kläger das ihm gemäß § 35 ZPO zustehende Wahlrecht dahin ausübt, dass er weder am Gerichtsstand des Beklagten noch am Sitz seines Prozessbevollmächtigten klagt, sondern bei einem dritten, sowohl vom Sitz des klägerischen Prozessbevollmächtigten als auch vom Wohnsitz des Beklagten weit entfernten Gerichtsort.
BGH - 12.09.2013 - I ZB 39/13

Im Gerichtsstand der Niederlassung können nur Ansprüche aus Rechtgeschäften geltend gemacht werden, die zumindest mit Rücksicht auf die Geschäftstätigkeit der Niederlassung abgeschlossen wurden oder als deren Folge erscheinen.
BGH - 18.01.2011 - X ZR 71/10

Die zum September 2009 aufgehobene Zuständigkeitsregelung des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 119 Abs.1 Nr.1 b GVG a.F.) ist nicht anwendbar, wenn ein in der Schweiz eingetragener Verein auch im Inland einen allgemeinen Gerichtsstand hat.
BGH - 15.03.2010 - II ZR 27/09

Die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile (§ 119 Abs.1 Nr.1 lit. b GVG a.F.) ist nicht gegeben, wenn eine Partei neben einem allgemeinen Gerichtsstand im Ausland auch einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
BGH - 10.11.2009 - VI ZB 25/09

Sollen mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, als Streitgenossen verklagt werden, ohne das für den Rechtsstreit ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtstand begründet ist, ist für die Gerichtsstandsbestimmung grundsätzlich das als erstes angerufene Oberlandesgericht zuständig, auch wenn in seinem Bezirk keiner der Streitgenossen seinen allgemeinen Wohnsitz hat.
BGH - 21.08.2008 - X ARZ 105/08

Im Internet begangene unerlaubte Handlungen führen nicht dazu, daß Schadensersatzklagen an einem beliebigen Gericht in Deutschland oder weltweit eingereicht werden können. Die Annahme eines weltweit für den Geschädigten wählbaren Gerichtsstandes verstößt gegen das Willkürverbot und das Gebot des gesetzlichen Richters.
AG Krefeld - 18.10.2007 - 4 C 305/06

Der Ausuferung des fliegenden Gerichtsstands bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen ist dadurch Einhalt zu geben, daß darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen.
LG Krefeld - 14.09.2007 - 1 S 32/07

Für die Honorarklage eines deutschen Rechtsanwalts weger der Vertretung einer in Spanien wohnhaften Partei vor einem deutschen Gericht sind grundsätzlich die deutschen Gerichte zuständig.
OLG Karlsruhe - 24.08.2007 - 14 U 72/06

Die Rechtsmittelklarheit gebietet es, daß der vor dem Amtsgericht unbestritten gebliebene inländische oder ausländische Gerichtsstand einer Partei in der Berufungsinstanz ungeprüft zugrunde zu legen ist. Unbeachtlich ist, ob der Rechtsmittelführer in der Berufungsinstanz einen anderen Gerichtsstand angibt als vor dem Amtsgericht.
BGH - 10.07.2007 - VIII ZB 73/06

Hat eine ausländische (Schein-)gesellschaft auch einen Sitz im Inland, bestimmt dies ihren allgemeinen Gerichtsstand. Eine Berufung ist daher zum Landgericht und nicht zum Oberlandesgericht einzulegen.
BGH - 27.06.2007 - XII ZB 114/06

Ist nach Lage der Akten der allgemeine Wohnsitz des Beklagten nicht bekannt und besteht kein besonderer oder ausschließlicher Gerichtsstand, so hat das angerufene Gericht dem Kläger aufzugeben, eine ladungsfähige Anschrift des Beklagten mitzuteilen. Schlägt dies fehl, so ist das angerufene Gericht zur Entscheidung über die - unzulässige - Klage berufen.
OLG Naumburg - 25.10.2006 - 1 AR 35/06

Die gerichtliche Bestimmung eines gemeinschaftlich zuständigen Gerichts ist nicht mehr möglich, wenn Klagen gegen Parteien mit unterschiedlichem Gerichtsstand bereits auf Antrag des Klägers hin an unterschiedliche Gerichte bindend verwiesen worden sind.
BGH - 10.01.2006 - X ARZ 367/05

Für die vereinfachte Festsetzung von Anwaltskosten im Vollstreckungsverfahren ist das Vollstreckungsgericht zuständig.
BGH - 15.02.2005 - X ARZ 409/04

Wird gegen Streitgenossen gleichzeitig Klage an ihrem allgemeinen Gerichtsstand erhoben, ist das gleichzeitig angerufene Oberlandesgericht für die gerichtliche Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit zuständig.
OLG Karlsruhe - 01.02.2005 - 19 AR 24/04

Honorarforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht bei dem Gericht des Kanzleisitzes geltend gemacht werden.
BGH - 11.03.2004 - IX ZR 202/03

Seine Vergütung kann ein Rechtsanwalt in der Regel nicht bei dem Gericht einklagen, in dessen Bezirk er sein Büro betreibt.
BGH - 04.03.2004 - IX ZR 101/03

Honorarklagen kann der Rechtsanwalt in der Regel nicht am Gericht seines Kanzleisitzes anhängig machen.
BGH - 11.11.2003 - X ZR ARZ 91/03

Macht der Mandant sowohl dem hauptbevollmächtigtem Rechtsanwalt, wie auch dem eingeschalteten Verkehrsanwalt den Vorwurf der Schlechtleistung, ist für eine Schadensersatzklage das Gericht zuständig, bei dem der Hauptbevollmächtigte seinen Gerichtsstand hat.
BayObLG - 25.09.1992 - 1Z AR 117/92

Der Ort, an dem ein Anwalt sein Büro betreibt, ist Erfüllungsort für Schadensersatzansprüche wegen anwaltlicher Schlechtleistung.
BayObLG - 08.11.1991 - AR 1 Z 92/91


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